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Dunkle Rückleuchten auch ohne Eintragung???

Themenstarteram 15. August 2005 um 18:15

Hallo,

brauche für meinen Kadett E Frisco neue Rückleuchten. Ein Bekannter hat dunkle Rückleuchten vom Opel Kadett E GSI.

Kann ich diese auch an meinem Kadett montieren ohne sie beim TÜV eintragen zu müssen???

Vielen Dank im voraus.

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17 Antworten

wenn das originale GSI rückleuchten sind darfst du die ohne weiteres anbauen. die sind nicht komplett schwarz, sondern schwarz gestreift. alles war komplett schwarz ist, ist selbst getönt, oder von einem zubehör anbieter und ist nicht zulässig, braucht eine abe, oder muss eingetragen werden.

bei den gsi rückleuchten musst du nur beachten, dass diese statt einer nebelschlussleuchte einen zweiten rückfahrscheinwerfer haben. ob du dann eine zusätzliche nebelschlussleuchte anbringen musst ist auslegungssache, zum einen ist sie bestandteil der betriebserlaubnis, zum anderen erst seit BJ.91 fest vorgeschrieben.

 

die meisten bauen sich halt gleich noch ne gsi heckstoßstange an, darin befindet sich eine nebelschlussleuchte.

In Normalfall haben alle Rückleuchten ein "E Prüfzeichen" ...und somit haben sie damit die Genehmigung für den Straßenverkehr... zumindest solange die Leuchten im Originalzustand bleiben (soll heissen sie dürfen nicht lasiert/lackiert/beklebt oder sonst was werden).

So wie ich Dich verstanden habe, willst Du die originalen Kadett-E-CC GSi Rückleuchten an einen normalen Kadett-E-CC machen... das ist soweit zulässig, allerdings mußt Du beachten, das beim GSi die linke Rückleuchte ebenfalls einen Rückfahrscheinwerfer hat und KEINE Nebelschlußleuchte wie beim normalen Kadett-E-CC.

Wenn Du also die original Kadett-E-CC GSi Rückleuchten anbauen willst, so mußt Du an der Verkabelung der linken Rückleuchte minimal was verändern und eine seperate Nebelschlußleuchte anbringen (z.B. in einer GSi Heckschürze).

Ist eigentlich nicht viel Arbeit... hab ich vor kurzem für einen Bekannten gemacht... der hat nun an einem 1,6'er Kadett eine GSi Heckschürze mit Nebelschlußleuchten an beiden Seiten drin und die GSi Rückleuchten an Stelle der normalen.

Da es Original Teile vom Kadett-E sind, braucht da auch nix eingetragen werden, da diese Teile nunmal eine Genehmigung für den Kadett-E haben.

Gruß Music.

Da war der Frack wohl mal nen tick schneller als ich ;)

Naja, doppelt gemoppelt hält besser :D

Gruß Music.

Themenstarteram 15. August 2005 um 18:48

danke für eure hinweise.

da ich momentan schwarze rückleuchten habe, die jedoch durch einen auffahrunfall nicht mehr durch den tüv kommen, habe ich auch in der stoßstange eine separate nebelschlußleuchte. also kann ich die gsi rückleuchten bedenkenlos einbauen.

danke nochmal.

Zitat:

Original geschrieben von Music-Boy

 

Da es Original Teile vom Kadett-E sind, braucht da auch nix eingetragen werden, da diese Teile nunmal eine Genehmigung für den Kadett-E haben.

Streng genommen müssen auch die GSi Rückleuchten am nicht GSi eingetragen werden, genauso wie Spoiler und Front-/ Heckschürze. Sind zwar original Opel Teile vom Kadett, aber der GSi hat nun mal ne andere ABE Nummer wie z.B. ein ganz normaler C16NZ. Ich hatte mal einen 1.3er Kadett, der hatte nen GSi Spoiler ab Werk und dieser war auch eingetragen.

Im Normalfalle interessiert das kaum einen, aber es gibt auch Prüfer die meckern. Bei mir hat noch nie einer was gegen die GSi Sachen gesagt, mein Bruder ist deswegen durch die HU gefallen, er musste sich den Umrüstkatalog organisieren und noch mal antanzen zum eintragen...

da is jeder tüvg anders, meiner hält ne eintagung von astra hutzen am kadett (nicht in der haube, sondern im lüftergitter) für überflüssig, genauso golf blinker am astra....

und fast jedem prüfer ist es egal wenn du gsi-teile nicht einträgst. solange dadurch keine gefährdung für irgendjemanden entsteht erlischt keinesfalls die betriebserlaubnis.

am 16. August 2005 um 10:39

Hier noch eventuell ein Tipp, verbunden mit der Frage:

