Ein Formfehler und seine absurden Folgen - Geschwindigkeitsüberwachung

Hi,

ich bin gerade über den folgenden Artikel gestolpert:

http://www.n-tv.de/.../...l-Blitzer-nicht-rechtens-article5985861.html

Mich würde mal interessieren, welcher Art der "Formfehler" war, der zu dem Urteil gefüht hat. Ich habe eher den Eindruck, daß bei dem Urteil der "Druck der Straße" etwas nachgeholfen hat...

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Ich denke mal, so einem Uhu isses im Endeffekt egal, ob er jetzt in ein Auto knallt, das 50,70 oder 100 Sachen drauf hat...

Nee, es geht um die Möglichkeit des rechtzeitigen Ausweichens der Uhus (Reaktionsvermögen). Die Möglichkeit ist bei 50 km/h noch gegeben.

Möchte es ja nicht komplizierter machen als es eh schon ist...aber "wegen einem" UHU...mache ich keine Kapriolen im Straßenverkehr!

Also liebe UHU"s....ich mag Euch alle.....aber bitte keine Angriffe in Form von Tiefflügen auf meinen Wagen....😁...die toten Tiere auf der Frontscheibe sind überwiegend Fliegen...keine Mäuse!😉😁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Möchte es ja nicht komplizierter machen als es eh schon ist...aber "wegen einem" UHU...mache ich keine Kapriolen im Straßenverkehr!

Die Kapriolen (Ausweichmanöver) soll ja auch nicht der Autofahrer machen, sondern der Uhu. Der Autofahrer soll nur langsam(er) fahren, um dem Uhu das Ausweichen auch zu ermöglichen. 😉

😛  natürlich...auch der Uhu! Verlassen würde ich mich aber nicht so darauf...es sei denn der Uhu ist von Henkel....😁

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Ich bin mir ziemlich sicher .. das Limit kommt wieder, nur ohne Formfehler.

Davon gehe ich jetzt auch mal aus. Und für die Zukunft wird die Behörde aus diesem Schnitzer ihre Lehren ziehen.

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