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Digitacho: Verstoß oder nicht ? ( Für Profis )

Hallo zusammen !
Mal schauen , was die Profis dazu sagen . Hatte an besagtem Tag schon eine Warnung vom Digi Tacho bekommen : Lenkzeit überschritten ! Als ich dann am Abend die Fahrerkarte ausgelesen habe ( Globo Fleet ) meldete das Programm tatsächlich einen Verstoß und zwar : " Lenkzeitunterbrechung zu spät eingelegt 4:42 Std ". Auch unser betriebliches Profi-Programm schmeißt ein Vergehen aus .
Ich meine , daß ich alles richtig gemacht habe . Seht euch mal den Audruck für den besagten Tag an .
Was meint ihr dazu ?
Gruß . Mike

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Actrose


Richtig ! Ich muß die ja auch vor Ablauf der 4,5 Stunden machen . Die 31 Minuten( der zweite Teil der Pause ) um 13.13 Uhr sind doch innerhalb der 4,5 Stunden Lenkzeit . Das wäre der zweite Teil der Lenkzeitunterbrechung .
Ich bin schon ganz wirr im Kopf .

Bei den Vorschriften kann man nur verrückt werden. Es ist eine Katastrophe wie kompliziert das alles durch unsere Politik gemacht wird.

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So, um auf meinen Fall am Anfang zurückzukommen :
Laut einem Dozenten von der SVG ( Weiterbildung Berufskraftfahrer , Block Sozialvorschriften und Digi Tacho ) habe ich keinen Verstoß begangen . Dieser hat sogar mit einem befreundetetn BAG Beamten Rücksprache gehalten . Lediglich ist in den meisten Programmen zum Auslesen der Fahrerkarte so ein Fall nicht vorgesehen . 4,5 Stunden Lenkzeit wurden nicht überschritten . Ein zuviel an Pause wäre in diesem Fall nicht zu beanstanden . Sozialvorschriften sollen in erster Linie vor zuviel Arbeitszeit und nicht vor zuviel Pause schützen .
Fragt sich nur ,wie man das einem polnischen oder belgischen Polizisten rüberbringt .
Gruß . Mike

Zitat:

Original geschrieben von Actrose


Fragt sich nur ,wie man das einem polnischen oder belgischen Polizisten rüberbringt .

Im Zweifelsfall lässt man das dann von einem Anwalt durchboxen, würde ich zumindest so handhaben. Was soll man sich da mit Händen und Füßen mit Leuten streiten, die einen nicht richtig verstehen.

AETR betreffend

In der aktuellsten Fassung mit Stand September 2010 nur in Englisch verfügbar. Es erfolgte eine nahezu vollständige Anpassung der Vorschriften des AETR an die VO (EG) Nr. 561/2006.

Quelle: http://www.stuttgart.ihk24.de/.../Transportrecht_allgemein_index.html

Article 7
Breaks
1. After a driving period of four and a half hours, a driver shall take an
uninterrupted break of not less than 45 minutes, unless he begins a rest period.
2. This break, as defined in article 1, paragraph (n), of this Agreement, may be
replaced by a break of at least 15 minutes followed by a break of at least 30 minutes
each distributed over the driving period or immediately after this period in such a way
as to comply with the provisions of paragraph 1.
3. For the purposes of this article, the waiting time and time not devoted to driving
spent in a vehicle in motion, a ferryboat or a train shall not be regarded as ‘other work’,
as defined in article 1, paragraph (q), of this Agreement, and will be able to be qualified
as a “break”.
4. The breaks observed under this article may not be regarded as daily rest periods.

Damit hat es sich mit den 3x 15 Min wenn dieses umgesetzt wird

und @ Actrose

ich würde mich auf diese Aussagen (SVG und BAG) nicht verlassen. Nur was vom Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz usw. kommt kann als verbindlich angesehen werden. Denn die erstellen die Bußgeldbescheide.

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