Diebstahl der Räder
Hi miteinander , An meinem Fahrzeug sind mir alle vier Räder gestohlen worden (allerdings die Allus mit der winterbereifung die ich vor kurzem gekauft habe ) , daraufhin hab ich mir neue holen müssen . Nun nach drei Wochen hat die Polizei meine gestohlenen Räder wiederbeschaffen können ( Diebe wurden gefasst ), bleib ich nun auf meinen Kosten sitzen oder kriege ich von den neuen Rädern den Betrag bis auf die Selbsbeteiligung - Teilkasko wieder ??!
14 Antworten
Moin,
da der Schaden nun 3 Wochen zurückliegt, gehe ich davon aus, dass du den Schaden der Teilkasko gemeldet hast und bereits die Regulierung erfolgt ist. Du hast also das Geld für die neuen Räder incl. Felgen abzüglich der SB erhalten?
Damit gehen die wiederaufgefundenen Räder in den Besitz der Versicherung über. Ich weiß nicht, wie groß dein Interesse ist, die gestohlenen Räder als zweiten Satz auch zu bekommen, das wäre dann Verhandlungssache mit der Versicherung. Die Chancen für einen guten Preis stehen aber gut.
Gruß
traumzauber
Wobei ich nicht glaube, dass die Versicherung diesem Verkauf auch zustimmen wird.
Nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz verkaufen die Versicherer nur noch an gewerbliche Aufkäufer.
Dies begründet sich in dem Umstand, dass bei einem Verkauf von "Gewerbe an "Gewerbe" die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann. Beim "Verkauf von Gewerbe an Privat", geht das nicht mehr.
Gruß
Delle
... nein ich habe bis jetzt garkeinen Betrag erhalten können , da es noch von der Versicherung kei " Lebenszeichen " gibt ( ok es dauert auch seine Zeit ) - binn auf den Ausgang der Geschichte sehr gespannt ,-- danke für die Antworten
ich kann dir genau sagen wie das abläuft.
nach den AKB, könnte bei dir unter § 13 Nr. 5 stehen, schau mal nach, bist du innerhalb von 4 wochen, ab der
Schadenmeldung- Eingang beim Versicherer maßgebend!!- zur wiederannahme der gestohlenen sache- hier die räder- verpflichtet.
das bedeutet, das du keinen anspruch auf die entschädigung der räder hast.
du kannst dir jetzt aussuchen, welche räder du wieder verkaufst.
kleiner tip von mir-
schau dir die räder bei der abholung genau an- du wirst sicher diebstahlschäden....🙂 an den felgen finden....
dieser schaden wäre dann abzgl. der sb zu erstatten.
also erst mal abholen und dann mit versicherer verhandeln..
grüsse hnsptr
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hallo,du kannst die kosten dann aber den langfingern aufs auge drücken,was ist eigendlich mit folge schaden? oder wurde nichts beschädigt?dann auch diese kosten auf schlagen! oder haste keine rechtschutz?mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von hnsptr
......könnte bei dir unter § 13 Nr. 5 stehen, schau mal nach, bist du innerhalb von 4 wochen, ab der
Schadenmeldung- Eingang beim Versicherer maßgebend!!- zur wiederannahme der gestohlenen sache- hier die räder- verpflichtet.
das bedeutet, das du keinen anspruch auf die entschädigung der räder hast.....
Hätte der TE denn nicht dann, für den Zeitraum dieser 4 Wochen (bzW. für die Zeit bis er die Räder zurückerhalten hat), Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
Oder gibt es die nur in der KH?
Eigentlich ist es einem Versicherungsnehmer ja nicht zu zu muten, das er 4 Wochen warten muss, bis er sich neue Räder kaufen kann oder mit der Witterung nicht angepassten Reifen fährt (wenn er die Sommerräder wieder draufgeschraubt hätte).
Was würde die Versicherung dann sagen, wenn er wegen unangepasster Bereifung einen Unfall verursacht ???
Gruss
GM
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Hätte der TE denn nicht dann, für den Zeitraum dieser 4 Wochen (bzW. für die Zeit bis er die Räder zurückerhalten hat), Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
Oder gibt es die nur in der KH?
Du hast dir deine Frage eigentlich selber schon beantwortet. 😁
Nutzungsaufsfall gibt es in der Kasko nicht. 😉
Gruß
Delle
...- nein es entstanden sonst keine weiteren Schäden am Fahrzeug .
Auto war fein säubelich zwar " etwas wacklig " auf drei Steinen aufgebockt ...
Zitat:
Original geschrieben von benny_tt
...- nein es entstanden sonst keine weiteren Schäden am Fahrzeug .
Auto war fein säubelich zwar " etwas wacklig " auf drei Steinen aufgebockt ...
Hast Du Foto davon? Einerseits stelle ich mir das witzig vor, anderseits wünsche ich sowas niemanden. 😠
Aber... nur 3 Steine? 😕 Hatten sie nicht genug Steine dabei? 😁
Auch fände ich ziemlich doof, wenn man 4 Wochen lang sein Auto auf Ziegelstein stehenlassen muß bis man neue Räder kaufen darf (geschweige davon wenn man sein Auto braucht um zu Arbeit zu fahren). Es muß doch eine sinnvolle Lösung geben ohne daß dem Versicherte zusätzliche Kosten entsteht. 😕
cu Floh
Zitat:
Original geschrieben von benny_tt
...- nein es entstanden sonst keine weiteren Schäden am Fahrzeug .
Auto war fein säubelich zwar " etwas wacklig " auf drei Steinen aufgebockt ...
Da würde ich mal genauer nachsehen ob nicht doch Beschädigungen entstanden sind. Kann mir nicht vorstellen dass es geht ein kfz ohne Beschädigungen auf drei Steine zu stellen.......
... nein das Fahrzeug wurde seitens ADAC abgeschleppt ( man das war vieleicht ein " Akt " ) bzw nur angehoben ( um genau weitere Schäden beim Abschleppen zu vermeiden !! ) um dann vor Ort seitens der Vertragswerkstatt notdürftig das fahrzeug mit provisorischen Rädern zu bestücken um es überhaupt zur weiteren Überprüffung in Werkstatt zur bringen . Ich wünsche keinem so ein Erlebniss , wenn sein Auto in den Tragegurten steckt und angehoben wird ... es ist dann ein volles Risiko das es nicht wegruscht !!-- denn ohne Räder kann so ein Fahrzeug nicht ohne weiteren Schaden abgeschleppt werden
ähm, mal ne dumme frage des praktikers.
wieso hast du o. der abschlepper nicht wieder vorübergehend die sommerschläppchen montiert ...??
das hätte doch das ganze ziemlich erleichert u. du hättest ohne streß die 4 wochen-frist abwarten können..
grüsse
a) meine Sommerbereiffung war beim Reifenhändler ( allerdings 55 km vom Diebstahlort entfernt !!
b) einer der Sommerfelgen war zur diesem Zeitpunkt zur rep .
ja dann blöd gelaufen...
da haben dich die pösen pupen ja wirklich auf dem falschen fuß erwischt..