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Dienstwagen (BMW1) versus Privatwagen (Polo)

Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 15:14

Hallo!

Ich fange zum neuen Jahr eine neue Stelle an. Eigentlich stand es fest, dass ich einen Dienstwagen dort bekommen werde. Jetzt habe ich allerdings erfahren, dass man als Alternative eine "Car Allowance" in Anspruch nehmen kann. Hier kurz die Daten.

Car Allowance:

- 6000 € "Gehalt" zusätzlich im Jahr, verteilt auf 12 Monate, voll zu versteuern

- bei Dienstreisen bis zu 250 km (einfache fahrt) wird Privatwagen verwendet, pro km bekommt man 0,30 €

- für Schäden muss eigene Vollkaskoversicherung haften

Dienstwagen:

- BMW1

- 18000km für Privatfahrten

- 1 Tankkarte

- Reifenwechsel etc inklusive

Es ist so, dass ich selber noch ein Auto habe. Und zwar einen VW Polo 1.2, Kilometerstand ca 80000km, EZ 03.09.2003, 47 kw, im guten Zustand.

Jetzt bin ich schwer am überlegen, was ich machen soll, Car Allowance oder Dienstwagen. Bei Dienstwagen müsste ich 1% vom Bruttolistenpreis versteuern. Da ich von zu Hause aus arbeiten werde, entfällt die Entfernungspauschale.

Würde ich die Car Allowance nehmen, habe ich mehr Geld im Monat zur verfügung, auch wenn von den 500 € versteuert nicht so viel übrig bleibt.

Meinen Polo würde ich ansonsten verkaufen, habe im März diesen Jahres 6500 € bezahlt, keine Ahnung was ich da jetzt noch bekommen würde, so groß wird der Wertverlust hoffentlich nicht sein.

Wie viel ich dienstlich unterwegs sein werde, kann ich noch nicht genau sagen. Ich gehe davon aus, ca. 4-6 Dienstreisen im Monat zu haben.

Wozu würdet ihr denn tendieren, bin für jede Meinung sehr dankbar!

Viele Grüße

Manda

Beste Antwort im Thema

Beim Polo würde er 500€/mtl kriegen, bleiben ca 300€ netto + kein geldwerter Vorteil (BMW1 ca 400€) ca netto 200€. d.h. für 500€/mtl kann der TS sehr gut seine privaten Fahrten abdecken.

Einen Polo fährt er locker mit 20cent/100km. So würde noch Geld übrig bleiben welches er ansparen kann für seinen zukünftigen Wagen. Und dieser würde Ihm gehören und nicht der Bank :)

Ein BMW1er wäre für mich jetzt kein Grund einen Dienstwagen zu nehmen. Bei einen 5er BMW oder größer würde meine Entscheidung vielleicht anders ausfallen.

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am 3. Januar 2010 um 17:12

Mag stimmen.

Vielleicht war auch nicht ganz klar, was ich meine.

Ich bekomme vom Arbeitgeber ein Tagegeld ausgezahlt. Dieses beträgt zum Beispiel 7,50 Euro bei einem Aufenthalt ab 8 Stunden. Da hier der steuerliche Freibetrag nur bei 6,00 Euro liegt, muss ich 1,50 Euro aus der Reisekostenabrechnung versteuern.

Gelöscht

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Unzutreffend ist, dass die im Rahmen der Dienstreise gezahlten Verpflegugs- und Unterkunftskosten, soweit sie über den steuerlichen Freibeträgen liegen, versteuert werden müssen. 

 

O.

Korrektur der o.a. Aussage, Sorry:

 

Es ist zutreffend, dass die über den Freibeträgen liegenden Verpflegungs-/Unterkunftsksotenkosten versteuert werden müssen. Bei Unterkunftskosten aber nur, wenn die tasächlichen Hotelkosten niedriger sind als die vom Arbeitgeber gezahlten Unterkunftspauschalen.

Im öffentlichen Dienst werden aber keine höheren Erstattungen als die steuerliche Freibeträge geleistet.

Daher hier keine Versteuerung.

 

O.

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