Droht mir ein Fahrverbot?

Hallo zusammen,

In 11 Jahren fahren habe ich noch nie einen Punkt erhalten, obwohl ich in dieser Zeit ein paar Strafzettel für Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h bekommen habe. Vor etwa 6-7 Monaten habe ich meinen ersten Punkt erhalten, weil ich 24 km/h über dem erlaubten Tempo außerorts gefahren bin. Im Juni habe ich wieder einen Anhörungsbogen, da ich 23 km/h über dem erlaubten Tempo gefahren bin.

Laut dem, was ich gelesen habe, wird ein Fahrverbot verhängt, wenn man innerhalb von 12 Monaten zweimal mehr als 26 km/h zu schnell fährt. Ich habe noch nie die 24 km/h überschritten. Was mich aber beunruhigt, ist, dass auf dem Anhörungsbogen, obwohl dort 0 Monate Fahrverbot steht, ein Text darauf hinweist, dass sich der Betrag der Geldstrafe oder die Dauer des Fahrverbots bei Wiederholung oder Punkten in Flensburg ändern kann, was in meinem Fall zutrifft.

Wovon hängt dieses Fahrverbot ab?

Danke im Voraus an alle!

20 Antworten

In Hamburg wurden div 60kmh Schilder entfernt ... Jeder sagt da auch er wusste nicht das da nun nur noch 50kmh erlaubt ist 😉 Augen auf hilft 😉

Wir sollten mal den Ball flach halten. Immerhin scheint der Hinweis an den TE "wenn du so weiter machst dann können wir dir auch dann und dann ein Fahrverbot verpassen" ja doch angekommen zu sein.

Sofern man keine realistischen Chancen sieht, mit Hilfe eines Anwalts etwas verändern zu können würde ich die Geldbuße überweisen und sonst möglichst nicht weiter auffallen.

Abwarten ob Post kommt, gegenenfalls Anwalt kontaktieren und in Zukunft, an Verkehrsregeln halten.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 11. Juli 2024 um 20:04:40 Uhr:



Zitat:

wenn man innerhalb von 12 Monaten zweimal mehr als 26 km/h zu schnell fährt

Das ist ein Beispielwert. Ein Fahrverbot kann zum Beispiel auch verhängt werden, wenn Betroffene innerhalb von 12 Monaten drei- / viermal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 bis 25 km/h auffällig werden.

Das ist kein Beispielwert, das steht so im Gesetz. Von einer Kann-Anordnung bei 3-4 geringeren Überschreitungen steht nichts im Gesetz, deswegen ist das auch Unsinn.

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Unsinn ist das nicht

Wenn du häufig mit Verwarngelder in einem Bereich einer Bussgeldstelle auffällig
bist, kann dir die Bussgeldstelle wegen Wiederholungstäter eine Unbelehrbarkeit
vorwerfen und dir ein Fahrverbot auferlegen, bist du danach immer noch
auffällig, kann dir sogar ein Fahrerlaubnisendzug drohen.

Tom

Kannst Du für diese steile These auch eine Rechtsgrundlage nennen?

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