Eifelland Holiday und die Gewichtsbegrenzungen der Betten/Sitze
Hallo,
seit Anfang Dezember letzten Jahres habe ich einen Eifelland Holiday-Wohnwagen mit Kingsizebett. Beim Durchlesen der "Gebrauchsanleitung" bin ich darüber gestolpert, das dort gewissermaßen eine "Gewichtsbegrenzung" für die Nutzung der Betten drin steht, in meinem Fall je Bett 100kg, hat da wer schon etwas unternommen oder Information, wie das bei Knaus Tabbert bisher war? Bisher hatte ich nur einen Hobby und da war soetwas nicht aufgefallen?
Nordjoe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Natürlich sind aus der Statik Gewichtsüberschreitungen eingerechnet, bevor so ein Bett zusammen bricht aber !!!!! die Haftung des Herstellers im Garantiefall erlischt, sobald die belegen können, das der Nutzer die Betten "unqualifiziert" benutzt hat, will damit sagen, der benutzer hat das Bett überlastet.
Die Hersteller sichern sich heutzutage halt gegen alles mögliche ab. Ich vermute, das machen die nicht um die Käufer zu ärgern, sondern dass nicht ständig irgendwelche relativ sinnfreien Klagen kommen.
Was denkst Du, weshalb auf den Kaffeebechern bei McDoof steht, "Achtung heißer Inhalt, kann zu Verletzungen führen" (sinngemäß zitiert).
Zitat:
Ich persönlich halte so eine Art und Weise der Wohnwagenindustrie für diskreminierend und unverschämt, eben weil man dem Nutzer die Nutzung über Maßen reglementiert, zum Einen wird das Körpergewicht zur Zielscheibe bei mittelschwereren Personen gesehen, zum Anderen wird in das private Sozialleben ( ich könnte es auch plump mit Geschlechtsverkehr beschreiben ) unverhältnismäßig eingegriffen, ohne das der Nutzer dieses beim Kauf erfährt.
Was ist da diskriminierend ??? Du kannst das Bett nutzen, egal wieviel Du + Deine Partnerin wiegen, aber halt auf eigene Verantwortung.
Wie stabil sollten denn die Betten sein, sollen die z.B. zwei 200 kg Menschen, in jeder erdenklichen Position, sicher halten und der Hersteller übernimmt im Zweifelsfall die Haftung ???
12 Antworten
Hmmm, das wäre ja dann wohl nur ein Bett für `entwöhnte´ Partner, wenn ich mal Gewichte (im statischen Zustand) addiere - mal die dynamische Belastung außen vor gelassen.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Hmmm, das wäre ja dann wohl nur ein Bett für `entwöhnte´ Partner, wenn ich mal Gewichte (im statischen Zustand) addiere - mal die dynamische Belastung außen vor gelassen.
Da gibt es 100 % ig irgendeine DIN Norm, die besagt, daß bei solchen Angaben herstellerseitig Sicherheitstoleranzen einzurechnen sind, um dem Anspruch auf Dynamik gerecht zu werden 😁
Hallo
ich bring dieses Thema nochmal hoch, scheinbar hat noch keiner bemerkt, das Hersteller in den Wohnwagenunterlagen Gewichtsbegrenzungen für Betten, Sitzkästen etc. eingetragen haben. Ich werde jetzt mal aus den Sicherheitsvorschriften von Eifelland zitieren, die meinem WoWa mitgegeben wurden:
Bettyp ........................ Max.Belastbarkeit proSchlafplatz
Alkovenbetten ................................ 100 kg
Einzelbetten .................................... 100 kg
Festbetten ..................................... 100 kg
Garagen-Festbetten .......................... 100 kg
Garagen-Hubbetten .......................... 100kg
Garagen-Klappbetten .......................... 60 kg
Stauschrank-Klappbetten .................... 60 kg
Stockbetten .................................... 60 kg
Natürlich sind aus der Statik Gewichtsüberschreitungen eingerechnet, bevor so ein Bett zusammen bricht aber !!!!! die Haftung des Herstellers im Garantiefall erlischt, sobald die belegen können, das der Nutzer die Betten "unqualifiziert" benutzt hat, will damit sagen, der benutzer hat das Bett überlastet.
Ich persönlich halte so eine Art und Weise der Wohnwagenindustrie für diskreminierend und unverschämt, eben weil man dem Nutzer die Nutzung über Maßen reglementiert, zum Einen wird das Körpergewicht zur Zielscheibe bei mittelschwereren Personen gesehen, zum Anderen wird in das private Sozialleben ( ich könnte es auch plump mit Geschlechtsverkehr beschreiben ) unverhältnismäßig eingegriffen, ohne das der Nutzer dieses beim Kauf erfährt.
