Dienstwagen oder Gehaltserhöhung

Hallo zusammen,

ich stehe momentan vor einer schwierigen Entscheidung und bitte um eure Meinung.

Ich fahre momentan einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen kann und bei dem der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt, versteuert wird mit 1%, Arbeitsweg sind 4km. Privatfahrten ca. 15000km pro Jahr.

Ich habe die Wahl Dienstwagen oder Gehaltserhöhung von ca. 400€ brutto. Sollte die 1% Regelung wegfallen und ich das Geld nehmen, wären dieses ca. 400€ Netto bei mir.

bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug der Golf Klasse (VW, Skoda) momentanes Fahrzeug hat einen BLP von 27000€, diese Fahrzeuge werden bei uns allerdings nicht geleast, sondern gekauft.

So bekomme ich alle ~6 Jahre einen Jahreswagen mit einem Restwert von ca 15000€ netto.

Privat würde ich ein ähnliches Auto anschaffen und für ebenfalls alle 5-6 Jahre ersetzen.

Was lohnt sich eurer Meinung nach mehr? Auto oder Gehalt?

Wenn es als Firmenwagen alle paar Jahre einen Neuwagen geben würde, wäre die Entscheidung für mich eindeutig, aber so bin ich mir nicht sicher, welche Variante günstiger für mich wäre.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

...ich würde die Gehaltserhöhung nehmen. Darauf kann man aufbauen. Auf eine 7 Jahre alte Möhre baust Du nichts.

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

@schahn schrieb am 24. Dezember 2016 um 13:23:45 Uhr:


Was ja auch kein Gesetz war, sondern nur eine Regel, die alle Versicherungen gleichermaßen angewandt haben.

Gesetz war es noch nie. Es ist eine privatrechtliche Geschichte, die im GdV mündet. Und da gibt es übrigens klare Regeln. An die Bedingungen müssen sich alle Versicherungen halten, die da mitmachen wollen (was nahezu alle sind).

Da raus kommen Versicherer nur, indem sie selbst Rabatte geben, sie dürfen also einstufen wie SF-Klasse "xy".
Die SF-Klasse verfällt auch weiter nach 7 Jahren, aber wenn ein Versicherer meint mit Nachweis auch nach 10 Jahren einem Kunden einen entsprechenden Rabatt einzuräumen, dann dürfen die das, nur können die denen niemals eine entsprechende SF-Klasse dem Kunden verpassen.

Also so wie ich das hier interpretiere ist das keine für den AN sonderlich attraktive Dienstwagenregelung.

Versicherung empfehle ich die HUK24.

Erst einmal Danke für die Antworten.
Versicherung wäre die HUK24, hier habe ich inzwischen auch die Bestätigungen, dass ich nicht mit SF0 anfangen müsste.

Die Frage mit dem Auto bleibt dann noch, da hält sich das für und das wieder immer noch die Waage. Auch wenn das ganze nicht AN freundlich ist, erst einmal müsste ich investieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen