Einbruch - Navi weg

Hallo liebe Motor Talk Gemeinde,

ich will euch nicht mit details langweilen. In meinen Touran wurde eingebrochen, Heckscheibe eingeschlagen und sauber das RNS 510 ausgebaut ... die Schrauben lagen fein säuberlich in der Ablage.

Wie auch immer, ich habe mit meiner Versicherung einen Reperaturvertrag, das heißt das sie die Werkstatt aussuchen. Nun wurde das Auto von einem nicht VW Betrieb abgeholt und wird dort repariert. Dazu habe ich folgende Fragen, vielleicht kann mir das ja einer von euch beantworten:


1. Neues Navi bedeutet auch neue Navi DVD ? Ich weiß gar nicht ob die eh dabei ist, aber wenn nicht macht das die Teilkasko oder die Hausrat? Hausrat bezahlt auch meine Winterjacke die im Auto war.

2. Wie verhält sich das mit der Garantie? Das Auto hat noch fast ein halbes Jahr Neuwagengarantie. Wird das dadurch nicht angegriffen wenn das Auto jetzt bei einer von der Versicherung beauftragten Werkstatt repariert wird?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

VG

Stefan

Beste Antwort im Thema

Hallo Stefan,

zum "normalen" Leistungsumfang gehört die Navi-DVD nicht. Es gibt aber durchaus Gesellschaften, die die DVD ganz oder anteilig bezahlen. Hier hilft nur der Blick in Deine Vertragsunterlagen oder der Anruf bei der Versicherung.
Ansonsten weißt Du es spätestens bei der Abrechnung, wenn die DVD herausgestrichen wurde 😉.

Thema Garantie: Hier wirst Du in die Garantieunterlagen des Fzg.-Herstellers schauen müssen.

Im Allgemeinen sollte aber eine solche Reparatur -Scheibe und Navi- keinerlei Auswirkungen haben.
Unter Umständen ist bei einem Neuwagen ein Vertrag ohne Werkstattbindung die bessere Wahl, auch wenn er vielleicht ein paar Euro teurer ist.

Gruß
Hafi

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Hallo Stefan,

zum "normalen" Leistungsumfang gehört die Navi-DVD nicht. Es gibt aber durchaus Gesellschaften, die die DVD ganz oder anteilig bezahlen. Hier hilft nur der Blick in Deine Vertragsunterlagen oder der Anruf bei der Versicherung.
Ansonsten weißt Du es spätestens bei der Abrechnung, wenn die DVD herausgestrichen wurde 😉.

Thema Garantie: Hier wirst Du in die Garantieunterlagen des Fzg.-Herstellers schauen müssen.

Im Allgemeinen sollte aber eine solche Reparatur -Scheibe und Navi- keinerlei Auswirkungen haben.
Unter Umständen ist bei einem Neuwagen ein Vertrag ohne Werkstattbindung die bessere Wahl, auch wenn er vielleicht ein paar Euro teurer ist.

Gruß
Hafi

Als Ergänzung zu Hafis Posting:

Die Werksgarantie wird i.d.R. durch den Austausch des Navis nicht berührt.

Davon abgesehen dürfte da VW auch schlechte Karten vor Gericht haben, wenn die sich weigern würden, z.B. einen geplatzten Motor zu ersetzen, nur weil da mal ein Navigationssystem gewechselt wurde.

Auf die Reparatur steht natürlich auch die freie Werkstatt in der gesetzlichen Gewährleistung dir gegenüber.

Du meinst bestimmt die Gewährleistung... Bei der Garantie macht VW die Gesetzte, und wenn die sagen "Nur in unseren Werkstätten"
dann ist der Garantieanspruch futsch.

Aber wie Hafi schon schrieb: Das steht in den Garantiebedingungen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Du meinst bestimmt die Gewährleistung

Nö, meine ich nicht.

Der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie ist mir durchaus bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


... Bei der Garantie macht VW die Gesetzte, und wenn die sagen "Nur in unseren Werkstätten"
dann ist der Garantieanspruch futsch.

VW schreibt in den Garantiebedingungen nur vor, dass alle Serviceintervalle nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden müssen - das muss

nicht

in der Vertragswerkstatt sein, sondern nur nach den Vorgaben des Herstellers.

