DURCHSCHLängeln durch den Stau - Biker in der Rettungsgasse Erfahrungen mit der Polizei
Hallo an alle,
je ich weiss, das Durchschlängeln zwischen 2 Fahrzeugen ist verboten und das Benutzen des Standstreifens auch um als Biker einem Stau auszuweichen.
Nun in Luxemburg ist gerade eine Petition im Gange um dies nach österreichischem Vorbild zu legalisieren.
Meine Frage nun
Gibt es in diesem Forum Biker, welche für das Vorschlängeln mal einen Strafzettel bekamen?
und wenn ja wie hoch war die Strafe ? Oder gab es diesbezüglich mal Erfahrungen mit der Polizei ?
Oder hatte jemals einer von euch die Erfahrung das BIKER und NUR BIKER die RETTUNGSGASSE blockierten? Bitte schreibt eure Erfahrungen.
UND NEIN bitte keine Verbotsbelehrungen.
für diejenigen Biker die dadurch keine Probleme hatten, bitte einfach nur ein "DANKE" das reicht für die Statistik.
Gruss aus Luxemburg
Frederic
Beste Antwort im Thema
Als Franzose darf ich das. Wir haben unsere Autofahrer so gut erzogen, dass die schon rechts ran fahren, wenn sie von weitem einen einzelnen Scheinwerfer sehen...😁😁
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Das Punktesystem wurde zum 1.5.2014 geändert. Seither gibt es nur noch einen Punkt.
Das ist "neu", ansonsten ist das Thema lang und breit längst ausdiskutiert.
Die Benutzung des Standstreifens wird nur dann mit 75 Euro + Gebühr und einem Punkt geahndet, wenn sie dem schnelleren Vorwärtskommen dient. Sonst kostet das unbefugte Benutzen des Standstreifens 10 Euro.
Zitat:
@schredder66 schrieb am 20. Juli 2017 um 10:40:43 Uhr:
Kuriosität am Rande: Vor einiger Zeit schlängelte sich ein Motorradpolizist im Stau durch die Gasse. Vielleicht war er auf dem Weg zum Einsatz, vielleicht auch nicht. Er nutzte weder Blaulicht noch Sirene. Ich, im Auto, habe Platz gemacht - wie bei jedem anderen Motorradfahrer auch.
Dass die Polizei bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten zwangsläufig immer Blaulicht und Martinshorn nutzen muss, ist ein verbreiteter Irrtum. Zuweilen kommt man ohne besser durch, weil es immer Hilos unter den VT gibt, die bei Sondersignalen panisch reagieren und sich zu plötzlichen Spurwechseln hinreißen lassen.
Aber wenn der Hilo gleichzeitig ein (Hobby-)Oberstudienrat ist, der den durchdrängelnden Motorradfahrer maßregeln will, hätte ein Polizist in Eile besser Disco gemacht.
Zu leicht wird die Fahrertür aufgerissen und ... im besten Fall verzögert sich die Fahrt nur um ein paar Sekunden.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 20. Juli 2017 um 14:37:21 Uhr:
Dass die Polizei bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten zwangsläufig immer Blaulicht und Martinshorn nutzen muss, ist ein verbreiteter Irrtum. Zuweilen kommt man ohne besser durch, weil es immer Hilos unter den VT gibt, die bei Sondersignalen panisch reagieren und sich zu plötzlichen Spurwechseln hinreißen lassen.
Das kommt davon, dass die meisten VT Sonderrechte mit Wegerecht verwechseln bzw. gleichsetzen.
Gab es nicht mal so eine Petition hier in DE. Ich meine den sogar "unterschrieben" zu haben.
Ich habe immer schlechtes Gewissen wenn ich durchschlängeln will. Meist lass ich es .. oder gar nur sehr verzögert.
Weiß nicht warum.
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Zitat:
@twindance schrieb am 20. Juli 2017 um 11:34:27 Uhr:
Bin selber ein bekennender "Durchschlängler", allermeistens machen die Autofahrer Platz. Macht einer der seltenen Tölpel die Spur zu, in dem er in die Mitte fährt, wird zur Belohnung rechts (rechteSpur) oder links (Überholspur) der freundlicherweise geschaffene Freiraum genutzt 😁.Selten wird dabei ein Einsatzfahrzeug überholt - nie Probleme gehabt, einmal sogar von der Polizei aktiv durchgewunken.
Vorsicht und angepasste Geschwindigkeit setze ich aber auch voraus
Dito @twindance!!
