ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Deutsche Rentenversicherung will KFZ nicht fördern

Deutsche Rentenversicherung will KFZ nicht fördern

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 14:47

Hallo Leute,

nach über 30 Jahren macht die DRV das erste mal Stress, mir einen neuen Wagen zu fördern. Mein Auto ist jetzt 9.Jahre alt und hat 210.00 km runter. Das hat früher immer locker gereicht, um eine neue Förderung zu beantragen! Jetzt kommen von der DRV solche Argumente wie : Die neue Fahrzeuggeneration hätt wesentlich länger und die bis jetzt angefallenen Reparaturkosten wären zu gering.

Ich mußte nämlich alle Reparaturschäden der letzten 12.Monate nachliefern (Ganz neu diesmal). 1800€. War Dehnen in Berlin aber zu wenig. Zudem brauche ich einen neuen Dieselpartikel.Filter 2000 €. Auch nicht akzeptiert von der DRV Berlin.

Zudem haben Sie von der DRV einen viel zu hohen Zeitwert ermittelt nach Scwacke, 12.500 €. Total daneben, laut Angebot diverser Autofirmen bekomme ich max. 7000 €. Und auch nach mobile.de, wird der Wagen nicht höher gehandelt. Jetzt kommt Ihr, ähnliche Erfahrung gemacht, und wie es weiter ging??

Danke für Meldungen und Gruß

Ähnliche Themen
23 Antworten

Wer sagt denn, daß man zwingend ein KFZ fördern lassen muß..Ich hatte auch ettliche Autos, inkl. mehrere Neuwagen, bei denen ich keine Förderung in Anspruch genommen habe, teils weil ich gar nicht wußte, daß die Möglichkeit besteht, teils zu stolz oder weil ich es mir einfach leisten konnte.

In den 70ern hatte man auch nicht die Informationsmöglichkeiten wie heute, da erfuhr man erst um drei Ecken, daß es Förderung überhaupt gibt

am 13. Juli 2014 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

dann frag ich mich aber, warum du überhaupt ein Fahrzeug hattest, das angerechnet werden kann :confused:

hätte doch sicher auch deiner Lebensgefährtin oder deinen Eltern gehören können ... und du hattest nur Nutzungsrecht ;)

Überlegungen in diese Richtung hatte ich angestellt, als ich das Auto damals von meinem verstorbenen Schwiegervater übernahm. Aber dann hätte ich volle Kfz-Steuer und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen - ein Aufwand, der sich für mich nicht wirklich gelohnt hätte, da der Sockelbetrag nur ca. 500€ höher ausgefallen wäre...

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk

Hier die KfzHV Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - zu Altfahrzeugen:

R5.4.1 Verkehrswert des Altwagens und Zuschüsse

Auf den Bemessungsbetrag sind Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen sowie der Verkehrswert des Altwagens, der anhand der Händlereinkaufspreise der monatlich erscheinenden "Schwacke-Liste" zu ermitteln ist, anzurechnen.

die Verordnung findest du hier: KfzHV

Und natürlich ist die Erneuerung des Partickelfilters eine Instandsetzing i.S.d. KfzHV. Es geht bei einer Förderung zum KFZ-Erwerb nur darum, ob die letzte Förderung länger als 5 Jahre zurückliegt und ob das vorandene Altfahrzeug noch wirtschaftlich weiter zu fahren ist.

Das heißt also: Ist vor mehr als 5 Jahren gefördert worden und ist eine Instandsetzung (die du bezahlen musst) unwirtschaftlich (mehr als 50% des Verkehrswertes) so muss eine Förderung bei vorliegen der übrigen persönlichen Fördervorraussetzungen erfolgen.

Selbstverständlich wird der Verkehrswert (Händlereinkaufspreis) von der Fördersumme abgezogen.

Schwierig wird es, wenn die Förderug noch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt:

Zu berücksichtigen ist auch, ob der behinderte Mensch aufgrund seiner Behinderung (z. B. Rollstuhlfahrer) privat in besonderem Maße auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist.

Der bloße Hinweis auf die Reparaturanfälligkeit rechtfertigt keineswegs eine vorfristige Bezuschussung. Der Antragsteller muss vielmehr konkret nachweisen, welche Reparaturarbeiten in letzter Zeit angefallen sind bzw. unmittelbar anstehen.

Es muss in einem solchen Fall daher ein eindeutiger Nachweis eines nichtwirtschaftlichen weiterbetreibens des Fahrzeuges vorlieg und du musst in besonderem Maße auf dein KFZ angewiesen sein.

Die Entscheidung bzgl. der Förderung hat nix, aber auch garnix mit Benziner oder Diesel oder ob das Auto gelb oder grün ist zu tun....

Förderfähig ist ein angemessenes Fahrzeug, also ein "normaler" Mittelklasse-Wagen, kein Luxusfahrzeug; aber es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die die Förderung auf Kleinwagen beschränkt. Das wäre dann ein Ermessensfehler des Kostenträgers (des Sachbearbeiters:confused:) und hat m.E.n. rechtlich keinen Bestand.

Genau so sehe ich das auch, denn manche Beiträge bezogen auf Fahrzeuggröße, oder Diesel oder Partikelfilter sind so Unsachlich wie die Argumente der DRV!!. Es sind bei der Förderhöhe nur die Rentabilität des Autos wichtig, mein Einkommen sowie der Restwert meines alten Autos spielen eine Rolle!

