Diebstahl aus verschlossenem Handschuhfach!

Hi zusammen!

Ist ein Aufbruch eines verschlossenen Handschuhfaches, mit anschliessendem Diebstahl eines dort deponierten Radiobedienteiles, über die TK versichert?! Natürlich war das Auto ansich auch verschlossen...

Gruss,

Mfg MICHA

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Die hier gestellte Anfrage ist nicht mal eben leicht beantwortet.

Die Definition "..... soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluß gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterung fest verbunden", trifft ausdrücklich nur auf Fahrzeugteile zu, die ohne jeglichen Beitragszuschlag mitversichert sind und dies trifft nun einmal nicht auf Autoradios zu.

Soweit zur Auslegung von Versicherungsbedingungen, die, so schätze ich mal, selbst die wenigsten Schadensachbearbeiter so kennen und auch anwenden.

Heisst das also, dass z.B. ein Handy o.ä., welches unter Verschluss gehalten wird, also somit im verschlossenen Handschuhfach befindlich ist, über die TK versichert ist?

Gruss,

Mfg MICHA

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m


Heisst das also, dass z.B. ein Handy o.ä., welches unter Verschluss gehalten wird, also somit im verschlossenen Handschuhfach befindlich ist, über die TK versichert ist?

Nein, natürlich nicht.

Zu den versicherten Fahrzeug- und Zubehörteilen des Fahrzeuges zählt alles, was nach der Verkehrsanschauung begriffsnotwendig zum Fahrzeug gehört oder serienmäß (= vom Kfz-Hersteller) in der Grundausstattung mitgeliefert wird oder der Verkehrssicherheit dient.

Darüberhinaus Fahrzeug- und Zubehörteile die in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile ausdrücklich aufgeführt sind (teilweise jedoch innerhalb bestimmter Wertgrenzen).

Was dort dann nicht aufgeführt oder beispielhaft in der Liste als ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist auch nicht über die Fahrzeugversicherung mitversichert.

Da die Bedingungen der Versicherer unterschiedlich sind, hilft hier ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen. Mobiltelefone und mobile Navis sind zumeist als nicht kaskoversicherbar aufgeführt.

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