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Dunkle Rückleuchten auch ohne Eintragung???

Themenstarteram 15. August 2005 um 18:15

Hallo,

brauche für meinen Kadett E Frisco neue Rückleuchten. Ein Bekannter hat dunkle Rückleuchten vom Opel Kadett E GSI.

Kann ich diese auch an meinem Kadett montieren ohne sie beim TÜV eintragen zu müssen???

Vielen Dank im voraus.

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17 Antworten

es gibt halt leute die lernen nie dazu...

wenn das getönte rückleuchten sind, dann erlischt die betriebserlaubniss, das e-zeichen hat also absolut keine gültigkeit mehr.

wie gut die dinger getönt sind ist da völlig wurscht. anhand der nummer kann ja überprüft werden welche leuchten das sind und wie sie auszusehen haben.

falls es z.b. irmscher leuchten sind (weiß ich jetzt nicht ob die n e-zecihen haben, nehmen wirs mal an.) und du hast keine ABE dafür können dir die grünen auch gewaltig was reindrücken. in der regel machen sie das nicht, sondern nehmen die zeichen einfach hin. wenn sie aber dennoch meckern, liegt es an die ne abe aufzutreiben.

und nur weil n prüfer die dinger mal schief angeschaut hat hast du doch keine narrenfreiheit. hat der dir das schriftlich gegeben, dass die e-zeichen gültig sind? hat er dir die leuchten eingetragen?

Zitat:

Original geschrieben von Red_Dragon_KN

 

ich hatte 2 monate später einen tüv termin. der prüfer schaute sich die rückleuchten genau an und meinte sie hätten ein e-prüfzeichen und müssten auch nicht eingetragen werden...... ????????

Dann hat er dir aber sicher gesagt das du ne ABE mitführen musst? Weil E-Zeichen alleine reicht nicht aus. Alle legal geprüften Teile haben ein E-Zeichen und ne ABE/ Gutachten. Wenn dein Prüfer das so locker sieht ist ja gut, man kann aber auch mal nen Polizisten auf dem falschen Fuß erwischen und schwupps hat man ne Mängelkarte. Weiterhin kommt es drauf an für welches Fahrzeug die E-Nummer gilt. Bestes Beispiel sind die beliebten M3 Spiegel, die haben ein E-Zeichen, diese gilt aber nur für den BMW M3, selbst auf nem 325i wären die nicht legal. Streng genommen müsste man die über ne 21er eintragen lassen. Bis jetzt sagt aber keiner was wenn man die ohne alles anbaut, weil bis jetzt keine Fälle von Verkehrsgefährdung bekannt sind. Ist quasi genauso wie mit der Scheinwerferunterkannte 500mm, bis vor 2 Jahren hat dieses Gesetz niemanden interessiert, heute wird teilweise penibel nachgemessen.... aber irgendwie schweife ich grad vom eigentlichen Thema ab ;)

gerade getönte leuchten sind n heikles thema. wenn man dich mit nem paar leuchten erwischt, die nicht eingetragen sind, bekommste ne mängelkarte, musst die dinger ausbauen oder eintragen lassen. wenn die dinger aber getönt sind kann man dir obendrein mutwillige manipulation vorwerfen, die zur gefährdung anderer verkehrsteilemern führt.

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