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Eigentümer / Halter / Verischerungsnehmer?

Themenstarteram 24. September 2012 um 8:08

Hallo, habe gerade mit meinem Verischerungsmakler geredet und ihm folgenden Fall geschildert: Ich würde gerne ein Auto kaufen und dementsprechend als Eigentümer in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden. Allerdings soll Halter und Versicherungsnehmer meine Mutter werden, damit ich die Prozente nutzen kann.

Nun meinte er zu mir, es wäre nicht möglich, dass Fahrzeug-Eigentümer und Halter sich unterscheiden. Stimmt das denn?

Es wäre nur möglich das Versicherungsnehmer und Halter sich unterscheiden, was aber natürlich ordentlich Aufpreis kostet. Aber das will ich ja auch nicht...

Wäre nett, wenn mich jemand hier erleuchten könnte.

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22 Antworten

Ich kenne es auch nur so.

Im Fahrzeugbrief wird immer der Halter eingetragen und der Fahrzeugschein ist immer nur ein Kopie davon, daher kommt hier der Name des Fahrzeughaltes rein. Bei einer Polizeikontrolle wird so auch der Halter überprüft.

Wenn du im Fahrzeugschein eingetragen werden willst, dann musst du auch der Halter sein. Deine Mutter kann der Versicherungsnehmer werden, aber diese Konstellationen machen nicht alle Versicherungen mit und wenn oft nur gegen Aufpreis.

Du hast zwar recht, aber die Versicherer unterscheiden da nicht noch einmal. Rechtlich ist es aber möglich, dass Besitzer und Halter sich unterscheiden.

Versicherungstechnisch hat Dein Makler und mein Vorschreiber recht.

LEjockel

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Recht ist es aber möglich, dass Besitzer und Halter sich unterscheiden.

da sicherlich oft, aber du meintest vmt. eigentuemer anstatt besitzer.

(nein, wollte nicht korinthenkacken)

aber auch da besteht die moeglichkeit.

besitzer, eigentuemer, halter und versicherungsnehmer koennen alle unterschiedlich sein.

Ja aber die Frage war hier ob er im Fahrzeugschein mit seinem Namen eingetragen werden kann und im Fahrzeugbrief die Mutter. Und das geht nach meinem Erachtens nicht.

Ja Harry, genau das meinte ich, aber die Versicherer kennen zumindest bei der Prämienberechnung und der Anmeldung nur schwarz weiss.

LEjockel

cpedv, Du hast recht, weil Versicherer nur schwarz weiss. Könnte aber auch noch einen draufsetzten. Der Nutzer könnte auch noch der fünfte im Bunde sein.:D

LEjockel

Es geht ihm hie nicht um die Versicherung, da diese immer über die Mutter laufen soll. Er wollte das sich die Mutter als Halterin den Wagen auf sich zulässt und auch versichert, er wollte aber mit seinem Namen auf den Fahrzeugschein eingetragen werden und das geht nicht. Der Versicherungsmakler sagte ihn hier dass das nur geht wenn er Halter und die Mutter Versicherungsnehmer ist. Aber das will er nicht weil die Versicherung hier ansteigt.

Bei Gewerblich glaube ich würde es gehen mit zwei Namen als Halter einzutragen, aber nicht bei Privat.

Aber sicher bin ich mir hier nicht.

Edit unsere Antworten haben sich etwas überschnitten.:)

bald wirds wirklich OT, aber der nutzer ist ja im moment der nutzung der besitzer, weil er die tatsaechliche verfuegungsgewalt zu diesem zeitpunkt hat.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

 

Bei Gewerblich glaube ich würde es gehen mit zwei Namen als Halter einzutragen, aber nicht bei Privat.

Aber sicher bin ich mir hier nicht.

Das stimmt, für Gewerbe gibt es ein Formblatt über eine Versicherungsnehmergemeinschaft.

 

U.a. können dann die KFZ Kosten auch steuerlich geltend gemacht werden, da der PKW i.d.R. auf die Fa. zugelassen ist.

Das ist z.B., wenn der Inhaber ein PKW in der Vermögen der Fa. einbringt, er aber den SFR nach Beendigung oder Verkauf der Fa. wieder erhalten will.

 

Die SFR Übertragung von Fa. auf Privat ist nicht möglich (soviel ich weiß und erlebt habe).

 

Hallo corsadiesel, Übertragung geht. Sollte aber in der Police als Fahrer der spätere SFR Übernehmer drinstehen. So habe ich es bisher immer geschafft den Rabatt aus der Firma zu ziehen. Meist aber bei Betriebsübergabe. Also von Geschäftsführer Müller auf Rentner Müller. Oft hat ja der GF den Rabatt mit in die Firma mitgebracht.

LEjockel

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Hallo corsadiesel, Übertragung geht. Sollte aber in der Police als Fahrer der spätere SFR Übernehmer drinstehen. So habe ich es bisher immer geschafft den Rabatt aus der Firma zu ziehen. Meist aber bei Betriebsübergabe. Also von Geschäftsführer Müller auf Rentner Müller. Oft hat ja der GF den Rabatt mit in die Firma mitgebracht.

 

LEjockel

Wie gesagt, von Fa. auf Privat geht bei der mir bekannten Gesellschaft nicht, außer es existiert eine VN Gemeinschaft, welche vom Inhaber oder GF gemacht wurde, als er das KFZ auf Fa. angemeldet hat.

 

Ansonsten wäre noch die SFR Übertragung (z.B. LKW oder sonstige KFZ) auf den neuen Eigentümer (bei Verkauf) möglich.

 

Themenstarteram 24. September 2012 um 13:38

Muss nochmal kurz was nachtragen. Also mir geht es im Grunde genommen darum, dass meine Mutter mit dem Kauf und Verkauf des Autos nichts zu tun hat. Ich möchte als Käufer im Vertrag drinstehen. Zugelassen werden soll das Auto auf sie. Von mir aus auch in Brief und Schein, solange ich das Auto auch wieder alleine veräußern kann.

Das ist aber möglich oder?

das geht natuerlich. der eintrag ist kein eigentumsnachweis.

du kannst eigentuemer sein und deine mutter halter und versicherungsnehmer.

@Harry hat da völlig Recht, der Eintrag ist kein Eigentumsnachweis.

Ich halte es daher aber für umso wichtiger den Kaufvertrag des Fahrzeuges auf Deinen Namen auszustellen, um evtl. irgendwann einmal den Nachweis erbringen zu können das Du der Eigentümer bist.

Zum Thema Versicherung würde ich mal bei der Deiner Mutter nachfragen welche Möglichkeiten es gibt, damit Du Dir Deinen eigenen Schadensfreiheitsrabatt erfahren kannst. Sonst willst Du irgendwann selbst ein Auto versichern, und fängst dann wenn du pech hast praktisch wieder bei null an.

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