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E240 W211 Wartungsintervalle

Mercedes E-Klasse W211

Hallo an alle,

für einen E 240, Baujahr 2004, T-Modell, 4matic, Benziner, benötige ich folgende Informationen (Serviceheft ist nicht vorhanden; ehemalige MB-Vertragswerkstatt will nicht mit Infos rausrücken - angeblich wegen Datenschutz für den Vorbesitzer):

1. Wie lange sind die standardmäßigen Inspektionsintervalle? Richten sich die Intervalle (a) nach Kilometern, (b) nach Zeitablauf oder (c) nach einer internen Computerberechnung?

2. Leuchtet eine Kontrollleuchte (die "Serviceleuchte"😉 auf, wenn eine Inspektion fällig ist und bedeutet das Nichtaufleuchten (außer bei Defekt der leuchte), dass keine Inspektion durchgeführt werden muss?

Wenn jemand hier ein Serviceheft für so ein Auto haben sollte, aus dem sich die Intervalle etc. ergeben, könnte ich davon bitte einen Scan an ghb90@gmx.de haben?

Vielen Dank im Voraus!

Alles Gute,
LMG

11 Antworten

zu 1.

alle 2 Jahre od. zwischen 15 und 25tkm, bei den km kommt es darauf an was im KI eingestellt ist.
Es kommt eine Meldung im KI wenn das FZ eine Wartung will.
Blättere mal im km/Temp. Menu, da steht welche und wann die nächste Wartung ist.

Schau mal hier

Zitat:

Original geschrieben von LMG02


Serviceheft ist nicht vorhanden; ehemalige MB-Vertragswerkstatt will nicht mit Infos rausrücken - angeblich wegen Datenschutz für den Vorbesitzer

Quatsch! Mit dem Argument "Datenschutz" kommen sie immer wieder diese Dämlacke, liegen aber falsch bei der von dir verlangten Historie. Da sind nämlich keine Personenbezogene Informationen sondern nur Motordaten!

Kannst folgendermassen vorgehen, evtl. Servicetelefonat (00800 1 777 7777) an Maastricht, vielleicht werden die Herrschaften ja plötzlich kommunikativ 😁:

1) Jeder – unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität – hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten. Dieses Recht ergibt sich aus §§ 19, 19a, 33, 34 BDSG.

2) Motordaten sind jedoch nur dann als Personendaten (nur diese sind dem Datenschutzgesetz unterstellt) zu erachten, wenn sie einer konkreten, bestimmten Person zugeordnet werden können.

3) Bei der von dir verlangten Fahrzeug-/Schadenhistorie, sind offensichtlich KEINE Personendaten enthalten. Trifft also nicht zu in deinem Fall.

4) Du bist der rechtmässige Besitzer des Fahrzeuges von dem hier die Daten verlangt werden.

5) Wenn die Auskunft verweigert wird, kann sich jeder Bürger an die zuständigen Datenschutzkontrollinstanzen wenden.
Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit der gerichtlichen Klage.

Edit: Wenn mich nicht alles täuscht, läuft z.Zt. eine Vorlage im Bundesverkehrs-Ministerium von Herrn Ramsauer, genau diese Daten in Zukunft zu veröffentlichen um Betrügereien (z.B. Tachoverstellung...etc.) vorzubeugen.

Zitat:

Original geschrieben von tigu



Zitat:

Original geschrieben von LMG02


Serviceheft ist nicht vorhanden; ehemalige MB-Vertragswerkstatt will nicht mit Infos rausrücken - angeblich wegen Datenschutz für den Vorbesitzer
Quatsch! Mit dem Argument "Datenschutz" kommen sie immer wieder diese Dämlacke, liegen aber falsch bei der von dir verlangten Historie. Da sind nämlich keine Personenbezogene Informationen sondern nur Motordaten!

Kannst folgendermassen vorgehen, evtl. Servicetelefonat (00800 1 777 7777) an Maastricht, vielleicht werden die Herrschaften ja plötzlich kommunikativ 😁:

1) Jeder – unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität – hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten. Dieses Recht ergibt sich aus §§ 19, 19a, 33, 34 BDSG.

2) Motordaten sind jedoch nur dann als Personendaten (nur diese sind dem Datenschutzgesetz unterstellt) zu erachten, wenn sie einer konkreten, bestimmten Person zugeordnet werden können.

3) Bei der von dir verlangten Fahrzeug-/Schadenhistorie, sind offensichtlich KEINE Personendaten enthalten. Trifft also nicht zu in deinem Fall.

4) Du bist der rechtmässige Besitzer des Fahrzeuges von dem hier die Daten verlangt werden.

5) Wenn die Auskunft verweigert wird, kann sich jeder Bürger an die zuständigen Datenschutzkontrollinstanzen wenden.
Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit der gerichtlichen Klage.

Edit: Wenn mich nicht alles täuscht, läuft z.Zt. eine Vorlage im Bundesverkehrs-Ministerium von Herrn Ramsauer, genau diese Daten in Zukunft zu veröffentlichen um Betrügereien (z.B. Tachoverstellung...etc.) vorzubeugen.

Da liegst Du leider kräftig daneben. Das ist vielleicht bei Euch Eidgenossen so. Deutschland ist ein Rechtstaat ! 😁 Da läuft nix ohne die entsprechende Vollmacht.

Fahrzeughistorie zeigt lediglich Kundendienstmassnahmen und Garantie-/Gewährleistungs- oder Kulanz arbeiten. Über vom Kunden in Auftrag gegebene Assysts kann nur die ausführende Stelle Auskunft geben und das auch nur, wenn der Voreigentümer einverstanden ist.

