ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 11:24

Hallo, ich fasse mich einmal kurz:

Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.

Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.

Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt

Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.

Die Polizei Fertigte

darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.

Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.

Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.

Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.

Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.

Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.

Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.

Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.

Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.

Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.

Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.

Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.

 

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?

Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

181 weitere Antworten
Ähnliche Themen
181 Antworten

@Linksfahrer64

Hast du eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt?

Ist es schlau, ein Auto mit abgelaufenen Kennzeichen zu verkaufen?

Wenn du beide Fragen mit "nein" beantworten kannst, finde ich es völlig richtig, dass der Staat die Hände aufhält - für die ganze Arbeit, die letztendlich du ihm gemacht hast, weil du zwei einfache Prinzipien nicht auf die Reihe bringst - eher noch zu günstig.

Zahl die 27 € und mach´s beim nächsten Mal richtig.

Ich ärgere mich über solche Leute wie dich... mehr noch als über den Staat.

Hast du denn schon mal den Kaufvertrag an den Zoll geschickt?

Hätter er mal die Kennzeichen abgemacht... nichts wäre ihm passiert. Oder wie soll ich das verstehen?

am 9. Februar 2018 um 16:33

Also in der eMail vom Zoll steht, dass aus den Polizeiakten hervorgeht, dass du das Auto selbst dort abgestellt hast. Das hast du dann ja so selbst ausgesagt. Allerdings scheinst du das Fahrzeug ja dann nach dem Abstellen verkauft zu haben.

Hast du denn schon einmal das Argument beim Zoll vorgebracht, dass es nicht mehr in deinem Vermögen stand, das Fahrzeug NACH dem Verkauf von dort zu entfernen und dass die sich mit ihrer Forderung mal an den neuen Besitzer wenden sollen?

wie mans auch dreht... wäre der Hobel umgemeldet bzw. vom TE vorher rechtzeitig abgemeldet worden, gäbs jetzt keinen Streß.

Ist bei einem Ausfuhrkennzeichen überhaupt eine "Ummeldung" möglich? Meines Wissens handelt es sich dabei sowieso um "abgemeldete" Fahrzeuge wie beim 04er. Wie ich das sehe, steht der eingetragene "Halter" bis zum Ablauf des Zeitraumes fest oder irre ich mich da?

Zuständig sind die Verwaltungsgerichte. Man kann klkagen, wird aber bei dem vorliegenden Streitwert kaum von einer eventuell vorhandenen RS übernommen. Die Kosten des Verfahrens übersteigen bei nweitem den Streitwert.

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:28

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 9. Februar 2018 um 15:49:39 Uhr:

Wenn das Fahrzeug noch auf dich zugelassen ist, wirst ganz sicher du angeschrieben. Das Fahrzeug muss umgemeldet sein. Und das ist offenbar noch nicht passiert.

Hier noch ein Auszug vom Zoll: Zitat:

Entstehung und Beginn der Steuerpflicht

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, wenn

Sie ein Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zulassen,

Sie ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verwenden und für dieses ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde,

Sie ein Fahrzeug ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung auf öffentlichen Straßen benutzen oder

einem Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt wird.

Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht.

In diesen Fällen werden Sie als Halterin bzw. Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner.(Zitatende)

Ende der Steuerpflicht

Ihre Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, ist für das Ende der Steuerpflicht das Datum der Umschreibung auf den Erwerber maßgeblich.

Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten zu Ihrem Steuerfall an die Zollverwaltung. Auf Grundlage der übermittelten Daten wird ein Abmeldebescheid erstellt. Dieser wird in aller Regel zwei Wochen nach der Außerbetriebsetzung versandt.

Da die Kraftfahrzeugsteuer stets im Voraus (im Normalfall für ein Jahr) zu zahlen ist, entsteht bei der Abmeldung Ihres Fahrzeugs in den meisten Fällen ein Guthaben. Solche Guthaben werden in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs ausgezahlt, sofern Ihrem Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Auszahlung bekannt ist. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Auszahlung automatisch an die für die Abbuchung verwendete Bankverbindung.

Sofern Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie Ihrem Hauptzollamt eine Bankverbindung für Erstattungszwecke anhand des Formulars 3815 mitteilen. Beachten Sie jedoch bitte, dass hierfür die Angabe der IBAN und gegebenenfalls der BIC zwingend erforderlich ist.

Guthaben werden ausschließlich auf eine benannte Bankverbindung überwiesen. Barauszahlungen oder die Ausstellung von Verrechnungschecks sind nicht möglich.

Quelle:

http://www.zoll.de/.../beginn-und-ende-der-steuerpflicht_node.html?...

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:34

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 9. Februar 2018 um 16:13:06 Uhr:

@Linksfahrer64

Hast du eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt?

Ist es schlau, ein Auto mit abgelaufenen Kennzeichen zu verkaufen?