In München macht Motorrad zu fahren sonst ned auch wirklich Sinn, meiner Ansicht nach, ich fahre nicht wie so manch anderer (Rollerfahrer) mit 50 km/h zwischen der Kolonne durch, sondern a entspanntes Tempo, denn es geht ja nicht um "schneller", sondern nur um a bisserl Fahrtwind 😁 und kein Stop & Go erleiden zu müssen 😉
Und als Autofahrer fahre ich natürlich so, wie ich mir das als Biker wünsche, eh klar. Ganz weit links oder ganz rechts aussen - denn selbst auf der Landshuter Allee soll es schon vorgekommen sein, dass doch echt ein Krankenwagen vorbei muss, an der Kolonne.
Bisher hat es keinen Polizisten gestört, dass ich so gefahren bin. Standspur ist da natürlich tabu!
Gruß vom SemmeL
Zitat:
@Jason2002 schrieb am 20. Juli 2017 um 15:31:48 Uhr:
Gab es nicht mal so eine Petition hier in DE. Ich meine den sogar "unterschrieben" zu haben.Ich habe immer schlechtes Gewissen wenn ich durchschlängeln will. Meist lass ich es .. oder gar nur sehr verzögert.
Gab es. Wurde 2015 dem Deutschen Bundestag mit knapp 136.000 Stimmen vorgelegt und im April 2016 daselbst abgelehnt.
Du verhältst Dich also meist korrekt, Jason.
Als offensichtlich einer von nur wenigen, die die StVO nicht nach ihrem Gutdünken auslegen.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 20. Juli 2017 um 14:37:21 Uhr:
Die Benutzung des Standstreifens wird nur dann mit 75 Euro + Gebühr und einem Punkt geahndet, wenn sie dem schnelleren Vorwärtskommen dient. Sonst kostet das unbefugte Benutzen des Standstreifens 10 Euro.
Da muss ich jetzt mal ganz blöd fragen:
Wozu sollte man den Standstreifen sonst unbefugt nutzen, wenn nicht um schneller vorwärts zu kommen?
Da zählt "Ich fahr schon 300m vor meiner Ausfahrt auf den Standstreifen, weil Stau ist" bestimmt auch dazu?
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 20. Juli 2017 um 14:37:21 Uhr:
Dass die Polizei bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten zwangsläufig immer Blaulicht und Martinshorn nutzen muss, ist ein verbreiteter Irrtum. Zuweilen kommt man ohne besser durch, weil es immer Hilos unter den VT gibt, die bei Sondersignalen panisch reagieren und sich zu plötzlichen Spurwechseln hinreißen lassen.
Und die nächste Frage: Was ist ein Hilo? Hab ich noch nie gehört/gelesen.
Zitat:
@tomS schrieb am 20. Juli 2017 um 14:54:31 Uhr:
Aber wenn der Hilo gleichzeitig ein (Hobby-)Oberstudienrat ist, der den durchdrängelnden Motorradfahrer maßregeln will, hätte ein Polizist in Eile besser Disco gemacht.
Ganz so einfach ist das nicht. Hoinzi hat es schon angesprochen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.
Mit Blaulicht und Martinshorn nehme ich Wegerecht in Anspruch (§ 38 StVO)
Das ist nur zulässig wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. (§ 38(1) StVO)
Nach § 35 Abs 1 StVO sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Das sind Sonderrechte. Da brauche ich kein Blaulicht und kein Martinshorn.
Das bedeutet also nicht zwingend, dass der Motorradpolizist gegen Vorschriften verstößt, wenn er ohne SS durch den Stau durchfährt, denn die hoheitliche Aufgabe kann durchaus darin bestehen, die Ursache desselben zu ermitteln.
Und das bedeutet zweimal nicht, dass das jeder Motorradfahrer auch darf.
Im Zuge der verschärften Debatte um die Bildung von Rettungsgassen, wird man das zweifellos künftig auch schärfer sanktionieren, wenn Krad - oder sogar Autofahrer dazwischen durchfahren. Unlängst ist wohl ein ungeduldiger SUV-Fahrer einfach hinter dem Abschlepper durch den Stau gefahren und hat einen Unfall gebaut.
Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis. Völlig zu Recht.
Ich wäre eher zurückhaltend, in diesem öffentlichen Forum mit der vorsätzlichen Mißachtung der StVO hausieren zu gehen. Und nie und nimmer würde ich an einem im Stau stehenden Streifenwagen vorbei"schlängeln". Das könnte teuer werden. 😛
Zitat:
@WorldEater666 schrieb am 20. Juli 2017 um 16:15:20 Uhr:
Wozu sollte man den Standstreifen sonst unbefugt nutzen, wenn nicht um schneller vorwärts zu kommen?Und die nächste Frage: Was ist ein Hilo? Hab ich noch nie gehört/gelesen.
