EBAY-betrug mit SONY multimedia-set
Hallo!
ich habe am 4.3 eine nagelneues sony-multimedia set mit dvd tft und funkkopfhörern ersteigert, welches einen marktpreis von ca 900¬ hat...ich habe es für 51¬ euro bekopmmen, aber die verkäuferin will es mir nicht rausrücken...jetzt läuft seit ca 2-3 wochen ein rechtsstreit, und ich denke dass es auf einen gerichtstermin hinauslaufen wird...habt ihr auch schon sowas, oder so was ähnliches mit einem ebay verkäufer erlebt???danke
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DreamDevil
Ab Juni/Juli '06 unterwegs mit 4,6l 3V V8 in Tiefschwarz->Klick
w/o greetz,
Dream.
😁 😁 Du Sack 😁
Geile Kiste !
Also Dream, so ganz kann ich deine Äusserungen nicht nachvollziehen 😕
Zudem sind auch einige deiner Aussagen schlichtweg falsch: ein Kaufvertrag kommt nur und ausschliesslich durch Angebot und Annahme zustande. Das hat mit Bezahlen rein gar nichts zu tun. Und auch die Streichung verhindert keinen Vertragsschluss. Einzig die Beendigung der Auktion oder die Streichung ALLER Gebote hätte das bewirken können. Zudem ist es für einen Vertrag unerheblich, zwischen welchen Personen er geschlossen wird, schliesslich haben wir in Deutschland eine grds. Vertragsfreiheit. Man könnte bei einem Unternehmer und einem Privatkäufer lediglich einen Gedanken an einen Fernabsatzvertrag verschwenden.
Und wie man das Verhalten der beteiligten Parteien (Käufer/Verkäuferin) auch beurteilen mag, deine Wortwahl war heute nicht gerade sehr treffend 🙁 Was ist nur los?
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von DreamDevil
Gott, was für ein Pack und vor Selbstgerechtheit und juristischem Scheinwissen strotzende Deppen hier rumrennen.
und sowas schreibt eienr der selbst keine ahnung hat.....
Zitat:
Original geschrieben von DreamDevil
Es geht um 51€ (in Worten: Einundfünzig Euro), gerade mal 100 Deutsche Mark.
Und es wird argumentiert auf Neuware/Neuwert (siehe Post Anwältin auf der ersten Seite).
und?!
zurechtens.....
Zitat:
Original geschrieben von DreamDevil
Zwei Dinge: Wenn noch nicht überwiesen wurde, bzw. die 51€ schon längst wieder zurücküberwiesen wurden, ist keinerlei Kaufvertrag zustande gekommen. Die Begründung "Defektes Gerät" reicht bei einem Privatverkäufer völlig aus.
du gibst folglich also zu dich weder mit der "materie" ebay auszukennen noch die agb's gelesen zu haben?!
also nochmal EXTRA für dich:
Zitat:
Nachzulesen in den Ebay- AGB's
2. Online-Auktionen
§ 9 Vertragsschluss
1. Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es ein VERBINDliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. ...3. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.
@MDU: Für deine Ausführung brauchst du keine ebay-AGBs, das ist ganz simples Schuldrecht, Kaufvertrag nach §433 I BGB i.V.m. §156 BGB. Alleine damit kommt man schon zu einem rechtlich wirksamen KV...
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@dream
darum geht es nicht ob nur 51.-€ sind den wenn er das teil nun nicht für 51.-€ bekommt und es keinen vernünftigen ersatz muss er es im laden kaufen und da ist mit 51.-e nicht viel zu reisen weil das teil ja gut 800-900.-e kostet.
Also 850.-€ mehr als er so ausgeben würde also geht es hier im ganzen auch um dieses Geld und nicht nur um 51.-€ die er nur bezahlen müsste wenn er die Ware auch bekommen würde zu dem Preis. Und das ist ne summe wo der Spaß aufhört.
Recht bleibt Recht und kann es nicht handhaben wie man gerade mag !!
Es ist doch egal daß es "nur" um 51.- geht, das nächste mal
sagt sich ich ein Verkäufer dann bei einem Gebot von 400.- "nein, ich hätte eigentlich gerne 500.- gehabt" und versucht es auf diesem Weg. Wo wollt Ihr die Grenze ziehen? Es kann nunmal Keine geben, das ist E-Bay und kein Flohmarkt. Wer das nicht begreifen will oder kann, hat das Prinzip von E-Bay nicht verstanden. Ich kann nur hoffen nie auf so eine Person als Verkäufer in E-Bay zu stossen.
Eben. Wo wäre der Sinn einer AUKTION (!!!!!!!!!!!!!!), wenn der Verkäufer bei einem zu niedrigen Kaufpreis einfach sagt: "Ne, das is mir zu wenig"... Also totaler schmarn!!!!!
hallo!
gute nachrichten...die verkäuferin hat sich gemeldet und schickt mir die anlage zu...(und komischerweise war es nun plötzlich doch nicht mehr kaputt, wie sie behauptet hat...:-D)
Herzlichen Glückwunsch 😉😁😉
Na das hört sich doch super an! Sobald sie da ist melde dich, dann gratuliere auch ich dir 😉
Naja, für 150€ eine "komplette" Multimediaausstattung ist denke ich mal OK.
Gruß Benny
@alle
Das unglückliche Kommentar über Deutschland möchte ich zurücknehmen - bei uns gibt es sicher genausoviele Koffer die das sicher genauso gemacht hätten.
Ansonsten sehe ich die Sache unverändert.
BÄR
p.S.: wenn ihr schon alle solche Paragraphenreiter seid: was ist mit dem "Recht" von dem der das höchste Gebot hatte zu dem Zeitpunkt als angefangen wurde Gebote zu streichen? Die Gebote wurden sicher nicht konform mit den eBay Richtlinien gestrichen - ergo hätte derjenige eigentlich ein "Recht" auf das Teil. Oder wie oder was?
Aber natürlich geht das nicht, denn wo man selber nix davon hat hört sich ja die Gerechtigkeitsliebe auf, klar. *schnaub*