Die angeblich komplette Historie auf Knopfdruck beim 🙂 ist ein Ammenmärchen.

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Dieses Recht ergibt sich aus §§ 19, 19a, 33, 34 BDSG.

Da liegst Du leider kräftig daneben. Das ist vielleicht bei Euch Eidgenossen so. Deutschland ist ein Rechtstaat ! 😁 Da läuft nix ohne die entsprechende Vollmacht.

Ne, ne, das obige Gesetz ist das Deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Das Schweizer Gesetz ist übrigens im Wortlaut genau gleich, soviel zum Rechtstaat...😉

Zitat:

Fahrzeughistorie zeigt lediglich Kundendienstmassnahmen und Garantie-/Gewährleistungs- oder Kulanz arbeiten.

GENAU DER IST DOCH VON INTERESSE UND NICHTS ANDERES!

Zitat:

Über vom Kunden in Auftrag gegebene Assysts kann nur die ausführende Stelle Auskunft geben und das auch nur, wenn der Voreigentümer einverstanden ist.

Die angeblich komplette Historie auf Knopfdruck beim 🙂 ist ein Ammenmärchen.

Diese "komplette" Historie, Kundenaufträge...etc. interessiert doch keine Sau. Ich will nur wissen wann welche Inspektionen/Reparaturen gemacht wurden. Punkt.

Übrigens: Ich habe meine Fahrzeughistorie, auch mit Nachdruck, herausbekommen. Da sind def. KEINE Personendaten drauf.

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Zumindest weißt du aus dem KI, wann ein Assyst
ansteht, welcher das ist und welche Arbeiten
notwendig werden. Checkheft hin oder her,
das dient dann nur zum Nachweis der Historie,
du schaust ja aber in die Zukunft. (notfalls kannst
du dich an den/die Vorbesitzer wenden und dir
die Zustimmung auf Herausgabe der zurück-
liegenden Pflegedaten des Autos geben lassen,
dann wird MB auf´s Knöpfchen drücken müssen/können)

Was in Zukunft wann fällig sein wird siehst du auch aus
der Übersicht im Anhang, wie auch die Einsicht ins
Servicemenue (notfalls 3 x mal Reset statt 5 Sek.
einmal Reset, kannst auch über die Sufu nachlesen):

Hier noch das Menue:

@ tigu

Allein aus der Zulassungsbescheinigung Teil 2 könntest Du durch die Haltereinträge und Haltedauer die Assysts personalisieren, bzw. zuordnen, wenn MB Dir die mitteilen würde.

Noch einmal : Es gibt keine komplette Fahrzeughistorie von MB ! Ein Zusammenlaufen aller Daten wird erst seit ca. 1 Jahr gemacht. Bei VW ist das schon länger der Fall.

Das mit dem Rechtstaat war natürlich ironisch gemeint und entsprechend gekennzeichnet.
Und zwar so : 😁

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Das mit dem Rechtstaat war natürlich ironisch gemeint und entsprechend gekennzeichnet.
Und zwar so : 😁

ja ich weiss, habs auch so aufgenommen 😁

Zur Fahrzeughistorie: Ich habe diesen harmlosen Ausdruck vor mir. Da kann man aber wirklich NICHTS über irgend eine Person rauslesen. Der normale Kunde hat auch keine Möglichkeit die Verschlüsselten/Codierten Daten zu entschlüsseln.

Zitat:

Original geschrieben von tigu



Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Das mit dem Rechtstaat war natürlich ironisch gemeint und entsprechend gekennzeichnet.
Und zwar so : 😁
ja ich weiss, habs auch so aufgenommen 😁

Zur Fahrzeughistorie: Ich habe diesen harmlosen Ausdruck vor mir. Da kann man aber wirklich NICHTS über irgend eine Person rauslesen. Der normale Kunde hat auch keine Möglichkeit die Verschlüsselten/Codierten Daten zu entschlüsseln.

Ich hatte das Serviceheft von meiner C-Klasse verloren, bzw. MB hat es verschlampt und wollte auf mein Drängen hin ein neues ausstellen. Es war nicht nachzuvollziehen, wann und wo ich Service gemacht habe, da ich damals in der gesamten BRD unterwegs war und es nirgendwo zentral hinterlegt war. Rechnungen hatte ich leider nicht mehr, da es unser privates Auto ist. Das Einzige, was ging, war, dass alle jemals gemachten KD-Massnahmen und Garantie-, bzw. Kulanz- oder Gewährleistungsarbeiten ausgedruckt werden konnten.

Wenn auf Deiner "Historie" ein Ausführungsdatum eingetragen ist, kannst Du doch aufgrund des Zeitraumes mit einem Blick auf den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) feststellen, wer das war. Kann natürlich sein, dass das bei Euch anders ist.

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Wenn auf Deiner "Historie" ein Ausführungsdatum eingetragen ist, kannst Du doch aufgrund des Zeitraumes mit einem Blick auf den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) feststellen, wer das war. Kann natürlich sein, dass das bei Euch anders ist.

Ja, Ausführungsdatum und was gemacht wurde steht drauf. OK, nun weiter?

Nehmen wir mal an, ich weiss dass ein gewisser Herr Max Muster der Erstbesitzer war, aus irgend einem Dokument was sich schon im Fahrzeug befand. Was soll ich jetzt damit anfangen?

Mich interessiert doch nur die Listung aller Inspektionen/Reparaturen, ist doch völlig Wurscht ob das der tigu war oder der achtklässler!

Also ich habe einen Ausdruck bekommen als ich meinen Wagen kaufte. Die Werkstätten im Westen lesen den Bildschirminhalt nur vor, im Osten bekommt man einen Ausdruck.

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