Die Sache mit dem TÜV

Hallo liebes Forum,
sollte ich besser meinen Subwoofer ( Doppel 30 cm ) rausnehmen, wenn ich zum TÜV fahre ( Fahrzeug: Ford Ka)? O der gibt das kein Problem? Danke euch! lg

26 Antworten

Drin lassen, was hat der sub mit dem TÜV zu tun???

Hallo,
ich dachte nurso,weil ja eigentlich ALLES, was man am Fahrzeug macht, ja eingetragen werden muss!?Sorry für mein Unwissen, hab frisch den Schein🙂... Ich danke dir schonmal für deine Antwort!

Wenn der Sub richtig befestigt ist, gibt das beim TüV keine Probleme. Aufpassen musst du nur wenn die Polizei in der Nähe ist. Wegen einer neuen Lärmschutzverordnung sind die Jungs hier ganz heiss drauf, den Autofahrern die Anlagen still zu legen 🙄

Bei mir hat der TÜV den Kofferraum noch nie geöffnet

...und WENN der TÜV die Kiste beanstanden solle, ist das GUT so! Denn dann stimmt was ganz und gar nicht. Würdest du irgendwann mal einen Unfall bauen und du hast die Kiste trotzdem in der Art noch drinnen, könnte es passieren dass dir die Versicherung aussteigt. Das kann böse enden.

Deshalb sie das mit dem TÜV eher positiv 😉
Und falls was grobes fehlt, musst halt nochmal hin. Der Zweitantritt kostet auch nur ein paar Euro (Glaub 7).

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@Bunny Hunter:
Ich verstehe nicht ganz: wenn ich mit mittellauter oder lauten Musik die Gegend unsicher mache, und die Polizei hält mich an, wie kann es dann sein, dass die mich wegen der Anlage verwarnen?
Ich sehe es ein , wenn
- sich Anwohner beschweren
- ich den Strassenverkehr aufgrund fehlender audibler Wahrnehmung gefährde.
Aber einfach so Anlage einkassieren bzw. Verwarnungsgeld ausstellen, wäre mir neu; besonders weil wenn es dazu ein Gesetz gäbe, meiner Meinung nach auch eine Dezibel- Zahl in Korrelation mit Wirkungsgrad angegeben sein müsste und die Polizei mir nachweisen müsste, dass ich diese Zahl beim Hören der Musik überschritten habe. Aber so klingt mir das alles sehr diffus- was für den einen laute Musik ist , ist für den anderen noch ertragbar und gefährdet nicht sein sicheres Fahren im Strassenverkehr. Und nur weil ein Polizist sagt, es ist ''zu laut'', kann es ja nicht sein, dass man sich seinen Wunsch anpassen muss, ausser er ist ein Anwohner oder fühlt sich persönlich durch die Musik gestört, was aber nur nach sich ziehen würde, dass er mich persönlich bittet, die Musik leiser zu machen, anstatt mir ohne gesetzlichen Rahmen ( bzw. keinen gesetzlichen Rahmen , der mir bekannt ist, ich bitte da um Aufklärung) ein Verwarnungsgeld oder eine Verwarnung aufzubrummen.Oder sehe ich da was falsch? 🙂🙂
lg
edda

Ich weiss nicht mehr, wo ich den Beitrag gelesen habe, auf jeden Fall darf man von der Musik aussen nicht viel hören. Also geht das eher in die Richtung rollender "bumm bumm Buden".
Mich hat die Polizei mal mündlich verwarnt, weil ich mit zu lauter Musik unterwegs war und damals hatte ich nur ein Magnat 3-Wege System drin, kein Sub. Der Polizist damals hat gemeint, man dürfe die Musik nur so laut haben, das man noch alles wahrnimmt, was aussenrum passiert. Das es in einem Neuwagen schon schwer wird, ist auch klar, die haben ja meist schon recht gute Anlagen drin. In der Stadt wird sowas strenger kontrolliert, laut dem Polizist würden die auf der Landstrasse usw. nix sagen, wenn es etwas lauter wird...

