Eigenverschuldeter Schaden bei finanziertem PKW - wie vorgehen (Vollkasko/Audi Bank)?
Hallo,
Situation: eigene Doofheit - in Tiefgarage mit offener Heckklappe das Auto ein Stück vorgesetzt, dabei übersehen dass ein Stahlträger 2 cm niedriger war als die Heckklappe. Bitte keine Debatte darüber wie blöd man sein kann - das weiß ich selber und dafür brauch ich auch kein Forum ;-)
Vollkaskoversicherung selbstverständlich vorhanden. Grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Hab Versicherung schon angerufen, die haben gesagt, ich soll zur Werkstatt und Kostenvoranschlag für Reparatur erstellen lassen und dann kann ich's eben reparieren lassen oder die Summe kassieren.
Will den Schaden auf jeden Fall beheben lassen (muss ich glaub ich auch wegen der Finanzierung). Selbstbeteiligung ist OK und Rabattschutz auch vorhanden.
Nun ergeben sich für mich drei Fragen:
1. Muss ich nicht auch die Audi Bank mit einbeziehen? Ist ja schließlich zum größten Teil deren Fahrzeug. Die Versicherung meinte "nein", aber das kann ich mir schwer vorstellen.
2. Ändern sich nun irgendwelche Zahlen bzgl. des Finanzierungsmodells? Habe da so ne Art Rückkaufoption (mir fällt der Fachbegriff gerade nicht ein) - Plan war, den Wagen nach drei Jahren wieder ans Autohaus zurückzugeben und gegen neues auszutauschen. Ist der Wagen nach der Reparatur dann ein Unfallwagen und dadurch weniger wert? Oder wird die Wertminderung durch Unfall ebenfalls von der Versicherung übernommen? Weiß ja auch nicht ob gespachtelt/neu lackiert wird oder die ganze Heckklappe ausgetauscht wird. Nachlackiert ist ja irgendwie immer schlecht habe ich gehört.
Oder wird das Auto sowieso nicht zum Unfallfahrzeug, da es nur oberflächliche optische Reparaturen sind? Es ist leider nicht nur der Lack beschädigt, sondern auch das Metall ein kleines Stück eingedrückt...
3. ich meine bei der Versicherung habe ich "Werkstattbindung". Kann es da nicht Konflikte geben dass der Eigentümer (Audi Bank) sagt "Audi muss reparieren" und Versicherung sagt "billiger Hinterhoflackierer muss reparieren"? Ich gehe mal davon aus, dass die Audi Bank da ja schon Mitspracherecht hat?
Ich will natürlich keine schlafenden Hunde wecken und im besten Fall wird's fachgerecht über die Versicherung repariert und alles ist wie vorher und kein Finanzierungsgeber bekommt was davon mit.
Will mich aber auch vertragsgerecht verhalten und nicht in drei Jahren irgendwelche bösen Überraschungen erleben weil ich laut Paragraph xy dies und jenes falsch gemacht habe.
Daher vermute ich: Audi Bank anrufen und die sagen mir was zu tun ist?
Hat jemand vllt. ähnliches schon einmal erlebt, im besten Fall mit der selben Bank?
Vielen Dank schonmal 🙂
Beste Antwort im Thema
@phaetoninteressent
Was qualifiziert dich, dass du dich hier als Forumspabst aufspielst und andere User als Dummköpfe darstellst?
Eine Delle im Heckdeckel eines sicherungsübereigneten Fahrzeuges interessiert die Audi Bank nullkommanix.
33 Antworten
Aus Lackierersicht sehe ich da kein Problem die Heckklappe instandzusetzen. Spachtel, Grundierung und Füller sind auch auf Aluminium kein Thema.
Eher sehe ich sogar den Vorteil Farbunterschiede zu minimieren, da nur der (relativ kleine) beschädigte Bereich eine neue Schicht Basislack benötigt, der Rest der Heckklappe wird dann "nur" mit Klarlack überzogen.
Bei einer neuen Klappe ist die Gefahr, dass der Farbton in Nuancen abweicht relativ hoch.
Das Ganze allerdings ausgehend von dem was man auf dem Bild sieht, eventuell ist der Schaden ja doch größer als erkennbar.
Zitat:
@p700 schrieb am 5. Februar 2016 um 17:45:32 Uhr:
Soll ich jetzt lieber der freien Werkstatt glauben, dass sich das für 350,00 € reparieren lässt (mit dem Risiko, zukünftig nicht auf Audikulanz hoffen zu können), oder soll ich lieber der Vertragswerkstatt glauben, dass das Ganze leider irreparabel ist?
Die einzige Kulanz die verloren geht wäre auf die Heckklappe
Aber weder die Werkstatt noch Audi weiß von dem Schaden
Für mich stände die Entscheidung fest.Dem Lackierer würde ich aber noch mal darauf hinweisen das es vernüftig werden soll und lieber 50.- mehr kosten kann
Ich glaube nicht das die Werkstatt die Klappe austauscht wenn er dann später so zurückgegeben wird.
Die ziehen dir den vollen Preis ab und freuen sich über das gute Geschäft
@duffy_
genau so würde ich es machen lassen
Ist bei der Heckschürze meiner Tocher genau so gemacht worden.Ergebnis war gut
Zitat:
Aber weder die Werkstatt noch Audi weiß von dem Schaden
Ähh, der TE war doch bei Audi und hat dort einen KVA machen lassen...
Von daher ist der Drops gelutscht, dass das Audi nicht weiß. Und wenn der TE das jetzt nicht bei Audi machen lässt, ist das bestimmt für die Rückgabe vorgemerkt.
Das muß er natürlich angeben wenn er ihn abgibt...
Wenn das ordentlich beseitigt wurde ist das sicher kein Problem
Ich habe auch schon ein Fahrzeug zurückgegeben bei welchem eine Tür lackiert wurde.Das habe ich angegeben und war auch kein Problem.Abzug gab es auch nicht