Dumm gelaufen ... Parkrempler mit Baum
Hallo Forum,
dummerweise bin ich beim Einparken mittig auf einen Baum gerollt (Schleifende Kupplung ohne Gas) und habe mir dabei die Heckschürze beschädigt.
Dort wo der Baum angedockt hat ist jetzt auf der Oberseite ein Kratzer / Riss von der Stauchung (siehe Bild) zu sehen und die Schürze hat sich im Bereich über dem Nummernschild minimal gewölbt
Die Spaltmaße sehen eigentlich soweit in Ordnung aus und Befestigungen sind auch keine abgerissen.
Wie stehen die Chancen das hierbei weitere Teile in Mitleidenschaft gezogen worden sind die man erst nach entfernen der Heckschürze erkennen kann? (Stoßfänger / Pralldämpfer / Blech)
Da der optische Schaden doch eher Gering ist würde ich eine Reparatur wohl erst vor einem eventuellen Verkauf in betracht ziehen.
Mir ist bewusst das niemand aus dem Forum einen Röntgenblick hat und es geht mir hierbei auch lediglich um eure Meinungen / Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
CptAnarchy
Beste Antwort im Thema
Wie geht es dem verletzten Baum?
38 Antworten
Nach eindeutiger Begutachtung des Schadens durch die beiden hochauflösenden und sehr detailgetreuen Bilder, würde ich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden tippen und empfehlen, das Auto direkt vom Schrotthändler abholen zu lassen - ist ja vermutlich mit dem Schaden nur noch bedingt fahrtauglich.
Schöne Ostern!!
🙂
Man kann nur hoffen, daß manche mal eine Anzeige wegen Unfallflucht bekommen und 6 Monate später (so lange dürfen sie sowieso warten) ein Richter entscheidet ob da ein Schaden war - und falls ja ob er geringfügig (unter bis zu 50 € - auch nicht einheitlich) ist.
Das sind sicher tolle 6 Monate.
Allein schon dieses Problem - selbst wenn man recht bekommen sollte - hält mich davon ab zu denken "ach das war sicher nix".
"Also ich seh nix" heißt allerdings auch nicht, daß da nichts da ist. Das entscheidet nicht der Verursacher - und wenn er ausgestiegen ist und sich das ansieht und dafür gibt es einen Zeugen - das sieht vor Gericht aber wirklich gut aus. Denn damit ist schon mal das Bemerken erfüllt. Damit kommt man höchstens noch raus wenn wirklich nichts wäre - und das entscheidet in 6 Monaten das Gericht. 😁
Manchmal denkt man auch nicht wirklich an einen Schaden. Nehmen wir eben den Baum - oder etwas ähnliches.
Ich hatte doch das Beispiel mit dem Abkommen und Beschädigen der Grasnarbe. Keine beschädigte Leitplanke, kein Schaden am Fahrzeug.
Aber:
Was kostet wohl so ein Bauhof Klein LKW der mit 3 Mann da hin fährt, bissl Erde verteilt und etwas Grassamen verstreut?
Weniger als 50 €? 😁
Ein Beispiel für Unfallflucht und wie das ganze abläuft. Meine Liebste beobachtete auf einem Parkplatz, es war sehr stürmig an dem Tag, einen VW-Transporter. Der Fahrer öffnete die Fahrertüre und just in dem Moment knallte die an die Beifahrertüre des Nebenmannes bzw. frau. Er besah sich den (vermeintlichen) Schaden und fuhr weg.
Meine Liebste informierte die Fahrerin des Wagens, die dann eine Delle in der Seitentüre mit weißen Farbpartikeln feststellte. Anzeige wegen Fahrerflucht! Polizei war nicht vor Ort! SIE ist allerdings direkt zur Polizei gefahren.
Blöd dabei war, das sie in der Folge an der gleichen Türe noch einen anderen Blechschaden hatte.
Der Unfallverursacher bestritt eine Beule in die Türe des anderen Fahrzeuges gemacht zu haben. Polizisten überprüften nun (viel zu spät) die Türe, die "natürlich" keinerlei Beschädigungen oder Farbpartikel des anderen Fahrzeuges aufwiesen. Logisch!
Da das ganze Verfahren noch nicht beendet ist, darf man auf das Ergebnis gespannt sein.