Aber wie gesagt, wenn der Sub richtig befestigt ist, sagt der TüV schonmal nix. Wäre auch noch zu beachten, das die Verkabelung im Motorraum ordentlich aussieht und die Sicherung verbaut wurde. Unter die Haube schaut der Prüfer auf jeden Fall 😉

Danke dir! Das was du beschreibst , kann ich auch nachvollziehen, so wie ich schon fast festgestellt hatte:
Musik darf nur so laut sein, dass man keinen belästigt, bzw. den Verkehr gut wahrnimmt... und das kann man ja mit der Rennleitung ausdiskutieren😁
lg edda

ich wurde auch schon Mal mündlich verwarnt, aber da bin ich selbst zu den lieben Leuten hin und hab nach dem Weg gefragt 🙄

Subwoofer sicher anbringen ?
bei mir ist er sicher, aber nur, damit der nicht hin und her fliegt in den Kurven.
laut eurer Aussage, dürfte man auch nie nen Kasten Sprudel transportieren, kommt aufs gleiche hinaus. der ist nämlich auch nicht abgesichert.
insofern ist das nicht TÜVrelevant.

und an die TE, nicht jede veränderung am Auto muss eingetragen werden. Kann aber.
viele Veränderungen genügen einer Allgemeinen Betriebserlaubsnis, kurz ABE.
viele neue Teile, die verändert werden haben auch ein E-Zeichen (ein Kreis mit nem E drine und eine Nr irgendwo). Beispielsweise die Angel Eyes Scheinwerfer, oder viele Seitenblinker.
Stoßdämpfer kannst du sogar einfach so aus und einbauen wie du magst, keine Eintragung, keine Papiere.
nun biste schlauer 🙂

Musik darf nur so laut sein, dass du den Verkehr noch wahrnimmst ?
dann sind Kopfhörer aber komplett tabu ?!
ok, wie sieht es mit nem Headset fürs Handy während Gesprächen aus, die die Polizei ja so dringlichst empfehlen ?

wie du siehst, überall Gesetzeslücken...

Kopfhörer sind eigentlich verboten, bei Headset´s sind sie erlaubt... deutsche Gesetzte, kann man verstehen, muss man aber nicht 😁

Zum nicht befestigten Sub sage ich nur soviel: Hier vor´m Ort hat´s sich mal ein Renault in den Wald verabschiedet, beim Aufprall hat sich die Rolle selbsständig gemacht und ist durch de Scheibe, hat später 100 m weiter im Baum gehängt 🙄
Mit dem Kasten Sprudel soll es auch jeder halten, wie er will, ich persönlich habe zumindest die Kästen mit einem Gummiexpander befestigt. Hält zwar auch nicht bombig, aber zumindest rutscht die Kiste nicht so herum...

Zitat:

Original geschrieben von lil_tuner


Subwoofer sicher anbringen ?
bei mir ist er sicher, aber nur, damit der nicht hin und her fliegt in den Kurven.
laut eurer Aussage, dürfte man auch nie nen Kasten Sprudel transportieren, kommt aufs gleiche hinaus. der ist nämlich auch nicht abgesichert.
insofern ist das nicht TÜVrelevant.

Sub sicher befestigen:

Ich denke es geht um Spezialisten, welche sich den Sub auf die Hutablage spaxen.
Oder um Leute die statt der Rücksitzbank eine ungesicherte 200kg-Kiste reingestellt haben.

Dagegen ist der oft erwähnte Kasten Sprudel harmlos.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Kopfhörer sind eigentlich verboten, bei Headset´s sind sie erlaubt...

dies steht so wo?!

Vielleicht sollte ich das präziser erläutern... Kopfhörer in beiden Ohren sind verboten, ein Headset mit einem Knopf im Ohr ist erlaubt. Also sind die Headset´s, die viele Handyhersteller dazuliefern, auch verboten. Genauen Gesetzestext habe ich aber nicht zur Hand, sollte man über Google finden...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Genauen Gesetzestext habe ich aber nicht zur Hand, sollte man über Google finden...

viel spaß beim suchen!

solange ein solches gesetz nicht existiert, wirst du da auch nix zu finden!

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