DURCHSCHLängeln durch den Stau - Biker in der Rettungsgasse Erfahrungen mit der Polizei
Hallo an alle,
je ich weiss, das Durchschlängeln zwischen 2 Fahrzeugen ist verboten und das Benutzen des Standstreifens auch um als Biker einem Stau auszuweichen.
Nun in Luxemburg ist gerade eine Petition im Gange um dies nach österreichischem Vorbild zu legalisieren.
Meine Frage nun
Gibt es in diesem Forum Biker, welche für das Vorschlängeln mal einen Strafzettel bekamen?
und wenn ja wie hoch war die Strafe ? Oder gab es diesbezüglich mal Erfahrungen mit der Polizei ?
Oder hatte jemals einer von euch die Erfahrung das BIKER und NUR BIKER die RETTUNGSGASSE blockierten? Bitte schreibt eure Erfahrungen.
UND NEIN bitte keine Verbotsbelehrungen.
für diejenigen Biker die dadurch keine Probleme hatten, bitte einfach nur ein "DANKE" das reicht für die Statistik.
Gruss aus Luxemburg
Frederic
Beste Antwort im Thema
Als Franzose darf ich das. Wir haben unsere Autofahrer so gut erzogen, dass die schon rechts ran fahren, wenn sie von weitem einen einzelnen Scheinwerfer sehen...😁😁
242 Antworten
Was man alles aus so meinen Beiträgen herausliest bzw. hinein interpretiert, ist ja schon witzig!😁
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 15. September 2020 um 07:36:24 Uhr:
Leute wie Du sind der Grund, warum das in Deutschland nie funktionieren wird.
Inhaltlich übernommen habe ich die ablehnenden Begründungen vom Petitionsausschuss des Bundestages zu dem Thema aus den letzten 10 Jahren. Gut, im BT darf man keine Erwartungshaltung haben, aber es kam von den Befürwortern keine belastbaren Argumente, welche man bei einer erneuten Petition (eine läuft, eine ist in Vorbereitung) einbringen könnte. Wenn es nicht legal funktioniert, liegt es an der Blödheit der Befürworter.
Berlin, 16:00 Uhr, Berufsverkehr. Ich brauche 35 Minuten nach Hause, wenn ich ambitioniert fahre und 45 Minuten, wenn ich mich anstelle. Alles zwischendrin ist natürlich auch möglich.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 15. September 2020 um 19:01:51 Uhr:
Inhaltlich übernommen habe ich die ablehnenden Begründungen vom Petitionsausschuss des Bundestages zu dem Thema aus den letzten 10 Jahren. Gut, im BT darf man keine Erwartungshaltung haben, aber es kam von den Befürwortern keine belastbaren Argumente, welche man bei einer erneuten Petition (eine läuft, eine ist in Vorbereitung) einbringen könnte. Wenn es nicht legal funktioniert, liegt es an der Blödheit der Befürworter.
Das Problem ist der deutsche Fahrzeugführende. Es interessiert ihn nicht die Bohne, ob es eine StVO gibt bzw. was in ihr steht. Ja, Durchschlängeln gehört zu den nicht erlaubten Dingen. Mit ein bisschen Toleranz funktioniert es trotzdem. Und für die Verfolgung von Verstößen gegen die StVO ist immer noch die Polizei zuständig. Und nicht der selbsternannte und eigenermächtigte Hilfsscheriff.
Aber selbst wenn man das Durchschlängeln mit einem eigenen Paragraphen in der StVO legalisieren würde, würde der von diesem Paragraphen nicht profitierende Rest weiter machen wie bisher.
Das war so, das ist so und es wird immer so sein.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 15. September 2020 um 12:10:17 Uhr:
Vor allem müsste er im Auto Schutzkleidung tragen!
und Klima aus, gut Fenster darf man öffnen😁
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Zitat:
@kawastaudt schrieb am 15. September 2020 um 11:37:55 Uhr:
Ich ich ich weiß, wie dieser Thread ausgeht!
😁😁 Ships stehen bereit, Beine hoch....
Zitat:
@schredder66 schrieb am 16. September 2020 um 09:13:34 Uhr:
Zitat:
@Demogantis schrieb am 15. September 2020 um 19:01:51 Uhr:
Inhaltlich übernommen habe ich die ablehnenden Begründungen vom Petitionsausschuss des Bundestages zu dem Thema aus den letzten 10 Jahren. Gut, im BT darf man keine Erwartungshaltung haben, aber es kam von den Befürwortern keine belastbaren Argumente, welche man bei einer erneuten Petition (eine läuft, eine ist in Vorbereitung) einbringen könnte. Wenn es nicht legal funktioniert, liegt es an der Blödheit der Befürworter.Das Problem ist der deutsche Fahrzeugführende. Es interessiert ihn nicht die Bohne, ob es eine StVO gibt bzw. was in ihr steht. Ja, Durchschlängeln gehört zu den nicht erlaubten Dingen. Mit ein bisschen Toleranz funktioniert es trotzdem. Und für die Verfolgung von Verstößen gegen die StVO ist immer noch die Polizei zuständig. Und nicht der selbsternannte und eigenermächtigte Hilfsscheriff.
Aber selbst wenn man das Durchschlängeln mit einem eigenen Paragraphen in der StVO legalisieren würde, würde der von diesem Paragraphen nicht profitierende Rest weiter machen wie bisher.
Das war so, das ist so und es wird immer so sein.
Es geht gar nicht so sehr um das Legalisieren als vielmehr um das Tolerieren.
