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DIPLOMATENAUTO - HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 5. April 2008 um 14:51

halle zusammen!

ich habe mir heute eine auto angesehen, welches ich gerne kaufen würde.

während der besichtigung stellte ich fest, da mir es der besitzer gesagt hat, das dies ein diplomatenauto ist (er selbst ist der diplomat).nun zu meiner frage:

da dieser ja steuerbefreit ist, wurde auch beim kauf dieses autos keine in österreich gesetzl. geltende umsatzsteuer bezahlt (20%). wenn ich dieses auto nun privat von ihm kaufe, fallen dann die 20% an?ich habe mit sämtlichen leuten telefoniert die in dieser branche berufl. tätig sind, jedoch spalten sich bei dieser frage die meinungen.ich hoffe es gibt jemanden unter euch der mir dabei weiterhelfen kann.

schreibt auch dazu ob ihr aus deutschland,österreich oder sonst wo herkommt, da ja die gesetze von land zu land verschieden sind.

falls auch jemand persönliche erfahrungen mit solchen sachen hat, bitte antworten!

danke für jede hilfreiche antwort

mfg bernd

Beste Antwort im Thema
am 7. April 2008 um 14:07

Wie wär´s mit einem kurzen Blick ins Gesetz? Kann ich auch den österreichischen Kollegen empfehlen, wenn ich als Piefke das schon mit einem kurzen Blick in das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes kann.

Einschlägig sind hier m.E. § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 i.V.m. § 5 Abs. 2 IStVG i.V.m. § 93 Abs. 1 ZollR-DG.

Demnach sollte die USt kein Thema mehr sein, wenn der Diplomat das Fahrzeug schon mindestens zwei Jahre hatte.

Grüße

Oblomov

Edit: Oha, wie ich sehe, hat´s sich schon geklärt. Hätte die Antwort nicht so lange im Entwurf stehen lassen sollen...

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Zitat:

Original geschrieben von EVO_IX_

ich habe mir heute eine auto angesehen, welches ich gerne kaufen würde.

während der besichtigung stellte ich fest, da mir es der besitzer gesagt hat, das dies ein diplomatenauto ist (er selbst ist der diplomat).

Verkauft er dir den Wagen gewerblich oder privat?

Themenstarteram 5. April 2008 um 15:25

besten dank im voraus....

er verkauft mir den wagen privat.

gibt es da unterschiede?

...die einzige info die ich diesbezüglich habe ist, das es spätestens beim anmelden des autos zu etwaigen komplikationen kommt falls die 20% NICHT bezahlt wurden.

hoffe du kannst mir mehr zu dem ganzen sagen!

mfg bernd

Wenn der Wagen sich bereits in Privathand befindet, dann muß er ja durch Zahlung der Steuer bereits aus dem Diplomatenstatus "herausgekauft" worden sein. Um ganz sicher zu gehen, sollte man als Käufer darüber aber einen Nachweis verlangen, wenn nötig, von der diplomatischen Dienststelle/Vertretung, bei welcher der Wagen im Einsatz war.

Themenstarteram 5. April 2008 um 15:58

jetzt dürfte es sich um ein missverständnis meiner seite her handeln....also, das auto ist ein diplomatenauto, und der derzeitige besitzer ist auch der diplomat,er hatte sich das auto 2004 gekauft und nun verkauft er es weil er ein größeres auto benötigt da seine frau ein kind bekommt....er ist der 1. besitzer, niemand anderer hatte das auto...also wurden klarer weise die 7% NOVA (die auf den zukünftigen käufer anfallen) und die 20% umsatzsteuer noch nicht bezahlt. leider weis hier niemand auf wen und ob überhaupt die umsatzsteuer anfällt.

ich habe mit der öamtc rechtsstelle telefoniert, die sagten "ja, es muss bezahlöt werden" und ein VW händler in wien, der diplomatenautos auch verkauft, "nein, umsatzsteuer muss nicht bezahlt werden"....im internet findet man NICHTS zu dem, und keiner weiß wie es nun wirklich ist....noch dazu stehe ich unter enormen zeitdruck...

mfg bernd

Zitat:

Original geschrieben von EVO_IX_

ich habe mit der öamtc rechtsstelle telefoniert, die sagten "ja, es muss bezahlöt werden" und ein VW händler in wien, der diplomatenautos auch verkauft, "nein, umsatzsteuer muss nicht bezahlt werden"....

Die richtige Anlaufstelle für eine verbindliche Auskunft wäre hier meines Erachtens nach das für deinen Wohnort zuständige Finanzamt.

..und zwar schriftlich!

Denn die Burschen wissen morgen nicht mehr was gestern war.

Themenstarteram 6. April 2008 um 5:42

guten morgen....

ja ich denke auch das das finanzamt es wissen MÜSSTE.....zumindest denkt man das....

habe gestern am abend mit einem freund telefoniert und dessen rechtsanwalt hatte auch keine ahnung wie was und wo....das mit den diplomatenautos dürfte wirklich eine lücke im gesetz sein...jedenfalls sagte dieser es gäbe auch einen weg,ohne alle finanzämter zu informieren diesbezüglich und sie davon einen wind bekommen. das problem ist ja mit den steuern meines erachtens nur gegeben beim anmelden des autos. wenn nun mein versicherungsmann mir irgendwie schriftlich die bestätigung gibt das die 20% bezahlt wurden, sollte es dann an der behörde keine schwierigkeiten geben?!?!?!?!?

wie würde es im normalfall aussehen, wen zahlt man diese 20% umsatzsteuer?is ja auch keine kleine summe.....

mfg bernd

Moin,

Nein ... in diesem Fall ist NICHT das Finanzamt der korrekte Ansprechpartner ... sondern der ZOLL. Da das Fahrzeug im Grunde nach Österreich IMPORTIERT wird (rechtlich ist es ja ein Fahrzeug das von ausserhalb Österreichs kommt).

