eine Angabe von erhaltenen Punkten durch einen Bußgeldbescheid
Guten Abend,
ich habe einen Brief erhalten und mir wird folgender Verstoß vorgeworfen:
Anhörung im Bußgeldverfahren
„Sie hielten auf einem Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und behinderten (Bushaltestelle) dadurch Andere.“
Droht mir jetzt ein Punkt in Flensburg? Es gab nämlich keinen Fahrradweg, sondern nur die Busspur, die Fahrradfahrer befahren sollen. Bis jetzt habe ich nie verstanden, warum auf Berliner Bußgeldbescheide nicht transparent drauf steht ob man nun Punkte bekommt oder nicht. Wurde ich beispielsweise in Schönefeld geblitzt, konnte man auf ersten Blick erkennen ob es Punkte gibt.
Danke vorab
29 Antworten
Sollte es den Behörden unmöglich sein, den Fahrer zu ermitteln, läuft es in die „Halterhaftung“ für die Verwaltungskosten und kostet nur 23,50€, natürlich auch kein Punkt.
@Rockville Die Busspur war ja auch für Radfahrer freigegeben. Ist ja auch bei den meisten Busspuren so. Also ich habe noch nie eine gesehen wo das nicht so ist
Auch in Stuttgart gibt es für Fahrradverkehr freigegebene Busspuren (oder irgendwie neudeutsch benannte Vorrangspuren für Busse und Rad Fahrende). Was beispielsweise auf der "Theo" bei den Bus Fahrenden für allergrößte Begeisterung gesorgt hat, wenn irgend eine Großmutti mit ihrem nicht gut beherrschten Lastenfahrrad vor dem Linienbus im Schneckentempo herumeierte - unüberholbar, versteht sich, aber völlig rechtmäßig.
Da kann es also schon lokal unterschiedliche Regelungen geben.
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Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 19. Februar 2024 um 08:21:13 Uhr:
Auch in Stuttgart gibt es für Fahrradverkehr freigegebene Busspuren (oder irgendwie neudeutsch benannte Vorrangspuren für Busse und Rad Fahrende).
Es gilt allein die Bezeichnung "Bus(sonder)fahrstreifen" oder gerne auch (vulgo) "Busspur" 😉
Zitat:
Was beispielsweise auf der "Theo" bei den Bus Fahrenden für allergrößte Begeisterung gesorgt hat, wenn irgend eine Großmutti mit ihrem nicht gut beherrschten Lastenfahrrad vor dem Linienbus im Schneckentempo herumeierte - unüberholbar, versteht sich, aber völlig rechtmäßig.
Absolutes Verständnis für meine Kollegen, - den Busfahrstreifen quasi "nebenher" zum Radweg zu erklären, konterkariert natürlich Sinn und Zweck des Sonderfahrstreifens.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Februar 2024 um 07:05:34 Uhr:
Sollte es den Behörden unmöglich sein, den Fahrer zu ermitteln, läuft es in die „Halterhaftung“ für die Verwaltungskosten und kostet nur 23,50€, natürlich auch kein Punkt.
Kann man machen, aber man sollte sich genau überlegen wozu und wie oft... Weil da hat man auch ganz schnell mal die Fahrtenbuchauflage an der Backe ... 😁
Zitat:
@Rigero schrieb am 19. Feb. 2024 um 09:5:19 Uhr:
Es gilt allein die Bezeichnung "Bus(sonder)fahrstreifen" oder gerne auch (vulgo) "Busspur" ??
Lach, da hast du recht. Nur in der politischen Kommunikation heißen die halt nicht amtlich, sondern medienwirksam 😁
Zitat:
@tartra schrieb am 19. Februar 2024 um 09:33:25 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Februar 2024 um 07:05:34 Uhr:
Sollte es den Behörden unmöglich sein, den Fahrer zu ermitteln, läuft es in die „Halterhaftung“ für die Verwaltungskosten und kostet nur 23,50€, natürlich auch kein Punkt.Kann man machen, aber man sollte sich genau überlegen wozu und wie oft... Weil da hat man auch ganz schnell mal die Fahrtenbuchauflage an der Backe ... 😁
Abgesehen davon wird so die Anzahl derjenigen die sich Ihrer Verantwortung entziehen noch gefördert. Man kann da wohl nicht viel machen, braucht sich aber dann auch nicht wundern wenn man mal unverschuldet einen Unfall hat, aber die Gegenpartei sich der Sache z.B. durch Unfallflucht entzieht. Man hat dann ja durch entsprechende Vorbildfunktion genau das so gewollt.
Habe ich etwas verpasst? Wie kann ein Fahrer eines falsch haltenden oder geparkten Fahrzeug Unfallflucht vorgeworfen werden?