Wie Ihr drauf reagiert ist Eure Sache, es ist von mir eben ein Hinweis, selber mal drüber nachzudenken und ggf. aktiv zu werden, ich hab es für meinen WoWa innerhalb der 6 Monate nach Neukauf reklamiert als nicht akzeptabel und erwarte auch disbezüglich eine Nachbesserung des Herstellers.
Nordjoe
Zitat:
Natürlich sind aus der Statik Gewichtsüberschreitungen eingerechnet, bevor so ein Bett zusammen bricht aber !!!!! die Haftung des Herstellers im Garantiefall erlischt, sobald die belegen können, das der Nutzer die Betten "unqualifiziert" benutzt hat, will damit sagen, der benutzer hat das Bett überlastet.
Die Hersteller sichern sich heutzutage halt gegen alles mögliche ab. Ich vermute, das machen die nicht um die Käufer zu ärgern, sondern dass nicht ständig irgendwelche relativ sinnfreien Klagen kommen.
Was denkst Du, weshalb auf den Kaffeebechern bei McDoof steht, "Achtung heißer Inhalt, kann zu Verletzungen führen" (sinngemäß zitiert).
Zitat:
Ich persönlich halte so eine Art und Weise der Wohnwagenindustrie für diskreminierend und unverschämt, eben weil man dem Nutzer die Nutzung über Maßen reglementiert, zum Einen wird das Körpergewicht zur Zielscheibe bei mittelschwereren Personen gesehen, zum Anderen wird in das private Sozialleben ( ich könnte es auch plump mit Geschlechtsverkehr beschreiben ) unverhältnismäßig eingegriffen, ohne das der Nutzer dieses beim Kauf erfährt.
Was ist da diskriminierend ??? Du kannst das Bett nutzen, egal wieviel Du + Deine Partnerin wiegen, aber halt auf eigene Verantwortung.
Wie stabil sollten denn die Betten sein, sollen die z.B. zwei 200 kg Menschen, in jeder erdenklichen Position, sicher halten und der Hersteller übernimmt im Zweifelsfall die Haftung ???
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Hallo schnorps
ich finde toll, das Du den Herstellern so loyal gegenüber bist, hoffentlich auch den anderen, wenn Dein PC jetzt gleich abschaltet, weil Du evtl. übersehen hast, das die Überspannung nicht akzeptiert wird etc. - aber Spass beiseite.
Ich habe es geschrieben, weil ich es bisher bei keinem der vorherigen Wohnwagen gehabt habe, diese Nutzungseinschränkung nach meinem Rechtsverstehen nicht gerechtfertigt ist, denn auf der Bratpfanne schreibt auch keine Firma drauf "Bitte nicht als Schlagwaffe nutzen, es könnte Menschen töten" Soetwas ist selbstverständlich, aber trotzdem ist es gefährlich, so also sollte ein WoWa Hersteller auch bei den betten nicht soetwas vorschreiben, denn normal weiß auch da eben jeder, wofür die gut sind.
Nordjoe
Zitat:
ich finde toll, das Du den Herstellern so loyal gegenüber bist,
Bin ich eigentlich überhaupt nicht, ich denke, ich sehe die Situation realistisch.
Wie geschrieben, irgendwo ist für die Hersteller eine Grenze, wo sie keine Haftung mehr übernehmen.
Dies liegt nicht an der Willkür des Herstellers, sondern an unserem Produkthaftungsgesetz.
Ich weiß zwar, dass wir Männer üblicherweise keine Bedienungsanleitungen lesen, aber Du kannst Dir den Spass ja trotzdem mal gönnen.
Nahezu egal was für einen Artikel Du kaufst, findest Du in der BD-Anleitung, auf den ersten paar Seiten die Sicherheitshinweise.
Dass diese tlw. unsinnig sind ist klar, aus Sicht der Hersteller allerdings nötig.
Man erinnere sich an den./ oder diejenige, die (zwar in USA) sich mit einem heissen Kaffee bei MCDoof verbrannt hat und dafür einige Millionen Dollars Schadenersatz bekam.
Nehmen wir mal ein Camperpärchen, wo jeder 150 kg auf die Waage bringt.
Die beiden vergnügen sich, sind schon mal 300 kg auf einer BEttseite und das Bett bricht zusammen. Der/die Untere verletzt sich, kann nicht mehr arbeiten, bekommt SChadenersatz usw.
Das kann man noch weiterspinnen, fakt ist, der Hersteller, so er sich nicht absichert, wird gewaltig zahlen dürfen.
Zitat:
diese Nutzungseinschränkung nach meinem Rechtsverstehen nicht gerechtfertigt ist,
Es ist ja keine Nutzungseinschränkung, Du darfst das Bett auch ungestraft mit 300 kg belasten, aber halt auf Deine eigene VErantwortung.
