DIPLOMATENAUTO - HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
halle zusammen!
ich habe mir heute eine auto angesehen, welches ich gerne kaufen würde.
während der besichtigung stellte ich fest, da mir es der besitzer gesagt hat, das dies ein diplomatenauto ist (er selbst ist der diplomat).nun zu meiner frage:
da dieser ja steuerbefreit ist, wurde auch beim kauf dieses autos keine in österreich gesetzl. geltende umsatzsteuer bezahlt (20%). wenn ich dieses auto nun privat von ihm kaufe, fallen dann die 20% an?ich habe mit sämtlichen leuten telefoniert die in dieser branche berufl. tätig sind, jedoch spalten sich bei dieser frage die meinungen.ich hoffe es gibt jemanden unter euch der mir dabei weiterhelfen kann.
schreibt auch dazu ob ihr aus deutschland,österreich oder sonst wo herkommt, da ja die gesetze von land zu land verschieden sind.
falls auch jemand persönliche erfahrungen mit solchen sachen hat, bitte antworten!
danke für jede hilfreiche antwort
mfg bernd
Beste Antwort im Thema
Wie wär´s mit einem kurzen Blick ins Gesetz? Kann ich auch den österreichischen Kollegen empfehlen, wenn ich als Piefke das schon mit einem kurzen Blick in das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes kann.
Einschlägig sind hier m.E. § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 i.V.m. § 5 Abs. 2 IStVG i.V.m. § 93 Abs. 1 ZollR-DG.
Demnach sollte die USt kein Thema mehr sein, wenn der Diplomat das Fahrzeug schon mindestens zwei Jahre hatte.
Grüße
Oblomov
Edit: Oha, wie ich sehe, hat´s sich schon geklärt. Hätte die Antwort nicht so lange im Entwurf stehen lassen sollen...
25 Antworten
nene, ich rate nicht rum, so lange ich keine schritfliche bestätigung habe über diese sache werde ich dieses auto nicht kaufen....das steht nicht zur debatte...ich werde mal abwarten was mein versicherungsvertreter zu dem ganzen sagt und dann sieht man weiter....
mfg bernd
Versicherungsberater haben generell wenig Ahnung von nix, da sollte man schon jemand kompetentes fragen...
die sache is nur die, mein bekannter ist sachverständiger und der war vorher im finanzamt tätig und der hat sich mittlerweile auch schlau gemacht und kam zu keinem entschluss...das ist echt ein wahnsinn....naja, morgen werd ich noch sämtliche finanzämter ausquetschen, irgendwo muss es ja schriftlich hinterlegt sein was sache ist!
mfg
ich werf nur mal ne idee ein... (oder 2)
da ja botschaften eigentlich hoheitsgebiete des dementsprechenden landes sind und nicht des landes auf dem sie sich befinden...
dann wäre fuer mich irgendwie logisch dass auch das auto was "sozusagen" auf das botschaftsland zugelassen ist ,auch ein import ist ohne dass es jemals das land verlassen hat.
es muesste auch aehnlich sein ( ich kann nur von DE reden) wenn ein hier stationierter US-Armee soldat, der auch keine mwst zahlt, sein auto verkauft. ?
evtl findest du ueber die idee mehr infos.
und dass der staat sich freiwillig geld entgehen laesst ist leider hoechst selten 😉
Harry
Diplomatenfahrzeuge haben immer ein Kennzeichen des jeweiligen Landes in der die Vertretung ist um direkt als Diplomatenfahrzeug identifiziert werden zu können...
Daß das Fahrzeug im jeweiligen (Gast-)Land zugelassen ist, in diesem Fall also in Österreich.
Moin,
Jetzt mach die mal GEDANKEN darum, WARUM der Mensch auf das Fahrzeug eben keine Steuern und Abgaben ZAHLEN muss. Eben weil das Fahrzeug als Exterritorial veräussert wurde. Offiziell wäre das Fahrzeug bei Auslieferung im Land des Eigentümers zu versteuern gewesen.
Das dürfte ähnlich ablaufen wie z.B. bei den Angehörigen der Streitkräfte z.B. der USA in Deutschland (Deren Fahrzeuge sind auch in Deutschland mit Kennzeichen HK zugelassen). OK ... wer dafür in Österreich jetzt VERANTWORTLICH ist, weiß natürlich nur ein Mensch der sich diesbzgl. im österreichischen Recht auskennt.
Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass du da Fahrzeug offiziell nach Österreich importieren wirst müssen, so PARADOX das auch klingt.
MFG Kester
hallo,
so, jz hab ich die bestätigung vom finanzamt.
die umsatzsteuer fällt beim verkauf außer kraft, wenn der diplomat das fahrzeug länger als 2 jahre in besitz hat....
in diesem fall muss ich sie NICHT bezahlen da das auto 4 jahre in seinem besitz war....
falls er es innerhalb 2 jahren wieder verkaufen will, müsste der diplomat die 20% umst. zahlen, aber in keinem fall der käufer....
ich bedanke mich für eure vielen antworten....
mfg bernd
Wie wär´s mit einem kurzen Blick ins Gesetz? Kann ich auch den österreichischen Kollegen empfehlen, wenn ich als Piefke das schon mit einem kurzen Blick in das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes kann.
Einschlägig sind hier m.E. § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 i.V.m. § 5 Abs. 2 IStVG i.V.m. § 93 Abs. 1 ZollR-DG.
Demnach sollte die USt kein Thema mehr sein, wenn der Diplomat das Fahrzeug schon mindestens zwei Jahre hatte.
Grüße
Oblomov
Edit: Oha, wie ich sehe, hat´s sich schon geklärt. Hätte die Antwort nicht so lange im Entwurf stehen lassen sollen...
oha, dankesehr, noch eine sehr hilfreiche info...
naja, vielleicht gehts in deutschland so reibungsfrei, jedoch hab ich bemerkt, das man hier in sachen gesetzten keinen mehr ernsthaft trauen kann, denn ich hab mit einigen juristen telefoniert, von denen man schon annimmt das die das wissen und auch heute am finanzamt hats 2 stunden gedauert bis die das gewusst hatten...aber nun kann ich endlich aufatmen und mich wieder um das "auto" kümmer kann....wer hätte sich das gedacht das so viel komplikationen auftreten können, nur durch die umst.!
vielen dank!
bernd