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Digitaler Tachograph & verankertes Kennzeichen

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 10:31

Hallo zusammen,

Firma hat einen gebrauchten LKW mit digitalem Tachographen gekauft.

Habe den LKW einen Tag gefahren, danach einen Ausdruck gemacht und festgestellt,

das noch das Kennzeichen des Vorbesitzers im Ausdruck steht.

Kann das für mich als Fahrer Probleme geben bei einer Kontrolle?

Gruß Mike

Beste Antwort im Thema

Wichtige Information zur Prüfung von EG- Kontrollgeräten

DTCO 1381 Release 1.4 – Aktivierung, Kalibrierungen und Eingabe des amtlichen Kennzeichen

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 müssen digitale Kontrolleräte nicht mehr zwingend am Einbaustandort aktiviert werden. Die Aktivierung muss spätestens erfolgen, bevor das Fahrzeug im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 betrieben wird.

Auch muss bei der Erstkalibrierung das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges (VRN), wenn es der Werkstatt nicht bekannt ist, nicht notwendigerweise eingegeben werden.

In diesen Fällen und nur zu diesem Zeitpunkt kann der Fahrzeugeigentümer unter Verwendung seiner Unternehmenskarte das amtliche Kennzeichen und die Länderkennung einmalig selbst eingeben.

Somit ergeben sich beim DTCO 1381 Rel. 1.4 zwei Möglichkeiten für Neufahrzeuge, welche vom Fahrzeughersteller (OEM) geliefert werden.

1. Das Kontrollgerät ist ohne Aktivierung (es wurde noch keine Werkstattkarte verwendet)

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Falls OEM per Prüfgerät bereits eine VIN programmiert hat, erscheint diese hier

Ansonsten sind keinerlei Kalibrierungszwecke vermerkt

In diesem Fall muss von der Werkstatt nun das Kontrollgerät aktiviert und erstkalibriert werden. Wen das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt bekannt, wird dies mit eingegeben.

Sollte das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges nicht bekannt sein, muss auch kein Kennzeichen programmiert werden. Dies kann dann der Fahrzeugeigentümer unter Verwendung seiner Unternehmenskarte selbst durchführen, bevor er das Fahrzeug im Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 einsetzt.

Wichtig ist für euch dieser Abschnitt....

Hinweise zur Eingabe der Länderkennung und des amtlichen Kennzeichen durch den Fahrzeugeigentümer in Verbindung mit seiner Unternehmenskarte

Sollte der Fahrzeugeigentümer bei der Eingabe des amtliche Kennzeichen und der Länderkennung Unterstützung durch die Werkstatt anfordern, darf die Werkstatt die Eingaben nicht mit der Werkstattkarte durchführen, da Programmierungen gesetzlicher Parameter in Verbindung mit einer Werkstattkarte nur innerhalb einer Prüfung nach §57b StVZO erfolgen dürfen.

Werden die beiden Parameter (zulassendes Land und amtl. Kennzeichen) mit der Unternehmenskarte des Fahrzeugeigentümer durchgeführt, wird hierbei ein Kalibriergrund (5) im DTCO erzeugt.

Die Eingabe der Länderkennung und/oder des amtlichen Kennzeichens mit Werkstattkarte, erzeugt immer einen Kalibriergrund (4), was prinzipiell die komplette Durchführung einer Prüfung nach §57b StVZO voraussetzt.

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Naja mit dem abgefahrenden Reifen ist das so eine Sache... Der Prüfer sollte bzw./ hält im Prüfprotokoll die Reifennr. fest. Das heißt wenn Du jetzt eine Reifenwechsel durchführst,um hinter her deine abgefahrenden Reifen aufziehst, hast du ein Problem nach §57b Abs.2.

Du änderst den Reifenumfang und damit die Wegimpulszahl= 57b notwendig

Der 57b Prüfer ist fein raus. Er kann nachweisen das auf dem Fahrzeug andere Reifen zum Zeitpunkt der Prüfung drauf wahren.

Und schon hat der Halter/Unternehmer/Fahrer/ Disponet ein Problem.

STVZO §31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Zitat:

@14Micha schrieb am 19. August 2015 um 08:41:26 Uhr:

Zitat:

@magggus71 schrieb am 23. Januar 2014 um 19:32:53 Uhr:

Hallo.

Da ist eine neue Tachoprüfung fällig.

Also... abgefahrene Reifen drauf und den Druck senken!:):D

Jeder Prüfer, der seine Arbeit richtig macht wird den Luftdruck richtig stellen.

Und dass abgefahrene Reifen dokumentiert werden wurde ja schon gesagt.

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