Wenn du beide Fragen mit "nein" beantworten kannst, finde ich es völlig richtig, dass der Staat die Hände aufhält - für die ganze Arbeit, die letztendlich du ihm gemacht hast, weil du zwei einfache Prinzipien nicht auf die Reihe bringst - eher noch zu günstig.

So, ich habe "Arbeit gemacht", oder die Frau vom Pflegeheim, die aus lauter langer Weile die Polizei angerufen hatte.

Zitat:

Zahl die 27 € und mach´s beim nächsten Mal richtig.

Mit Zahlung der € 27 würde ich dem Zollamt Recht geben und denen "signalisieren,

, alles richtig gemacht" zu haben.

Übrigens: Wie sollte man es Deiner Meinung nach "richtig machen"?:confused::rolleyes:

Zitat:

Ich ärgere mich über solche Leute wie dich... mehr noch als über den Staat.

wieso??

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:36

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Februar 2018 um 16:40:36 Uhr:

Hast du denn schon mal den Kaufvertrag an den Zoll geschickt?

Das ist eine wirklich gute Idee, und das verdient ein DICKES DANKESCHÖN für diesen Tipp!

Der Polizei wurde der Kaufvertrag im Sommer 2017 geschickt, dem Zoll allerdings noch nicht!

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:39

Genau das Gegenteil kann der Fall sein:.......

Zitat:

@Sznokey schrieb am 9. Februar 2018 um 16:41:48 Uhr:

Hätter er mal die Kennzeichen abgemacht... nichts wäre ihm passiert. Oder wie soll ich das verstehen?

Ein Auto mit abgemachten Kennzeichen signalisiert so manchem Zigeuner ein verlassenes Auto, von dem man sich Teile abschrauben darf und welches auch vandaliert werden darf.

Ein Auto absichtlich irgendwo ohne Kennzeichen stehenzulassen, ist ja wohl das dümmste, was man tun kann.

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:41

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 9. Februar 2018 um 17:33:51 Uhr:

 

Hast du denn schon einmal das Argument beim Zoll vorgebracht, dass es nicht mehr in deinem Vermögen stand, das Fahrzeug NACH dem Verkauf von dort zu entfernen und dass die sich mit ihrer Forderung mal an den neuen Besitzer wenden sollen?

Ich habe es dem Zoll bereits mitgeteilt, aber offensichtlich nicht für die verständlich genug!

Aber vielen Dank für den weiteren guten Tipp!

Auch dafür ein DICKES DANKESCHÖN!:):)

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:44

Zitat:

@audijazzer schrieb am 9. Februar 2018 um 18:59:52 Uhr:

wie mans auch dreht... wäre der Hobel umgemeldet bzw. vom TE vorher rechtzeitig abgemeldet worden, gäbs jetzt keinen Streß.

Zollkennzeichen, bzw. Ausfuhrkennzeichen kannst Du nicht selber abmelden, da die sich selber abmelden....

Zeitpunkt der Anmeldung "bis" steht auf dem Kennzeichen angebracht.

Nach Ablauf dieses Datums gelten die Ausfuhrkennzeichen als abgemeldet - automatisch!

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:48

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 9. Februar 2018 um 19:23:29 Uhr:

Ist bei einem Ausfuhrkennzeichen überhaupt eine "Ummeldung" möglich?

Zitat:

 

Eine Ummeldung nicht, aber eine Anmeldung.

Zitat:

Meines Wissens handelt es sich dabei sowieso um "abgemeldete" Fahrzeuge wie beim 04er.

Ja, das stimmt, wobei es folgenden Unterschied gibt:

1.) Bei 04'er Kurzzeitkennzeichen, den "gelben Kennzeichen" also, den 5 Tages Kurzzeitkennzeichen wird der Fahrzeugschein nicht eingezogen bei der Zulassung auf reguläre Kennzeichen.

2.) Bei Ausfuhrkennzeichen wird der Fahrzeugschein eingezogen.

Zitat:

Wie ich das sehe, steht der eingetragene "Halter" bis zum Ablauf des Zeitraumes fest oder irre ich mich da?

Er kann auch danach noch festgestellt werden

Themenstarteram 9. Februar 2018 um 23:52

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 9. Februar 2018 um 20:14:00 Uhr:

Zuständig sind die Verwaltungsgerichte. Man kann klkagen, wird aber bei dem vorliegenden Streitwert kaum von einer eventuell vorhandenen RS übernommen. Die Kosten des Verfahrens übersteigen bei nweitem den Streitwert.

Na das ist schön, dann kann ja das Zollamt beim Verwaltungsgericht klagen.

Eine RS = Rechtschutzversicherung habe ich nicht (mehr).

In der letzten Zeit Bislang auch nicht gebraucht.

Die kostet nur Geld, diese Versicherung, und letztendlich entscheidet die Versicherung ja nicht, sondern immer noch ein Richter oder eine Richterin.

 

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!