die sache mit dem lasern
aloahe kameraden
also letztes wochenende wars mal wieder soweit für mich.ich fuhr abends lässig durch die stadt als plötzlich ein mann in grün und kelle vor mein kfz sprang.ich hielt also an und als der bulle an mein fenster trat u. fragte ob ich wisse was ich falsch gemacht hab stellte ich mich unwissend.darauf sagte er das ich in einer 50er zone 68km/h gefahren sei und fragte ob ich den beweis sehen will.und weil ich über dieses thema schon mit mehreren freunden geredet hab und keiner bescheid wust sagte ich ja.darauf gingen wir zu dem menschen mit der laserpistole der mir das gerät mit der zahl 68 zeigte.darauf fragte ich wieso das ein beweis is,schließlich hätt die zahl auch von 3 autos vor mir sein können,oder wer weis ob dat gerät richtig geht oder er es richtig bediene.darauf wurd er etwas säuerlich u. meinte in vorbildlichem beamtendeutsch seine anwesenheit sei beweis genug und die funktionstüchtigkeit sei nich mein problem. weils eh spät war gab ich dann bezahlt.
also mal ehrlich leute, ich will hier auch nich als klugscheißer oder so gelten,habs nur gemacht weils mich interessiert hat.
ist es wirklich so zählt diese schwule zahl auf dem laser wirklich als beweis?
12 Antworten
Hi,
soweit ich weiß müssen die zu zweit sein, das reicht dann als Beweis, dann kann der eine bestätigen was der andere gemessen hat. Gibt ja kein Foto, als zwei Grüne als Zeugen. Da kann man wohl schlecht gegen angehen.
mfg
Micky
danke für die schnelle antwort, aber ich war sogar zu dritt im auto,die alle gesehn haben dat ich strikt fufzich gefahrn bin
;-)! ne irgendwas muß ja dran sein, wird ja schließlich schon nen weilchen so praktiziert.
Also ich hab gehört das man sich zeigen lassen kann wie der Laser funktioniert. Es kann nämlich durchaus sein das der Mann in Grün damit irgendeinen Murks misst wenn er das nicht richtig macht und irgendwo hab ich gehört das einer nicht bezahlen bracuhste weil der Poliz. nicht wusste wie man das Gerät richtig bedient.
Kannst die Strafe Anfechten. Mit etwas glück bekommst du recht. ist ähnlich bei mobilen Blitz-Geräten. Die können auch durch Spiegelungen beeinflusst werden sind daher nicht immer 100%ig genau. Genauso ist es auch bei diesen Laserpistolen.
Aber bei 18km/h zu schnell lohnt sichs wohl nicht 🙂
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messung
also.. wie gesagt, bei 18km/h würde ich mich da net aufregen, is mir auch schon passiert.....
aber. die führen eine liste, wo jedes auto mit kennzeichen, uhrzeit, geschwindigkeitsübertretung,..... von dem abend drinsteht. ausserdem könne die zahlen bis (kommt auf gerät an) zu 5 weiteren, nacheinanderfolgenden messungen gespeichert werden. es kann sein (da das ja eine folgende messung ist (mehrere autos nach Dir die auch zu schnell waren) dass Sie Dir nur die liste zeigen können, aber bei 2 polizisten hat sich die sache sowieso erledigt. die haben recht. und wenn Du es genau wissen möchtest, kannst Du Dir noch die Eich- Unterlagen vom gerät zeigen lassen, wenn das datum überschritten ist, (z.b eichung bis 03.2003 / gemessen 04.04.2003) ist die messung ungültig, das passiert aber in den seltesten fällen. auf jeden fall bringt es ärger mit der polizei, weil die swolche neugierigen leute net mögen, kann da aus erfahrung sprechen. auf jeden fall nen ruhigen machen und mal fragen, ob Sie Dir das system des lasermessens mal erklären, die meisten sagen Dir dann, wie das mit der messung, liste,... funktioniert...... musst halt nur nett bleiben...
Dürfen Polizisten jetzt eigentlich auch Schätzen? Das war mal in der Diskussion und ich weiss nicht wie es ausgegangen ist.
Jau, die dürfen jetzt auch schätzen. Allerdings nur zu zweit und sie müssen sich einig sein, zudem ist die Toleranz mit ich glaube 10 km/h sehr hoch.
Allerdings ist das doch affig, oder? Ich meine, ein kleiner Corsa sieht immer flotter aus als ein grosser Passat. Oder ein tiefergelegtes Auto mit Sportauspuff, da hat man auch immer das Gefühl der brettert wie blöde.