An einem Firmenwagen habe ich mal beim Rückwärtseinparken die Heckklappe beschädigt. Da der Parkplatz eines Baumarktes (mit drei Buchstaben) menschenleer war um die morgendliche Uhrzeit, wollte ich eigentlich wieder weg fahren. Die Werbetafel, gegen die ich gefahren bin, hatte ja keinerlei Schaden genommen. Trotzdem bin ich zur Polizei und habe den Schaden gemeldet. Ergebnis, nach ca. 30min, ich sollte wieder zurück zum Parkplatz fahren, tauchte endlich eine Streife auf, begutachtete die Werbetafel, mein Auto und holte dann eine Mitarbeiterin des Baumarktes dazu. Die stellte nichts fest, also alles gut, außer dem Heckklappenschaden. Die Sache war erledigt.
Wäre ich nun einfach weg gefahren, hätte es garantiert einen "Zeugen" gegeben, der mich angeschwärzt hätte. Dem bin ich durch den Besuch bei der Polizei zuvor gekommen.
Was hat das nun alles mit dem TE zu tun? Damit will ich nur deutlich machen, wo und wann es sinnvoll ist die Polizei zu informieren.
Beim ausparken/Rückwärtssetzen einen Baum berühren ist für mich KEINE Fahrerflucht, solange der Baum stehen bleibt! Ist dagegen die Rinde sichtbar(! DAS ist der springende Punkt) beschädigt, könnte man von einer Fahrerflucht reden, auch wenn am Fahrzeug selbst keine Schäden entstanden sind.
Da MUSS man eben halt sehr genau differenzieren.
Nur, im vorliegenden Fall sehe ich absolut KEIN Notwendigkeit irgendetwas zu unternehmen. Ist für mich das Gleiche, als wenn ein Hund (RÜDE natürlich, denn meine Hündin hebt beim pinkeln kein Bein 😉) an den Baum pinkelt. Da könnte man von Sachbeschädigung etc. ausgehen, wenn man es streng juristisch sieht.
Also, entspannen und die folgenden Ostertage die Sonne geniessen.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Beim ausparken/Rückwärtssetzen einen Baum berühren ist für mich KEINE Fahrerflucht, solange der Baum stehen bleibt! Ist dagegen die Rinde sichtbar(! DAS ist der springende Punkt) beschädigt, könnte man von einer Fahrerflucht reden, auch wenn am Fahrzeug selbst keine Schäden entstanden sind.
Da MUSS man eben halt sehr genau differenzieren.
Es hat ja auch nie jemand etwas anderes behauptet, soweit es die Berührung des Baumes angeht.
Es ging mir nur um deine sinnfreie These, dass man sich sicher sein kann, dass kein Schaden entsteht, wenn man nur leicht mit seinem Pkw gegen einen anderen fährt. Und nur darum ging es. Und ich glaube, das hast du, oder warst du es doch nicht, schon einmal behauptet, nur mit etwas anderen Geschwindigkeiten.
Sind im Übrigen ja schöne Geschichten die du hier aus deinem großen Erfahrungsschatz zum Besten gibst, aber völlig überflüssig. 🙂
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Wieso wird eigentlich diese Sache ausschließlich in rechtlicher Hinsicht betrachtet?
Ich für meinen Teil sehe es als Form von Höflichkeit an, was der TE getan hat. Was spricht dagegen zum Eigentümer des Baumes zu gehen und ihm zu sagen, dass man gegen seinen Baum geplumpst ist, aber nix daran beschädigt wurde? Das geht natürlich nur, wenn man weiß, wessen Baum das ist.
Warum wird ein einfacher Akt des Anstandes so zerredet? Wenn der TE sich besser damit fühlt, Bescheid zu sagen, dann ist das doch keine schlechte Sache. Im Gegenteil. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Wieso wird eigentlich diese Sache ausschließlich in rechtlicher Hinsicht betrachtet?Ich für meinen Teil sehe es als Form von Höflichkeit an, was der TE getan hat. Was spricht dagegen zum Eigentümer des Baumes zu gehen und ihm zu sagen, dass man gegen seinen Baum geplumpst ist, aber nix daran beschädigt wurde? Das geht natürlich nur, wenn man weiß, wessen Baum das ist.
Warum wird ein einfacher Akt des Anstandes so zerredet? Wenn der TE sich besser damit fühlt, Bescheid zu sagen, dann ist das doch keine schlechte Sache. Im Gegenteil. Nicht mehr und nicht weniger.
Das ist natürlich auch richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... und holte dann eine Mitarbeiterin des Baumarktes dazu. Die stellte nichts fest, also alles gut, außer dem Heckklappenschaden. Die Sache war erledigt.
Hätte auch ausgereicht selber im Baumarkt bescheid zu sagen.
Gruß Metalhead