Ausgeschlossen ist nur ein Garantieanspruch, welcher durch den Fahrzeugbesitzer selbst oder eine freie Werkstatt durch unsachgemässe Reparaturen verursacht worden ist.

Und deshalb wirkt sich auch der Navieinbau durch eine freie Werkstatt nicht auf die Garantie als solche aus.

Lediglich auf das Navigationssystem wirkt es sich aus - auf welches aber die freie Werkstatt für zwei Jahre in der gesetzlichen Gewährleistung steht.

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Zitat:

Original geschrieben von ACIDBURNHIGH


1. Neues Navi bedeutet auch neue Navi DVD ? Ich weiß gar nicht ob die eh dabei ist, aber wenn nicht macht das die Teilkasko oder die Hausrat? Hausrat bezahlt auch meine Winterjacke die im Auto war.

2. Wie verhält sich das mit der Garantie? Das Auto hat noch fast ein halbes Jahr Neuwagengarantie. Wird das dadurch nicht angegriffen wenn das Auto jetzt bei einer von der Versicherung beauftragten Werkstatt repariert wird?

Stefan

Moinsens,

meines Wissens gehört die DVD nicht zu den ersatzpflichtigen Leistungen, weil nicht "fest verbaut". Du kannst dich eher noch auf eine höhere "Selbstbeteiligung" einstellen, weil du, je nach Versicherungsbedingungen, nur den Zeitwert ersetzt bekommst und der deutlich unter dem Preis eines neuen Navigationssystems liegen dürfte. Die Hausrat wird dir da auch nicht weiterhelfen - normalerweise ist da Kfz-Zubehör explizit ausgeschlossen....

Zu Deinem Werkstattbindungstarif kann ich nur sagen: Hauptsache Du hast nicht geleast - dann würdest du nämlich im Schadenfall (bei einem "richtigen" Schaden) schön gegen Deinen Vertrag verstoßen.

Grüße aus dem Rheinland

Sause

Nein Auto ist nicht geleast, und die Finanzierung ist auch im April durch von daher. Trotzdem hab ich bisher nur virtuelles Kopfschütteln erfahren wenn ich das Wort Werkstattbindung erwähnte ... ich werd das mal überdenken.

Navi DVD wird übrigens mit ersetzt. Aber irgendwie auch erst nach dem dritten Anruf und nun hab ich das auch schriftlich.

Danke für eure Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von ACIDBURNHIGH


Nein Auto ist nicht geleast, und die Finanzierung ist auch im April durch von daher. Trotzdem hab ich bisher nur virtuelles Kopfschütteln erfahren wenn ich das Wort Werkstattbindung erwähnte ... ich werd das mal überdenken.

Dem Kopfschütteln schließe ich mich an. Habe bei meinem Golf VI auf diese Option verzichtet.

Die Versicherung hat nicht alles zu wissen und dabei bleibt es auch. Wen ich möchte das der Wagen bei VW gemacht wird dann soll er auch bitte dort gemacht. Und wen ich auf KV-Basis in ne Hinterthofwerkstatt gehe dann ist das auch mein Bier.

Die Werkstattbindung hätte mir im Jahr nur 60€ erspart. Da geh ich lieber einmal weniger zum Essen und das Geld ist wieder drin.

Zitat:

Original geschrieben von Metal_Invader



Zitat:

Original geschrieben von ACIDBURNHIGH


Nein Auto ist nicht geleast, und die Finanzierung ist auch im April durch von daher. Trotzdem hab ich bisher nur virtuelles Kopfschütteln erfahren wenn ich das Wort Werkstattbindung erwähnte ... ich werd das mal überdenken.
Dem Kopfschütteln schließe ich mich an. Habe bei meinem Golf VI auf diese Option verzichtet.

Die Versicherung hat nicht alles zu wissen und dabei bleibt es auch. Wen ich möchte das der Wagen bei VW gemacht wird dann soll er auch bitte dort gemacht. Und wen ich auf KV-Basis in ne Hinterthofwerkstatt gehe dann ist das auch mein Bier.

Die Werkstattbindung hätte mir im Jahr nur 60€ erspart. Da geh ich lieber einmal weniger zum Essen und das Geld ist wieder drin.

Hast wohl recht ! Ich habe mich vom schnöden Mammon blenden lassen :-)

Ist auch schon storniert ...

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