DIY Reifenreparatur legal?

Hallo!


Ich beziehe mich auf Punkt 3.1 dieses verlinkten Dokumentes:

https://www.unfall-berlin.de/.../StVZO_36_Reifenschaeden_Reparatur.pdf

 

Ist es nun generell legal, Schäden durch in die Lauffläche eingefahrene Nägel / Schrauben bis 6mm Durchmesser von außen zu reparieren?

 

Z.B. mit:

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1_sspa?...

 

Es geht mir um handelsübliche PKW-Reifen, schlauchlos.

 

Wie sieht es mit Run-Flat-Reifen aus?

 

Rein technisch sehe ich persönlich keinen Unterschied zwischen der Reparatur von innen mittels "Pilz" oder von außen mittels "Wurst".

 

Der Knackpunkt dürfte die Begutachtung des Schadens von innen sein, welcher für DIY-Reparateure nicht möglich ist.

 

Hat hier jemand noch mehr faktenunterlegtes Futter für mich?

Gerne auch Urteile, andere gesetzliche Regelungen, technische Empfehlungen unabhängiger Organisationen.

Herzlichen Dank und Gruß,

HC

Beste Antwort im Thema

KOMBIREPARATURKÖRPER ist das entscheidende Wort.
Dazu muss man abziehen, denn der wird von innen durchgesteckt.

Der TE weiß nun aber eigentlich alles zur Reparatur an sich.
Was er noch wissen möchten, kann er ja nochmal deutlich machen.

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Hi!

Nochmal nachgehakt:

der Gummistreifen au dem verlinkten Set, der von außen durch den montierten Reifen gesteckt wird, ist kein "Kombireparaturkörper"?

Wie wird das differenziert?

Danke und Gruß,
HC

Kombi bedeutet Kombination aus Pflaster und Gummistreifen.
Pflaster dichtet flächig innen und der Gummistreifen füllt das Loch.

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