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eigenes Fahrzeug vom Arbeitgeber versichern lassen?!

Themenstarteram 7. März 2016 um 10:40

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich hoffe ihr könnt mir eventuell helfen.

ich habe einen T5 und wollte ihn eigentlich verkaufen. Mir gefällt der Wagen doch allerdings so gut, dass ich ihm am liebsten gern behalten würde. Nun kam mir folgender Gedanke, den ich bereits mit meinem Chef kurz besprochen habe.

Ich arbeite in der Jugendhilfe, bei einem Selbstständigen kleinen privaten Träger.

Nun war mein Gedanke, ob ich meinen Wagen quasi auch als Dienstwagen benutzen kann. Der Vorteil: ich könnte meinen T5 behalten und mein Chef müsste nicht extra einen Wagen für unsere Gruppe kaufen.

Gibt es möglichkeiten, dass er den Wagen quasi von mir "mietet"? Ich also monatlich für die Nutzung meines Pkws von ihm einen gewissen Geldbetrag bekomme, oder er mir das Benzin zahlt, oder den Wagen versichert oder oder oder?!

Klar, kann ich alle Fahrten über die Kilometerpauschale von 30 Cent abrechnen... Aber das ist beiden Seiten zu umständlich und er bat mich nun darum, dass ich mich einmal darum kümmer, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, von denen wir beide profitieren.

Wäre über Gedankenanstöße sehr dankbar! Meine bisherigen Netz-Recherchen haben mir da leider bisher kaum bis gar nicht geholfen.

Liebe Grüße,

Kay

Beste Antwort im Thema

Wenn du das Auto vermietest solltest du es auch der Versicherung melden, denn dafür gibt es andere Tarife,

denn die Verwendungsart ändert

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Wenn du mit den 30 Cent auskommst, dann würde ich das so machen.

Damit kannst du aber nicht die Gesamtkilometer, sondern nur die Dienstreisekilometer abrechnen.

Wenn du zusätzliche Personen transportierst, kannst du zusätzlich 2 Cent pro Person abrechnen.

Was dir vorschwebt wäre ein Dienstfahrzeug.

Dazu müsste dein Arbeitgeber aber Eigentümer des Fahrzeugs sein und du müsstest den geldwerten Vorteil versteuern, was nicht unerheblich sein kann.

http://www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php

Andere Varianten schaffen nur unnötige Probleme oder gleichen die tatsächlichen Kosten nicht aus.

Themenstarteram 7. März 2016 um 12:19

Genau... Da liegt auch der Hund begraben... die 30 Cent für die Dienstkilometer sind mir zu wenig, dafür dass ich meinen Wagen zur Verfügung stelle.

Der T5 ist jetzt fast 10 Jahre alt, daher glaube ich, dass ich mir mit dem geldwerten Vorteil eher keinen Vorteil verschaffe... Er hatte vermutlich einen recht hohen Neupreis, durch die recht gute Ausstattung, daher würde der geldwerte Vorteil ja recht hoch angesetzt werden?!

Meine "Traumvorstellung" wäre:

Ich bleibe Eigentümer des Fahrzeugs, er zahlt mir eine "Miete" von sagen wir einfach mal 200€ und dazu 2 Tankfüllungen im Monat. Im besten Falle beteiligt er sich noch an Wartungs- und Reparaturarbeiten. Oder er versichert den Wagen über sich.

Wenn du das Auto vermietest solltest du es auch der Versicherung melden, denn dafür gibt es andere Tarife,

denn die Verwendungsart ändert

Und Mieteinnahmen müssen bei der Steuer angegeben werden.

am 7. März 2016 um 15:18

30 Cent pro km sind dir zu wenig. Das was du möchtest wird deinem Arbeitgeber sicher zu viel sein.

Gruß Frank,

wenn einer von beiden unzufrieden ist gibt es Stress. ;)

am 7. März 2016 um 15:27

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. März 2016 um 12:53:12 Uhr:

Wenn du mit den 30 Cent auskommst, dann würde ich das so machen.

Damit kannst du aber nicht die Gesamtkilometer, sondern nur die Dienstreisekilometer abrechnen.

Wenn du zusätzliche Personen transportierst, kannst du zusätzlich 2 Cent pro Person abrechnen.

So steht das geschrieben, was er Abrechnen kann?

Er kann den Mietvertrag so gestalten wie er möchte.

Er kann auch 50 Cent von seinem Chef verlangen, wenn dieser Bereit ist, diese Summe zu bezahlen.

Themenstarteram 7. März 2016 um 15:54

Zitat:

@Frank128 schrieb am 7. März 2016 um 16:18:52 Uhr:

30 Cent pro km sind dir zu wenig. Das was du möchtest wird deinem Arbeitgeber sicher zu viel sein.

Gruß Frank,

wenn einer von beiden unzufrieden ist gibt es Stress. ;)

Hallo Frank,

meine Zahlen waren ja jetzt auch nur plakative Beispiele.

