Dienstwagenfahrer: Nicht-öffentlich laden
Hallo zusammen,
der Betreff ist sicherlich mißverständlich, mir fiel aber auch kein besserer ein. 😉 Die Frage geht primär an alle, die den e-tron als Dienstwagen fahren und an "nicht-öffentlichen" Ladestationen laden, d.h. zuhause oder vor allem auch an Hotels oder sonstigen Ferienunterkünften. Wie verrechnet/berechnet ihr den verbrauchten Strom mit eurem Arbeitgeber?
Klar ist mir, das es verschiedenen Tankkartenanbieter gibt: Den dort geladenen Strom zahlt der Arbeitgeber. Auch privat kann ich mir vielleicht noch damit behelfen, dass ich den über einen Extra-Stromzähler verbrauchten Strom direkt oder indirekt mit meinem Arbeitgeber verrechne. Doch wie sieht es im Hotel oder bei privaten Unterkünften aus? Zahlt ihr dort den Strom und bekommt den gegen Quittung erstattet? Oder gibt es bereits irgendeine smarte Lösung, die ich noch nicht kenne?
Ich sehe das aktuell eher aus der Arbeitgeber-Perspektive, denn bei uns haben alle Dienstwagenfahrer Tankkarten. Wir bekommen eine Rechnung vom Anbieter, haben keine Quittungen und Belege die wir einzeln erstatten und verbuchen müssen - ziemlich bequem für uns. Wenn wir künftig mehr Elektroautos in der Flotte haben - wie handhaben wir es dann? Bekommen wir dann wieder einzelne Quittungen und Belege, die wir einzeln erstatten und verbuchen müssen? Da würde es mir ein wenig vor gruseln... :O
Freue mich über eure Infos dazu!
LG
Daniel
15 Antworten
Vorsicht mit den 50€ pauschal. Die gelten nur, wenn es beim AG keine Lademöglichkeiten gibt. Sind die vorhanden gibts nur noch 25€ per Pauschale