Die kennen a) die Antwort ... und b) ich denke ja, dass einige Steuern anfallen. Wie hoch die sind und welche ist zumindest in Deutschland vom Alter und der Nutzungsdauer des Fahrzeuges abhängig.

MFG Kester

Themenstarteram 6. April 2008 um 10:25

hallo,

nein das auto wurde nicht importiert, der diplomat (aus kosovo) hat seinen wohnsitz in wien und dort wurde auch das auto gekauft (neu), dabei handelt es sich um einen golf 5 sportline 2.0 tdi.

also hat der zoll damit nichts zu tun...nur komisch das niemand hier in ö weiß wie das alles funktioniert, mit mehreren juristen telefoniert und keiner gab mir eine definitive antwort.

ich will nur wissen ob ich die 20% umsatzsteuer nachbezahlen muss, weil der diplomat diese ja nicht zahlen muss durch seine immunität. da ich aber österreichischer staatsbürger bin muss ich steuern zahlen.es klingt ja eigentlich logisch das man diese nicht mehr bezahlen muss, weil die umst. 20% vom neupreis eigentlich noch fehlen, jedoch wenn das auto angenommen 15 jahre alt ist, würde die umst. um einiges höher sein als der wert des fahrzeuges,also würde er das auto ja NIE verkaufen können...oder seit ihr da anderer meinung?

mfg bernd

Zitat:

Original geschrieben von EVO_IX_

...jedoch wenn das auto angenommen 15 jahre alt ist, würde die umst. um einiges höher sein als der wert des fahrzeuges,also würde er das auto ja NIE verkaufen können...oder seit ihr da anderer meinung?

Meines Erachtens wäre die Umsatzsteuer bei einem Verkauf an dich nur auf den Zeitwert fällig. Schließlich übernimmst du ja keinen Neuwagen.

Themenstarteram 6. April 2008 um 10:45

das klingt in meinen augen auch nicht viel logischer....aber welches gesetz ist auch hier schon logisch...

das auto kostet (ohne preisverhandlung) 15.000€, laut eurotax class liste ist das auto 14.500€ wert. an diesem richtwert hält sich jeder beim kauf eines neuen autos. und wer bitte würde sich das auto kaufen und dann noch 2.900€ umst. zahlen und 7% nova?der verkäufer und ich haben uns geeinigt er geht die 7% nova, die mir das auto mit xxx€ kosten würde, herunter.das diese eigentlich er bezahlt...netterweise...jedoch sind wir durch den öamtc auf die umst. gekommen, die auch noch offen ist, und der diplomat meinte "..die müsse ich nicht bezahlen..", öamtc rechtsstelle sagt "ja, umst. muss bezahlt werden..", ein rechtsanwalt ist sich ganz und gar nicht sicher, und ein vw händler in wien, der jede menge diplomatic sales abwickelt sagt definitiv "keine umst. muss bezahlt werden". ich hab ja mit vielen gerechnet,aber mit solchen komplikationen nicht mal im traum...solch eine unwissenheit über ein gesetz, das es (nehm ich mal an) nicht mal konkret und aussagekräftig irgendwo zu hinterfragen ist, zeigt wie ausgereift das system der juristen hier ist....

Zitat:

Original geschrieben von EVO_IX_

öamtc rechtsstelle sagt "ja, umst. muss bezahlt werden..."

Haben sie dir auch die Rechtsgrundlage (Paragraph, Verordnung etc.) genannt, auf der diese Aussage basieren soll?

Themenstarteram 6. April 2008 um 10:57

nein die haben sie nicht gesagt bzw. hat er...das war einer der obersten vom öamtc und ich hab das auch gar nicht hinterfragt, vor lauter stress da ich ja am samstag dort war und es schon kurz vor mittag war wo dann keiner mehr zu erreichen ist....

also wenn es heißt ich soll einer aussage vertrauen, würde ich sagen, der des vw händler, weil ich glaube ehrlich gesagt nicht das mich dieser anlügt, der hat einen sitz in der uno city in wien, der hat nur die luxusschlitten zum verkauf und wenn er das nicht wüsste hätte er das nicht definitiv behauptet ich muss es net bezahlen...er hat sehr seriös gewirkt, aber solange ich das nicht schriftlich habe wird kein auto gekauft...es kommt heute am abend mein versicherungsvertreter und mal sehn, vl gibt es ja andere wege der umst. zu entfliehen....weil so klar wie dieses gesetz ist, is auch der weg durch die hintertür...wenn du verstehst was ich meine.... ;-)

Steuerangelegnheiten => Finanzamt fragen

Zollangelegenheite => Zollamt fragen

Rumraten bringt hier gar nix, vor allem da es um österreichisches Steuerrecht geht.

Gute Fahrt,

Cl25.

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