Taugen die was?

sie sind mit E-Prüfzeichen und eintragungsfrei, zu beziehen bei

http://www.carparts-online.de/index.html?sportlenkraeder.htm

am 16. August 2005 um 10:41

Sorry,hier das Bild von den Rückleuchten:

also diese rückleuchten musst du ziemlich sicher eintragen lassen, falls dass überhaupt möglich ist.

hab sowas noch nie am kadett gesehen und kann mir vorstellen, dass da jeder prüfer ein kritisches auge drauf wirft!

eintragungsfrei sind die genaugenommen auch nur, wenn ne abe beiligt, ob die n prüfzeichen haben hin oder her. Aber die meisten akzeptieren das E-zeichen.

wusste aber garnicht, dass es die mittlerweile schon mit prüfzeichen gibt, kannte die nur mit teilegutachten.

 

Aber ist eigentlich egal, denn 1. sind klarglas nix besonderes, hat doch mittlerweile jeder an seinem auto. (also an nicht kadetten ;) )

2. passen die meiner meinung nach absolut nicht zum Kadett-heck

3. was will ich mit rücklichtern, wenn ich die passenden klarglasscheinwerfer und blinker nicht bekommen, da passt am ende auch wieder nix zusammen.

4. gefallen mir diese rückleuchten ansich nicht, mit den roten und weisen reflektoren und so. da hätte man dann schon die reflektoren klar lassen sollen, und farbig leuchtende birnen einsetzen sollen.

So ganz nebenbei :

Auch einer beiliegenden ABE kann man nicht immer trauen.

Es sind bereits reichlich Fälle bekannt geworden, in denen E-Prüfzeichen samt dazugehörigm Gutachten gefaket wurden und auch bei den ABE's gab und gibt es immer wieder Gurken.

Konsequenz für mich - muss aber jeder für sich selbst enstscheiden - ist, dass ich typprüfpflichtige Fahrzeugteile nahezu ausschliesslich von (mir) bekannten Herstellern kaufe.

Ausserdem haben wir in diesem unserem "Rechtsstaat" ein kleines Problem:

Da bei Rechtsverstössen jeglicher Art der Grundsatz "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe" gilt und auch das so genannte und oft zitierte "Handeln im guten Glauben" nicht vor jedem Gericht (oder besser: Richter) akzepiert wird, ist derjenige, der sich Teile mit "gebastelten" Gutachten gekauft und angebaut hat, für den Fall des Auffliegens der Geschichte schlicht und einfach angep*sst.

@ ChrisBremen :

Du willst diese Laternen doch nicht wirklich an Deinen Kadett bauen, oder?

Jopp, da muss ich convoy voll und ganz zustimmen, aber man kann mit den ABES und gutachten ja auch zum tüv gehen und auf gültigkeit prüfen lassen. Der nachteil ist dass man das zeug dazu erstmal kaufen muss ;)

am 16. August 2005 um 18:01

@ ConvoyBuddy:

Ähem, räusper, ich hatte ehrlich gesagt mit dem Gedanken gespielt...

Ihr habt mich mal wieder überzeugt, ich lasse die Finger davon - und Frack, du hast auch Recht: wenn schon, denn schon - vorne und hinten, vorne gibt's nur mit erheblichem Aufwand, aaaalso...

Und im Übrigen soll der alte Kadett das bleiben, was er ist.

Schuster bleibt bei seinen Leisten.

Danke für die Kommentare, so etwas hilft doch manchmal enorm, den Kopf wieder klar zu kriegen ;)

Gruß Chris

Also zuerst mal.... die Klarglasrückleuchten in schwarz oder chrom werden mittlerweile auch schon mit abe bzw. e-prüfzeichen verkauft. ist aber eine ganz neue entwicklung. ich hab diese art Rückleuchten schon vor einem jahr gesehen.

und nun noch eine kleine story zu den stinknormalen schwarzen rückleuchten. ich habe da was von ebay ersteigert. für günstige 10 euronen. habe sie bekommen und gleich montiert und bin ohne probleme gefahren. dann standen eines tages die "grünen" bei mir auf der arbeit und haben mir für die rückleuchten 3 punkte und 50 euro strafe verpasst und ich durfte die dinger wieder demontieren. so weit gaaaanz normal ABER:

ich hatte 2 monate später einen tüv termin. der prüfer schaute sich die rückleuchten genau an und meinte sie hätten ein e-prüfzeichen und müssten auch nicht eingetragen werden...... ???????? wenn sie lackiert oder lasiert seien, wäre das so GUT gemacht, dass sie es nicht feststellen konnten. also hab ich sie wieder montiert und fahre schon seit fast 2 jahren ohne zwischenfälle....

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