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Diesel Software-Update 2020 Mercedes

Themenstarteram 2. März 2020 um 21:11

Glaube um die 60.000 Mercedes Diesel Fahrzeuge müssen sich ein Softwareupdate draufspielen lassen wegen dieser illegalen abschalteinrichtung. Mein W218 ist jetzt auch betroffen und bald muss ich auch zur Werkstatt wegen dem Update. Verschleißen Verschleißteile wirklich schneller und verringert sich die Lebensdauer auch ? Habe bisher nur gehört dass der Verbrauch steigt aber manche Foren warnen vor Motorschäden usw...

Hat jemand schon Erfahrung damit ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@2704 schrieb am 8. März 2020 um 08:51:34 Uhr:

Aber ein Richter maßt sich an, zu beurteilen, ob Hersteller ihre Software richtig programmiert haben.

Da liegst du falsch!

Ein Richter beurteilt lediglich vorhandene Tatsachen (Tatbestände) im hinblick auf geltendes Recht, sprich ob das Umgesetzte Verhalten einem definierten Gesetz (Verordnung) entspricht.

Ein Richter beurteilt keine Software!

Er beurteilt im Rahmen des geltenden Rechts ob das verhalten von irgendwas konform oder eben nicht zu einer ges. Vorgabe ist.

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Wer sagt was von illegaler Abschaltautomatik???? (Das hatte VW)

Es werden nur die Temperaturbereiche der AdBlue Einspritzung anders Programmiert da diese der jetzigen Vorschrift nicht entsprechen. Du wirst einen erhöhten AdBlue verbrauch feststellen.

Zitat:

@chrisss240 schrieb am 3. März 2020 um 18:01:01 Uhr:

Wer sagt was von illegaler Abschaltautomatik???? (Das hatte VW)

Es werden nur die Temperaturbereiche der AdBlue Einspritzung anders Programmiert da diese der jetzigen Vorschrift nicht entsprechen. Du wirst einen erhöhten AdBlue verbrauch feststellen.

@chriss240, bist Du Mitarbeiter von Mercedes-Benz und sollst hier Beruhgungspillen verteilen?

Im Fokus des KBA stehen folgende Manipulationen:

Bit 15

Die Programmierung bewirkt, dass zu Beginn einer Fahrt eine optimierte Abgasaufbereitung stattfindet und der Ausstoß der Abgase die Grenzwerte nicht übersteigt. Nach 26 Kilometern schaltet sich die Abgasanlage jedoch aus und verlässt den sauberen Modus. Die Menge an gesundheitsgefährdenden Stickoxiden steigt somit drastisch an und liegt ein Vielfaches über den gesetzlich erlaubten Werten.

Thermofenster

Dieses schaltet Abgasanlagen automatisch aus, sobald die Außentemperatur zu hoch oder zu niedrig ist. Mercedes argumentiert, dass es sich hierbei um einen Motorschutz handle. Das zuständige Gericht hält das "Thermofenster" allerdings für eine "unzulässige Abschalteinrichtung". Mercedes-Benz wurde in drei Fällen zu Schadensersatzforderung in Höhe von 25.000 bis 40.000 Euro verurteilt. Weitere Klagen zu dieser Thematik sind sehr wahrscheinlich.

Slipguard

Diese Funktion erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Die Software kann anhand der Geschwindigkeit und Beschleunigung die Prüfsituation realisieren. Der saubere Modus wird aktiviert und der Schadstoffausstoß entsprechend optimiert. Im Realbetrieb schaltet sich die Funktion jedoch wieder aus, da der Prüfmodus nicht erkannt wird und der Motor bläst deutlich mehr dreckige Luft nach draußen.

Ist ja doch wohl etwas mehr als nur eine veränderte AdBlue-Einspritzung. VW lässt grüßen.

 

 

Das ist erst einmal eine Behauptung, wo ist Dein Beleg?

MB bestreitet das Vorhandensein der Funktionen nicht, behauptet jedoch, sie seien legal. Daher liegen die "Behauptung" den Gerichten z..Zt. zur Prüfung vor. Das OLG Stuttgart hat sich bereits in mehreren Verfahren kundenorientiert geäußert und den Fall dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

MB hat gegen die, durch das KBA angeordneten Rückrufaktionen Klage angekündigt. Die verpflichtenden Rückrufaktionen sind angelaufen, die Klage aber bisher nicht eingereicht. Wohl eher verwunderlich, wenn man von der rechlich zulässigen Funktion der Abgasreinigung überzeugt ist. Und übrigens, auch VW hat lange geleugnet "geschummelt" zu haben.

Zitat:

@atoll schrieb am 7. März 2020 um 13:46:27 Uhr:

Das OLG Stuttgart hat sich bereits in mehreren Verfahren kundenorientiert geäußert und den Fall dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Was ist daran kundenorientiert, wenn ein Gericht aufgrund völliger Selbstüberschätzung und Praxisferne meint, es technisch besser zu wissen, als der Hersteller? Und dann Maßnahmen vorschreibt, die zu Schäden führen (genügend Beispiele mit VW in meinem Bekanntenkreis). Die Hersteller sind nicht blöd oder widerspenstig, sondern wissen GENAU, dass die se Updates technisch negativ und unverantwortlich sind. Aber das Ganze passt zu unserer übrigen, kranken Rechtsprechung, die man ja im Alltag in allen Bereichen erlebt.

Sorry @2704, kundenorientiert hat nichts mit dem Update zu tun. Die Gerichte entscheiden nicht über die, durch das KBA angeordneten Rückrufaktionen. Kundenorientiert heißt Rückabwicklung des Kaufes, Gestellung eines Ersatz-Kfz aus aktueller Produktion ohne "Schummelsoftware", alternativ Schadensersatzzahlungen aufgrund der verbauten Abgasreinigungsanlagen.