Gruß
Uwe
Es war ein Kommentar dazu das auf einmal unklar werden sollte wer das Fahrzeug dort angestellt hat, also ob man sich mit möglicherweise legaler "Vergesslichkeit" seiner Verantwortung entzieht oder ob das nicht eine Fahrstraße zur Legitimation von Fahrerflucht ist. Nach dem Motto "Andere stehen ja auch nicht zu Ihren Verkehrsdelikten. Wird ja in Foren immer wieder "beworben" "
Nein, die Fahrerverflucht wollen wir doch mal geflissentlich überspringen und gehen gleich zu Mord und Entziehen der Verantwortung für diese böse Tat. 😉
Sorry, jetzt bleibt aber mal auf den Teppich, denn jemand der sich vor einem Bußgeld wegen falschen Parken oder Halten drückt, ist noch weitab von einem Schurken, der sich bei einem verschuldeten Unfall vor den Konsequenzen drückt. Das dann hier gleich in den Raum zu stellen, ist eine fiese Unterstellung.
Es sind halt zwei Paar Schuhe, die Gesetzeshörigkeit und die moralischer Verantwortung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die „Theorie der Moralentwicklung“ von dem Psychologen Lawrence Kohlberg: klick mich
Gruß
Uwe
Es ist eher Prinzip, bei Fahrerflucht entsteht ja auch nicht immer hoher Schaden, es liegt auch im Auge des Betrachters ob ein Parkrempler ein Schaden ist. Der eine sagt Auto ist Gebrauchsmittel da ist so eine kleine, nur im Gegenlicht sichtbare Beule normale Abnutzung, der Andere macht da für sich fast Totalschaden an seinem Liebhaberfahrzeug weil Verlust der teuren Swiss Wax Politur geltend.
Aber die Argumentation bestätigt einfach nur, das sich so mancher seine Regel festlegt wann er für sein Vergehen/Ordnungswidrigkeit gerade stehen will. Warum dann nicht gleich alle Ordnungswidrigkeiten wegfallen lassen?
Nein, es wir hier bestätigt, dass manche in ihrer moralischen Entwicklung stehen geblieben sind und sich nur nach Gesetzen orientieren.
Andere Menschen entwickeln sich weiter und haben ihren moralischen Kodex, der sich in aller Regel natürlich auch an die Gesetze orientiert.
Gesetzeshörige können aber diese beiden Punkte nicht unterscheiden, weil sie eben die nächste höhere Stufe (noch) nicht erreicht haben.
Ein Beispiel ist das mehrdimensionale Erfassen. Ein Lebewesen, dass nur in der Lage ist, seine Umgebung zweidimensional zu erfassen und sich vor einem Haus befindet, wird nie begreifen, dass es das selbe Haus ist, wenn dieses Lebewesen das Haus von der Seite sieht. Es fehlt halt die dreidimensionale Vorstellungskraft.
So ist es auch bei Menschen, die sich aufgrund ihrer moralischen Entwicklungsstufe nur nach den Gesetzen ausrichten. Diese können sich nicht vorstellen, dass andere eine moralische Entwicklung erreicht haben, die ihnen sogar erlaubt, Gesetze unter bestimmten Umständen zu übertreten, sei es z.B., weil sie keine andere Person schädigen oder keine andere Person Nachteile dadurch erfährt. Nicht die Gesetze sind das einzig Ausschlaggebende für ihre Handlung, sondern die moralische Auswirkung auf andere Personen oder der Gesellschaft.
Diese moralisch weiterentwickelten Menschen versuchen den Hintergrund gesetzlicher Regelungen zu verstehen und integrieren sie dann ihrem moralischen Kodex. Nach diesem wird dann gehandelt. Wie gesagt, das kann dann im Einzelfall aber auch mal dazu führen, dass ein Gesetz übertreten wird.
Das darf man aber keinesfalls mit den Leuten verwechseln, dessen moralische Entwicklung so weit zurückgeblieben ist, dass sie ohne Verständnis der Gesetze diese übertreten.
Nun ist es aber so, wenn jemand ein Gesetz übertritt, kann ein dritter eben nicht beurteilen, warum, bzw. welche moralische Stufe derjenige erreicht hat, der ein Gesetz übertritt, sprich, ob er es moralisch verantworten kann oder die Stufe, um dies zu beurteilen, noch überhaupt nicht erreicht hat.
Daher halte ich es nicht für angebracht, wenn jemand in einer moralischen Stufe unter seiner eigenen einzuordnen, wo es doch genauso gut möglich ist, dass derjenige bereits eine moralische Stufe über der eigenen erreicht hat.
Gruß
Uwe
Stimme ich weitestgehend zu , lediglich wenn der Ratschlag gegeben wird den Fahrer nicht zu kennen und wenn dann nur aufgrund dieses Ratschläge der Fahrer als "unbekannt" angegeben wird und nicht weil er offensichtlich bekannt war, dann sehe ich nicht wo bei diesen zwei Akteuren eine moralische Stufe erreicht sein kann.