Falls es Dir nicht stabil oder belastbar genug ist, kannst es doch in Eigeninitiative (oder von einem SChreiner) stabiler machen (lassen).
Beim letzten Matratzenkauf - der mit dem Wohnwagen gar nichts zu tun hatte - kamen wir mit dem Verkäufer auch irgendwie bzgl. der Belastbarkeit einer Matratze ins Gespräch. Demnach sind z.B. Einzelmatratzen in den Standardgrößen gar nicht für zwei Personen (übereinander) ausgelegt!
Im Wohnwagen geht es natürlich noch um etwas anderes, nämlich die Belastbarkeit des Bettgestells. Wenn ich mir das bei unserem Südwind so anschaue, dann ist eigentlich klar, daß irgendwann Schluß ist.
pfisti
Womos und Wowas sind nunmal irgendwie alle Leichtbau um noch in die 2,8 bzw 3,5 Tonnen-Klasse zu passen bzw bei maximaler grösse noch von den gängigen Autos gezogen werden zu können (so ca 1600 bis 1800 kg)
Da finde ich es mindestens fair wenn es eine klare Aussage gibt für welche Belastung das ganze dimensioniert ist. Wer mehr will... oder braucht... muss halt ein entsprechend belastbarerers, und damit auch schwereres Campinggerät nehmen.
Ich finde das soweit OK.
Mein/unser F.-Bett im WW ist vom Bettgestell her in der Mitte längs her noch einmal unterteilt und damit `verstärkt´. In weiser Voraussicht und Kenntnis der dynamischen Belastungen (Statisch; (85+55) kg) habe ich die Mittellatte (Rede ist vom Bettgestell) mit zwei klappbaren Stützen versehen, die es im Ruhezustand ermöglichen ein Fahrrad in diesem Staukasten zu transportieren.
Zitat:
Original geschrieben von stero111
Womos und Wowas sind nunmal irgendwie alle Leichtbau um noch in die 2,8 bzw 3,5 Tonnen-Klasse zu passen bzw bei maximaler grösse noch von den gängigen Autos gezogen werden zu können (so ca 1600 bis 1800 kg)
Da finde ich es mindestens fair wenn es eine klare Aussage gibt für welche Belastung das ganze dimensioniert ist. Wer mehr will... oder braucht... muss halt ein entsprechend belastbarerers, und damit auch schwereres Campinggerät nehmen.Ich finde das soweit OK.
Hallo stereo111
genau so sehe ich es auch, wenn dieses vor dem Kauf besprochen ist, aber wenn ein Verkäufer einer Person, die erkennbar über 100kg wiegt, einen entsprechenden WoWa verkauft, den er aber nur mit max.80kg Gewicht nutzen darf, so ist das eigentlich schon eine Frechheit, wenn der nicht höflich drauf hinweist, das man überlegen sollte ein passenderes Modell kaufen sollte. Hat dann der Käufer es für sich entschieden .....
Ich sehe in dieser ganzen Angelgenheit aber auch eine Chance für die WoWa-Industrie, die sollte, ähnlich wie die Bettenindustrie bei Matratzen und Lattenroste, eine Verstärkung gegen Aufpreis bei Neufahrzeugen anbieten, dann wird der Käufer seine eigene Entscheidung treffen können.
Worüber ich mich eigentlich nur ärgere ist, man hat gesehen, das ich mit 184 cm und stämmiger Figur nicht unbedingt ein Fliegengewicht bin, hat mich aber auch nicht drauf hingewiesen, das schon mein Gewicht, das doch etwas unter dem des O.Fischers liegt, theoretisch zu hoch ist, um die Betten zu nutzen.
Den Grundtenor einiger hier, die sich mit soetwas abfinden finde ich schon erstaunlich, ob die es bei anderen Dingen auch so leicht sehen?
Nordjoe
Da gebe ich dir recht: wenn man zum Fachhändler geht sollte der soetwas erkennen und darauf hinweisen. Klarer Fall von Fehlberatung. Wenn du das beweisen köntest....
Im PKW-Bereich gab es mal einen TV-Bericht über die "Nutzlasten".
Ein 150-kg-Mann (also noch Sub-Otti) hat sich mal den Spass gemacht, den Vorführwagen mit ziemlich kompletter Ausstattung und sich selbst auf dem Fahrersitz auf die Waage zu fahren. Es blieben knapp 30 kg übrig, die streng genommen sogar das Volltanken ausgeschlossen hätten! 🙄
Bei Wohnmobilen und -anhängern ist das auch so eine Sache.
Sehr viele der Besitzer dieser Fahrzeuge sind nun einmal recht deutlich oberhalb der 85kg-Norm. Wenn die beim Verkaufsgespräch dem Verkäufer kilpp und klar sagen würden, dass er sein "Spielzeug" behalten kann, kommt irgendwann auch mal was davon beim Hersteller an.