Eigenartige Abrechnung bei Wandlung (Rückabwicklung)

Mercedes E-Klasse W211

Nach längerer Prozedur wurde die Wandlung von DC anerkannt. Als Nutzungsentgelt wurden 0,4% pro 1000 km vereinbart. DC überwies den damaligen Listenpreis abzüglich Nutzungsentgelt. So weit, so gut. Nun verlangt der Vertragshändler den von ihm ursprünglich gewährten Rabatt in voller Höhe zurück mit der Begründung, DC hätte das Geschäft zur Gänze rückabgewickelt und beteilige sich nicht an dem von ihm ursprünglich gewährten Rabatt. Originalton: "Von DC bekomme ich das Geld (=Rabatt) nicht zurück; also hole ich es mir von Ihnen".

Auch nachdem ich dem Händler den Rabatt abzüglich des Nutzungsanteils überwiesen habe (da DC als Berechnungsbasis den Listenpreis gewählt hat und ich somit auch den Rabatt anteilig erstattet bekommen habe, ist das aus meiner Sicht auch in Ordnung, auch wenn der Umweg des Geldes von DC über mich an den Händler eigenartig ist), besteht der Händler weiterhin auf Rückzahlung des vollen Rabatts ohne Reduktion um den Nutzungsanteil und droht mit Rechtsanwalt. Das sehe ich nicht ein, da dies im Endergebnis nun rechnerisch zu mehr als 0,5% pro 1000 km Nutzungsentgelt führen würde.

DC läßt mich im Regen stehen und liefert keine brauchbaren Aussagen zur ordnungsgemäßen Abwicklung. Ist das übliche Praxis bei DC, daß DC auf Basis des Listenpreises erstattet und der Händler Anspruch auf den ursprünglich gewährten Rabatt in voller Höhe hat?

Das würde bedeuten, daß dadurch, daß DC die Wandlungsbedingungen diktiert (Händler hielt sich während des ganzen Wandlungsbegehrens sehr vornehm zurück und verwies stets auf DC als "ausschließlichen Ansprechpartner" für mein Wandlungsbegehren) und sich der Händler anschließend durch Stornierung und somit Rückforderung des ursprünglich gewährten Rabatts schadlos halten will, ich im Grunde zwei Partner zur Rückabwicklung habe. Läuft das immer so?

Wie liefen bei Euch die Erstattungen/Zahlungen ab? Bitte um rasche und detaillierte Info; Angelegenheit ist aus aktuellem Anlaß dringlich ...

15 Antworten

@Aus den bisherigen Beiträgen kann ich nur erkennen, daß ich der einzige (in diesem Thread zumindest) bin.

Du bist nicht der einzige. Läuft bei mir genauso ab.Ich hab allerdings keinen Bock deswegen jetzt zum Anwalt zu laufen. Der Händler argumentiert damit das DC ja angeblich nichts vom Rabatt weiss. Die Kapitalverzinsung wird so wie es im Moment aussieht auch ohne Einbeziehung des Rabattes gerechnet.

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