Aber was will man machen..
Also,
das mit der Fehlbedienung bei der Lasermessung ist
ziemlich unw*****einlich, da der einzelne Beamte,
der gerade das Gerät bedient.
Dieses nur bedienen darf, wenn er vorher an ihm geschult
wurde. Sprich er muss so eine Art "Führerschein" für
das Gerät machen.
Diesen muss er in regelmässigen Abständen auffrischen,
ich glaube alle zwei Jahre.
Der zweite Beamte ist Praktisch nur Schriftführer,
der die gemessene Geschwindigkeit zu Papier bringt.
Die er zusammen mit dem messenden Beamten
dem Gerät entnimmt.
Wenn es um ne höhere Strafe geht, würd ich immer versuchen das anzufechten( Rechtsschutz vorausg.). Beim Lasern hat man meist aber immer shclechte Karten, es sei denn: Du hast ein paar Leute im Auto die dir sagen können, dßa du nicht zu schnell gefahren bist. Es gibt tatsächlich auch beim Lasern ne Fehlerquote. Wenn dann noch jemand vor- oder hinter dir gefahren ist, ist die dann umso höher.
Aber bei 18 zuviel kannst nicht viel machen bzw. es lohnt sich nicht.
Ach Jungs... 🙁
"Schätzen" ist nach Deutschem Recht nicht erlaubt, jedenfalls kaum gerichtlich verwertbar.
Ausnahme:
Verkehrsberuhiger Bereich wo man mit mindestens 20-30 durchfährt. Das könnte eventuell Probleme bereiten.
"Schätzen" dürfen ansonsten nur die Össis...
Aber GolfJoker hat ja bereits bezahlt, und zwar vor Ort. Damit hat er quasi seine Schuld eingestanden und mit "Anfechten" ist dann im Nachhinhein nicht mehr.
Am Besten immer sagen: "Schicken Sie es mir per Post." Nicht vor Ort zugeben oder weichreden lassen.
Achja, nochwas zum Lasern. Auf www.radarfalle.de unter Technik sind auch die verschiedenen Lasergeräte aufgeführt, je nachdem kann es sein, dass die Messung ungültig war, weil der Beamte auf die Frontscheibe anstatt auf das Kennzeichen "gezielt hat".
Um der Feststellung durch die Beamten beim Lasern zu umgehen, muss man entweder schnell wenden (auf Verkehr aufpassen) oder noch schnell wo abbiegen.
Meistens ist es so, dass ein Beamte versteckt steht und lasert und dann per Funk an die Rauswinktruppe den Sünder durchfunkt. Wenn dazwischen einiges an Abstand ist, hättet ihr gute Chancen.
Dann sagt der Rauswinktrupp nämlich: Äähhh, ham' mer net, könne mehr heut' auch net mehr rauswinke und abkassieren...
So, dass war die Verkehrserziehung zum Wochenende... 😁
Das ist ja vielleicht ganz net und mag auch,
ab und zu mal klappen das man vorher abbiegen
kann oder ähnliches.
Aber andersrum haben sie sogar die möglichkeit und
auch das recht dich von hinten zu messen.
Und wenn die dann dein Auto durchgeben per Funk.
Und an der nächsten Kreuzung steht zufällig
ein anderer Grün-Weißer, dann können auch die dich
anhalten.
Und von dir die Kohle verlangen.
Ist schon alles ziemlich ausgereift........
Natürlich klappt das nicht immer und überall!
Aber man hat eine Minimal-Chance, die sollte man nutzen, wenn man nicht gerade mit geschlossenen Augen durch die Gegend fährt und dann noch verpeilt, dass man gelasert wird...
Aber wenn man das System von den Aliens mal gecheckt hat und nicht super Schiss vor denen hat, dann kann man das mit etwas Coolness durchziehen.
Außerdem sollte man dann doch auf die Glaubwürdigkeit achten, wenn man doch gestellt werden würde. Nicht hastig wenden, nicht hastig abbiegen, einfach so tun, als wenn man gerade wirklich da hätte wenden wollen...
Sie müssen DIR beweisen, dass DU gefahren bist. Wenn Du abbiegst und die Karre erstmal stehenläßt, bist Du als Fahrer nicht mehr so leicht zu ermitteln. Der Rückschluss von Halter auf Fahrer ist auch nicht zulässig. Also nicht kleinkriegen lassen...