Pinkeln gehen, Pause machen usw. Gibts alles.
Hilo = Hilflose Person. (Fachjargon)
Die erlebt man am laufenden Band, wenn man mit Sondersignal irgendwo hinfährt.
Die fahren hilflos kreuz und quer auf Gehwege oder bleiben einfach stehen und machen sich unsichtbar.
Dass da mal jemand mitdenkt und z.B. auch erst mal auf die Tube drückt, um Platz zu machen, ist eher die Ausnahme
Wofür habe ich ein Zweirad, wenn ich mich verhalte wie mit einem Vierrad? Dann kann man sich gleich ins Cabrio setzen und sich im Stau hinten anstellen.
Blaulicht und Martinanlage haben in Berlin auch die Gaswerke, die (Ab-)Wasserbetriebe, die Behörde für den Schutz des Oberflächenwassers.
Eine Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist praktisch immer gegeben.
Wie sich jeder individuell verhält, ist seine Sache und letztlich sein Geldbeutel/Punktekonto.
Wenn jemand gerne öffentlich postet, dass er vorsätzlich gegen Verkehrsvorschriften verstößt, ist mir das auch wumpe, ich weise nur freundlich darauf hin. 😉
Ich gehe davon aus, dass selbst in Berlin die Benutzer von Dienstfahrzeugen, die mit entsprechender Ausstattung unterwegs sind, wissen, was sie wann dürfen. Ich gebe nur wieder, was in der StVO steht, die ganz offensichtlich viele nicht so richtig kennen.
Für Außenstehende dürfte das auch nur schwer zu beurteilen sein, also wird gerne und viel spekuliert.
Bestimmt wollte der Motorradpolizist nur Leberkäswecken für die Schicht holen. Erlebt man ja täglich. 😁
Polizeibeamte haben die Möglichkeiten des pflichtgemäßen Ermessens. Im Rahmen desselben können sie agieren und den Verstoß ahnden oder nicht. Ein Verstoß bleibt es. Sicher ist bei der Abwägung, ob Sanktion oder nicht, maßgeblich, wie der Verstoß begangen wird.
Da dies aber -wie bereits erwähnt - längst totdiskutiert wurde, will ich mich an der Debatte nicht beteiligen.
Ich stelle abschließend sachlich fest, dass Jason sich an die StVO hält.
Das ist lobenswert.
Ich selbstverständlich auch. 😁
Zitat:
@moppedsammler [url=https://www.motor-talk.de/.../...gen-mit-der-polizei-t6093687.html?...]
Bestimmt wollte der Motorradpolizist nur Leberkäswecken für die Schicht holen. Erlebt man ja täglich. 😁
Aber selten auf der Autobahn, sondern eher auf dem Behindertenparkplatz vor dem Bäcker/McD (etc.).
Doch warum sie sich drinnen die Zeit nehmen, brav hinten an die Schlange zu stellen und zu bezahlen, erschloß sich mir bisher nicht.
Zugreifen und rausgehen wäre konsistenter. (*)
Zitat:
Polizeibeamte haben die Möglichkeiten des pflichtgemäßen Ermessens. Im Rahmen desselben können sie agieren und den Verstoß ahnden oder nicht.
Das Ermessen ob sie einen ungesühnten Verstoß begehen wollen oder nicht, ist aber viel praktischer. 😁
Da kommt wohl (*) zum tragen. Auch ihr Chef hat ein Ermessen.
Auch Fachjargon im Funk:
Bremsklötze besorgen = Frikadellen holen
Hilflose Person nach Hause bringen: zum Kumpel fahren und Pause machen.
(Hab ich aus 1. Hand) Gibt noch mehr, aber führt zu weit. 😁😁
Zitat:
"..."
So wird's wohl sein.
Du kennst Dich halt aus. 😛
Ich fahre mit meiner kleinen und leicht übersehbaren Maschine quasi nie Autobahn, kann bei der konkreten Situation nicht mitreden.
Bei erkannbar langen Stauszeiten würde ich aber mit Vorsicht und ohne Gefährdung nutzbare Ausweichmöglichkeiten nutzen.
Was ich nicht mache und auch nicht verstehen kann ist das vorbei zwängen an Ampeln oder Bahnübergängen.