Ich werde dienstlich nicht hunderte von Kilometer in der Woche fahren, daher wird bei den 30 Cent nicht viel bei rumkommen. Und nur die Kilometer bezahlt zu bekommen, wenn man für den Rest dann selbst aufkommen muss, erscheint mir dann tatsächlich als nicht "gerecht", wenn man seinen eigenen Wagen dann jeden Tag zur Verfügung stellt.

Bei meinem vorigen Arbeitgeber hatte ich nichts gegen die 30 Cent, da Fahrten zum Jugendamt vielleicht dann alle 2 Monate mal dran waren. Aber hier geht es ja darum, mit dem eigenem Wagen alle täglichen kleinen Fahrten zu erledigen.

Er Spart sich im Gegenzug die Anschaffung eines Autos für die Gruppe.

Aber eigentlich geht es ja auch nur darum, welche Szenarien für eine solche Konstellation möglich sind. Kann ja auch sein, dass mein Gedanke für beide Seiten unattraktiv ist. Da mein Chef aber von meiner Idee erstmal nicht abgeneigt war, bat er mich darum heraus zu finden, wie so eine Absprache aussehen könnte.

Zitat:

Und Mieteinnahmen müssen bei der Steuer angegeben werden.

ja, das ist mir dann leider auch bewusst. Somit vermutlich auch nicht die klügste Idee?

Ist auch nicht mein Fachgebiet :D

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. März 2016 um 13:37:29 Uhr:

Wenn du das Auto vermietest solltest du es auch der Versicherung melden, denn dafür gibt es andere Tarife,

denn die Verwendungsart ändert

Das ist so nicht ganz richtig. Es ist schon ein Unterschied zwischen Vermieten und Verleihen. So wie er schreibt, geht es nur die Übernahme der Kosten für das Auto, ohne Gewinnererziehlungsabsicht. Dann gilt das weder zulassungs- noch versicherungstechnisch als Selbstfahrvermietfahrzeug.

er will es vermieten und 30 Cent sind ihm zu wenig und dann wäre es ja auch eine geschäftliche Nutzung,

Zitat:

@K4ychen schrieb am 7. März 2016 um 11:40:00 Uhr:

Hallo liebe Forenmitglieder!

 

Ich arbeite in der Jugendhilfe, bei einem Selbstständigen kleinen privaten Träger.

Dann soll der Träger einen Wagen besorgen. Er wird doch von der kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis durch das Jugendamt finanziert. Das ist bei diesen Trägern so.

Er muss nur den entsprechenden Antrag stellen und schon stimmt das Amt, das aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss besteht, dem Antrag zu, wenn der Bedarf für einen Wagen gegeben ist, und die Kohle fließt. Dies ist nicht nur bei kleinen Trägern, das ist auch bei den ganz großen so. Mit eigenem Geld machen die nichts. Bezahlt alles der Steuerzahler.

Das ist die gescheiteste Lösung.

am 7. März 2016 um 17:13

Nicht für den TE!

Einfach mal die Eingangsfrage lesen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. März 2016 um 17:14:47 Uhr:

er will es vermieten und 30 Cent sind ihm zu wenig und dann wäre es ja auch eine geschäftliche Nutzung,

Wo sind denn bei einem Auto 30 ct. kostendeckend? Rechne doch einfach mal incl. Wertverlust! Natürlich ist es dann geschäftliche Nutzung, aber davon wird es kein Selbstfahrvermietfahrzeug.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 7. März 2016 um 16:27:58 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 7. März 2016 um 12:53:12 Uhr:

Wenn du mit den 30 Cent auskommst, dann würde ich das so machen.

Damit kannst du aber nicht die Gesamtkilometer, sondern nur die Dienstreisekilometer abrechnen.

Wenn du zusätzliche Personen transportierst, kannst du zusätzlich 2 Cent pro Person abrechnen.

So steht das geschrieben, was er Abrechnen kann?

Er kann den Mietvertrag so gestalten wie er möchte.

Er kann auch 50 Cent von seinem Chef verlangen, wenn dieser Bereit ist, diese Summe zu bezahlen.

Können kann er viel, aber dann muss man sich u. a. mit dem Finanzamt rumärgern und es wird nicht nach eine Maximallösung sondern nach einer einfachen Lösung gesucht:

http://biztravel.fvw.de/.../13693

Ich würde es, mit einem solchen Fahrzeug und dazu noch regelmäßig, gar nicht tun.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 7. März 2016 um 18:45:12 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. März 2016 um 17:14:47 Uhr:

er will es vermieten und 30 Cent sind ihm zu wenig und dann wäre es ja auch eine geschäftliche Nutzung,

Wo sind denn bei einem Auto 30 ct. kostendeckend? Rechne doch einfach mal incl. Wertverlust! Natürlich ist es dann geschäftliche Nutzung, aber davon wird es kein Selbstfahrvermietfahrzeug.

wo hab ich das geschrieben, das es ein Selbstfahrvermietfahrzeug ist

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