Zitat:

@2704 schrieb am 7. März 2020 um 19:38:01 Uhr:

Aber das Ganze passt zu unserer übrigen, kranken Rechtsprechung, die man ja im Alltag in allen Bereichen erlebt.

Sorry, da muss ich mich von distanzieren. :eek::eek:

Im übrigen, welche Qualifikation bringst Du für diese Beurteilung mit?

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 7. März 2020 um 23:30:51 Uhr:

Zitat:

@2704 schrieb am 7. März 2020 um 19:38:01 Uhr:

Aber das Ganze passt zu unserer übrigen, kranken Rechtsprechung, die man ja im Alltag in allen Bereichen erlebt.

Sorry, da muss ich mich von distanzieren. :eek::eek:

Im übrigen, welche Qualifikation bringst Du für diese Beurteilung mit?

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 7. März 2020 um 23:30:51 Uhr:

 

Sorry, da muss ich mich von distanzieren. :eek::eek:

Im übrigen, welche Qualifikation bringst Du für diese Beurteilung mit?

Kein Problem - jeder darf seine Meinung haben. Meine Aussage basiert auf gesundem Menschenverstand sowie Vergleichen zu Österreich und Schweiz.

A propos Qualifikation: Welche Qualifikation hat ein Richter bzgl. Thermofenster usw.? Wer als Nicht-Ingenieur mal bei technischen Gesprächen unter Ingenieueren dabei war, der versteht dort nicht mehr als 1 % und erkennt, welch irrsinniger Aufwand heute betrieben werden muss, um das letzte herauszuholen. Da steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Aber ein Richter maßt sich an, zu beurteilen, ob Hersteller ihre Software richtig programmiert haben. Natürlich wird sich der Richter auf die Aussage eines sog. Sachverständigen stützen. Wenn ich mal unterstelle, dass die Ingenieure der Fahrzeughersteller so viel Kompetenz haben wie der sog. Sachverständige, der den Richter beraten hat, dann ist es eben komisch, dass quasi alle Fahrzeughersteller geschummelt haben. Also steht die Meinung vieler Ingenieure der Meinung eines oder weniger sog. Sachverständiger gegenüber. Wer da wohl eher Recht haben mag? Und geschummelt haben die Fahrzeughersteller sicher nicht aus Langeweile, denn die Programmierung einer Schummelsoftware kostet Zeit und somit Geld. Vielmehr werden sie es gemacht haben, weil sie keinen anderen Weg sahen, die vom Gesetzgeber vorgegebenen, unrealistischen Grenzwerte einzuhalten, deren Einhaltung einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet, den letzten Endes der Kunde bezahlt. Und auf der anderen Seite kümmern sich andere Staaten - im wahrsten Sinne des Wortes - einen Dreck um Luftreinhaltung. Geht es noch überheblicher und weniger intelligent? Wo sind wir eigentlich? Umweltverschmutzung stoppt nicht an der Landesgrenze. Das ist zwar kein Grund, nichts zu tun. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Und dieser Punkt ist überschritten, seit mit AdBlue gearbeitet werden muss und Partikelfilter sogar für Benziner erforderlich sind. M.E. hört es da definitiv auf, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. Zumindest solange Kreuzfahrtschiffe und Flugzeuge Ihren weitaus größeren Dreck weiterhin ungehindert verbreiten dürfen.

Ich bin absolut für Umweltschutz und finanziell an Projekten zur nachhaltigen Energiegewinnung beteiligt. Aber die EU sollte nicht gegen Fahrzughersteller arbeiten, sondern mit denen zusammen das - mit zumutbarem Aufwand - maximal Mögliche an Grenzwerten vereinbaren. Denn bezahlen tut diesen Aufwand der Kunde - zum ersten Mal beim Kauf eines Fahrzeugs und zum zweiten Mal bei Reparaturen von Teilen (AGR, DPF usw.), die bei früheren Diesel-Fahrzeugen überhaupt nicht erforderlich waren. Und welche Grenzwerte mit zumutbarem Aufwand erreicht werden können, weiß ein Ingenieur besser als ein Gesetzgeber oder Richter.

Wer sich von einem Gericht ein Update aufzwingen lässt, das ihm in der Folge einen Schaden von mehreren Tausend € verursacht und das dann auch noch als kundenfreundlich bezeichnet, der hat sicher seine ganz eigene Logik. Die darf er auch haben, denn ich bin tolerant. Und damit von meiner Seite aus Ende der Diskussion zu diesem politischen Thema, da das ja eh leicht OT ist, aber trotzdem mal gesagt werden musste.

Um zum Thema zurückzukehren: Ich kann nicht beurteilen, ob MB das Update besser gemacht hat als VW oder ob MB so viel solider konstruiert sind, dass sie eventuelle Verschlechterungen ohne die bei VW aufgetretenen, fatalen Folgen einfach wegstecken. Aber ich wäre diesbezüglich vorsichtig.

Zitat:

@2704 schrieb am 8. März 2020 um 08:51:34 Uhr:

Aber ein Richter maßt sich an, zu beurteilen, ob Hersteller ihre Software richtig programmiert haben.

Da liegst du falsch!

Ein Richter beurteilt lediglich vorhandene Tatsachen (Tatbestände) im hinblick auf geltendes Recht, sprich ob das Umgesetzte Verhalten einem definierten Gesetz (Verordnung) entspricht.

Ein Richter beurteilt keine Software!

Er beurteilt im Rahmen des geltenden Rechts ob das verhalten von irgendwas konform oder eben nicht zu einer ges. Vorgabe ist.

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