Eigenleben Heckrollo

Volvo V60 2 (F)

Moin Elchgemeinde,
in letzter Zeit zucke ich vermehrt während der Fahrt zusammen, da aus dem Heckabteil ein lauter Schlag zu hören ist und mein Heckrollo sich wieder aus der Verankerung gelöst hat und mit Getöse zusammen rollt und dann an die Rücksitzlehnen schlägt. Nicht lustig... Scheinbar haben sich die Enden des Rollogestänges "abgenutzt", so dass diese aus der Verankerung rutschen?
Da mein Schlafabteil abgedunkelt ist kann man zwar nicht in den Kofferraum hineinsehen, jedoch möchte ich das Rollo schon gerne schließen können.
Sonnnige Grüße
volvomaniac

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von KUMXC


Jetzt noch mal zum Anfang,
ich denke da braucht man doch eigentlich kaum Welle machen und die Diskussion ausweiten. Entweder man fährt zum 🙂 und lässt das Problem lösen, oder man klebt kleine Gummi- oder Filzstreifen in die Aussparung der Halterung, dann ist das Spiel des Rollos kleiner und das war`s.
Gruß
KUM

Yep.

VG
volvomaniac

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch


Also das mit der Abzocke ist doch ganz stark sichtweisengeprägt.
Nur weil man selbst an einer kritischen Stelle mit erhöhter Geschwindigkeit keinen Unfall baut oder noch keinen Unfall mit ungesichertem Urlaubsgepäck hatte, ist die Ahndung noch lange keine Abzocke.
Es kommt überall im Leben, insbesondere im Straßenverkehr, manchmal zu unmöglichen Situationen. Und dann ist man froh, alles richtig gemacht zu haben. Urlaubsgepäcksicherung ist eben nicht nur jedem selbst überlassen, sondern vorgeschrieben.
Also bitte sachte bei den Vorverurteilungen und Stammtischparolen...

Gruß

Markus

Bekanntlich fahre ich LKW und mir brauch keiner zu sagen wie ich meine Ladung/Urlaubsgepäck

zu sichern habe ! Jeder sollte ob Stammtischparolen oder nicht sich selbst an die eigene Nase fassen,

wenn er wie letzte Woche passiert auf der A61 bei Worms mit 300KG Überladung, mit der

Familie angehalten wird. Die weiterfahrt bei glühender Hitze 35 Crad qüangelden Kindern konnte erst

2 Std. später fort gesetzt werden.

P.S . Es war ein Holländer und die fahren einmal im Jahr mit dem Gespann und dann ohne Pause 1.200

Km am stück. Deine ausführungen entsprechen nicht der realität lieber Markus !!!!

Und ein faktor kommt noch hinzu es strengt an bei so einer langen Strecke?

Zitat:

Original geschrieben von Elcheber



Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch


Also das mit der Abzocke ist doch ganz stark sichtweisengeprägt.
Nur weil man selbst an einer kritischen Stelle mit erhöhter Geschwindigkeit keinen Unfall baut oder noch keinen Unfall mit ungesichertem Urlaubsgepäck hatte, ist die Ahndung noch lange keine Abzocke.
Es kommt überall im Leben, insbesondere im Straßenverkehr, manchmal zu unmöglichen Situationen. Und dann ist man froh, alles richtig gemacht zu haben. Urlaubsgepäcksicherung ist eben nicht nur jedem selbst überlassen, sondern vorgeschrieben.
Also bitte sachte bei den Vorverurteilungen und Stammtischparolen...

Gruß

Markus

Bekanntlich fahre ich LKW und mir brauch keiner zu sagen wie ich meine Ladung/Urlaubsgepäck
zu sichern habe ! Jeder sollte ob Stammtischparolen oder nicht sich selbst an die eigene Nase fassen,
wenn er wie letzte Woche passiert auf der A61 bei Worms mit 300KG Überladung, mit der
Familie angehalten wird. Die weiterfahrt bei glühender Hitze 35 Crad qüangelden Kindern konnte erst
2 Std. später fort gesetzt werden.
P.S . Es war ein Holländer und die fahren einmal im Jahr mit dem Gespann und dann ohne Pause 1.200
Km am stück. Deine ausführungen entsprechen nicht der realität lieber Markus !!!!
Und ein faktor kommt noch hinzu es strengt an bei so einer langen Strecke?

Ok, weil Du so explizit darauf verweist und es als LKW-Fahrer erst recht wissen mußt:

Man beginne beim §22 der STVO (gültig für Deutschland 😉):

<div data-canvas-width="247.85656872003446" data-font-name="Helvetica" style="font-size: 26.7067px; font-family: sans-serif; left: 176px; top: 319.373px; transform: scale(0.999825, 1); transform-origin: 0% 0% 0px;" dir="ltr">Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.</div>

<div data-canvas-width="304.9447410880613" data-font-name="Helvetica" style="font-size: 26.7067px; font-family: sans-serif; left: 176px; top: 415.373px; transform: scale(0.997529, 1); transform-origin: 0% 0% 0px;" dir="ltr"> </div>
Als Folge einer Nichtbeachtung gilt:
Eine falsche Beladung oder nicht ausreichende Sicherung der
Ladung kann auch bei einem Pkw zu einem Verwarn- bzw. Bußgeld führen. Sowohl der Fahrzeugführer als auch der Halter werden zur Verantwortung gezogen.

Daraus resultiert für mich: Jeder Fahrer ist zwar selbst verantwortlich für seine Ladung, darf dies aber nicht nach Gutdünken, sondern muß nach bestimmten Richtlinien durchführen.
Jetzt darfst Du, lieber Elcheber, mal überlegen, welche Aussage sich damit deckt. Und mir Realitätsferne vorzuwerfen ist ebenso Stammtischparole. Ich bin vielleicht nicht so viele Kilometer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs wie Du, aber auf ca. 45.000 im Jahr komme ich auch. Ist das zu wenig, um von der Realität was mitzubekommen?

Gruß

Markus

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