E100 Besteuerung
Ich bin etwas verwirrt, was die Besteuerung von dem Kraftstoff E100 angeht.
Im Energiesteuergesetz ist festgehalten, dass E85 bis zum 31.12.2015 steuerfrei ist. Gilt das auch für E100?
Grundsätzlich ist doch vergälltes Ethanol steuerfrei? Gibt es eine Sonderrelgeung, wenn dieser als Kraftstoff verwendet wird?
Habt ihr Quellen, die klarhet in die Sache bringen? Muss E100 nun versteuert werden oder nicht?
Wenn ja was für Zollsätze fallen an ?
Wäre über jede Antwort dankbar 🙂
Beste Antwort im Thema
Vergällt oder nicht wird da kein Kriterium sein, denn E85 zu trinken wird wohl keinem einfallen. Vermutlich wird einfach zwischen Treibstoff und nicht Treibstoff unterschieden. Also wird es Kaminethanol wohl nicht betreffen. Die zwei Leutchen, die sich 1000l Sprit in die Garage stellen, dürften dem Finanzminister egal sein. Schlussendlich gehts ja nur darum Kohle zu machen. Also E85 verschwinden lassen und die neuen E10 Tanker abkassieren.
45 Antworten
Zitat:
@tom_hwi schrieb am 28. Dezember 2015 um 13:32:30 Uhr:
Versuche mal E100 mit Wasser zu mischen. Geht wunderbar. Das bekommt man nur wieder raus, wenn man die Mischung erhitzt und bei +78 Grad (Siedepunkt Ethanol) das dann gasförmige Ethanol auffängt und wieder abkühlt.
Bei reinem Benzin funktioniert der Abscheider, da sich Benzin und Wasser nicht mischen. Sobald aber Ethanol drin ist, geht das nicht mehr, da der Ethanolanteil das Wasser anzieht und es sich nicht mehr mechanisch trennen lässt.
Das Wasser kriegt man durch eine einfache Destillation nicht raus, weil sich ein Azeotrop mit Wasser bildet, das 96 % Ethanol hat. Mehr geht nicht. Das restliche Wasser muss anders entfernt werden z.B. mit einem Molsieb oder über andere Wege.