Zitat:
@winsfalke schrieb am 16. September 2020 um 09:42:56 Uhr:
Zitat:
@kawastaudt schrieb am 15. September 2020 um 11:37:55 Uhr:
Ich ich ich weiß, wie dieser Thread ausgeht!😁😁 Ships stehen bereit, Beine hoch....
Ships?
Willst Du irgendwohin?
Wir deutschen leben strikt nach Regeln und Normen und da passt das vordrängeln mit dem Motorrad nicht rein
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 16. September 2020 um 10:39:49 Uhr:
Ships?
Willst Du irgendwohin?
Dassss ist hierrr ein deutschesss Forrrum, da heisssst dasss noch immer Schiffe!
Zitat:
@LostRider schrieb am 16. September 2020 um 10:51:12 Uhr:
Wir deutschen leben strikt nach Regeln und Normen und da passt das vordrängeln mit dem Motorrad nicht rein
Das merkt man schon am Sprachgebrauch: Vordrängeln als Begriff drückt doch schon aus, dass das böse, böse, böse, böse ist. Spräche man vom Vorfahren durch den Freiraum zwischen oder neben den Fahrzeugreihen, wäre das schon eine ganz andere Sache.
Ich bin für das Vorfahren! Eben weil es durchaus ohne Drängeln geht. So ein wenig mehr französisches Leben und Leben lassen täte vielen Deutschen gut.
Gruß Michael
Die Regeln und Normen gelten vor allem für Andere um auf deren Fehlverhalten hinzuweisen und seien sie noch so klein. Bei einem selbst ist es dann halt "gelebte Praxis" oder andere Formulierungen die eigene Fehltritte verharmlosen sollen, z.B. das man sich mit den Jahren immer öfter den Schulterblick spart um beim Straßenverkehr zu bleiben. So zumindest scheint es bei den Hobbysheriffs zu sein.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 15. September 2020 um 13:01:25 Uhr:
. Selbst mit einem Leichtkraftrad kann man schneller als der Durchschnittsautofahrer anfahren,
Gruß Michael
Die Betonung muss bei "kann" bleiben. Legt der Kleinwagen Fahrer wie der 125er Fahrer den Vollgas Ampelstart hin, kann der A1 Pilot auch einpacken. Der Vergleich hinkt also bei den persönlichen Ambitionen...
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 16. September 2020 um 11:09:18 Uhr:
Das merkt man schon am Sprachgebrauch: Vordrängeln als Begriff drückt doch schon aus, dass das böse, böse, böse, böse ist. Spräche man vom Vorfahren durch den Freiraum zwischen oder neben den Fahrzeugreihen, wäre das schon eine ganz andere Sache.
Vordrängeln ist schon die korrekte Bezeichnung, denn der Motorradfahrer zieht, nüchtern betrachtet, ohne Recht an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbei, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Er macht dies ja nicht um andere zu ärgern, sondern um den Stau schnell hinter sich zu lassen. Eine Notwendigkeit kann man auch nicht vorschieben, wenn man das falsche Motorrad fährt und oder die falschen Klamotten trägt.
Man könnte auch annehmen, dass einige Motorradfahrer schlicht im Stau überfordert und sie deshalb bemüht sind, sich der Stausituation zu entziehen. Unsere Gesellschaft trägt die Schwachen und von daher sollte man wirklich mal über einen Änderung der StVO nachdenken, um den schwachen Motorradfahrern und anderen schwachen Verkehrsteilnehmern eine Hilfestellung zu geben.
Und wenn man letztlich den Motorradfahrern das Recht zuspricht, die Freiräume zwischen oder neben den im Stau stehen Fahrzeugenreihen zum Vorfahren zu nutzen, dann sollte dies den anderen Verkehrsteilnehmern auch zugestanden werden. Wenn ich an die Fahrzeugbreite denke, so ist mein Kleinwagen auch nur unwesentlich breiter als mein Reisedampfer. Das passt dann schon, von der Breite der Freiräume. Und überhaupt, was denn mit den Beiwagenfahrern?
Durch die Rettungsgasse passt auch ein Krankenwagen und der ist sogar mit Aufbau breiter als ein breiter PKW.
Ob man mit dem Fahrzeug grundsätzlich durch die Rettungsgasse passt ist nicht der richtige Ansatz.
Erfahrungsgemäss ist die Gasse nicht durchgehend breit genug. PKWs in der Gasse würde diese schnell an den Engstellen zusätzlich verstopfen.
Mit einem Motorrad kann man sich auch da durchschlängeln.
Allerdings ist eine generelle Freigabe für Motorräder kritisch, da diese mit Reisekoffer recht breit werden können.
Das gilt nicht nur für Goldwings oder Electra Glides, sonder auch für ganz normale Motorrädern mit Koffersystemen.
Wenn die irgendwo Autokontakt haben, dann dürfte das dem Stau nicht gut tun.
Da ist man wieder bei der Problematik, wie man so eine Regelung für die StVO formuliert.
Dann kommt sowas wie "Einspurige Kraftfahrzeuge, die inklusive Anbauten und Ladung nicht breiter als 110cm sind, dürfen ...".
Und da geht das Gejammer los, wenn diejenigen nicht dürfen, die dann ein Mopped haben, das z.B. dank anderer Zubehörspiegel 112cm breit ist. Eigentlich ist es sicherer geworden, da man nun nicht nur seine eigenen Arme sieht, aber dafür muss man im Stau schmoren, nur weil es lächerliche 2cm zu breit ist.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 17. September 2020 um 06:03:29 Uhr:
oder die falschen Klamotten trägt.
Was sind denn bei 35 Grad die richtigen Klamotten, die Autobahn Tempo und Stau gleichermaßen abdecken?