Und das der neue Wagen (Gebraucht) einen mindestwert von 50% vom Neuwert hat.

Man hat mir vor 16.Jahren sogar ein Cabrio gefördert, den der Zuschuß hängt nicht vom Fahrzeugtyp etc. ab!

Ich habe vor einigen Wochen jetzt Klage beim Sozialgericht eingereicht. Also kämpfen und nicht die Willkür der DRV akzeptiren. Ich halte Euch auf den Laufemden.

Gruß

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

dann frag ich mich aber, warum du überhaupt ein Fahrzeug hattest, das angerechnet werden kann :confused:

hätte doch sicher auch deiner Lebensgefährtin oder deinen Eltern gehören können ... und du hattest nur Nutzungsrecht ;)

Überlegungen in diese Richtung hatte ich angestellt, als ich das Auto damals von meinem verstorbenen Schwiegervater übernahm. Aber dann hätte ich volle Kfz-Steuer und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen - ein Aufwand, der sich für mich nicht wirklich gelohnt hätte, da der Sockelbetrag nur ca. 500€ höher ausgefallen wäre...

Man Schreiber, Du must bei der Förderung eine Kopie vom Fahrzeugbrief dem Förderer (DRV) zukommen lassen. Das der Wagen auf Dich zugelassen ist!! Die fördern die Umbauten nach Eintrag auf den Führerschein(Handgerät, Drehknauf,Automatik etc.) Wieso sollten Die denn von der DRV, ein Wagen Deiner Eltern, Geschwister, vorher gefördert haben. (Haste meinen Ausgangbericht nicht gelesen??)

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Wer sagt denn, daß man zwingend ein KFZ fördern lassen muß..Ich hatte auch ettliche Autos, inkl. mehrere Neuwagen, bei denen ich keine Förderung in Anspruch genommen habe, teils weil ich gar nicht wußte, daß die Möglichkeit besteht, teils zu stolz oder weil ich es mir einfach leisten konnte.

In den 70ern hatte man auch nicht die Informationsmöglichkeiten wie heute, da erfuhr man erst um drei Ecken, daß es Förderung überhaupt gibt

Du bist echt lustig, natürlich brauche ich eine Förderung nicht in Anspruch nehmen!!

Dann hätte ich auch nicht hier im Chat meine Probleme mitteilen müssen.

Klaro, ich hole mir von meinen 10.Millionen 50.00 € ab, und kaufe mir schön einen Mittelklassewagen

samt Handgerät , Automatic, Standheizung und und und, ich habs doch!!!:-))

Warum sollte ich auch eine Förderung beantragen, wenn es mir zusteht, seit 35 Jahren voll arbeite, und zu 100% auf den Rolli angewiesen bin! Und Die DRV seit Jahrzehnten mit Beiträgen füttere.

Ja ""GEHTS NOCH ?????

am 28. Juli 2014 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von allesgeht

Man Schreiber, Du must bei der Förderung eine Kopie vom Fahrzeugbrief dem Förderer (DRV) zukommen lassen. Das der Wagen auf Dich zugelassen ist!! Die fördern die Umbauten nach Eintrag auf den Führerschein(Handgerät, Drehknauf,Automatik etc.) Wieso sollten Die denn von der DRV, ein Wagen Deiner Eltern, Geschwister, vorher gefördert haben. (Haste meinen Ausgangbericht nicht gelesen??)

Ich glaube, Du hast hier was missverstanden. Ich hatte lediglich erwähnt, dass der Wert des auf den Antragsteller zugelassenen Altwagens grundsätzlich vom Sockelbetrag in Abzug gebracht wird, auch wenn der seinerzeit gar nicht gefördert worden war. Daraufhin hatten Tom und ich mehr oder weniger darüber geflachst, dass man sein Auto ja einfach auf einen Verwandten zulassen könnte, so dass bei späterer Antragstellung nichts abgezogen werden kann ;)

am 29. Juli 2014 um 4:56

Ich habe auch gerade so einen Antrag laufen. Bei mir ist zwar die Arbeitsagentur zuständig aber das ist ja im Grunde erstmal egal. Die Richtlinien sind ja die gleichen.

Auch bei mir wird ein nicht gefördertes Fahrzeug mit in die Berechnung reingenommen. Die Rehaberaterin hat es mir auch erklärt. Es geht jetzt nur darum wer in den Papieren steht. Da das alte Auto auf mich zugelassen ist, wird es als mein Eigentum bewertet und somit geht es auch in die Berechnung ein. Sicherlich ist das nicht schön und ich finde es auch unfair, aber so sind nun mal leider die Richtlinien, an die sich die Kostenträger halten müssen. Hätte ich das vor dem Antrag gewusst und wäre genügend Zeit gewesen, hätte man hier sicher das Auto ummelden können. Nur erstens, habe ich meinen Antrag erst gestellt, als mein altes Auto schon so manche schwerwiegende Macke aufgezeigt hat und bin jetzt etwas unter Zeitdruck und zweitens weiß ich nicht wie weit die Ämter das Zurückverfolgen können und dann vielleicht auf den Trichter kommen, dass die Umschreibung nur aus Gründen des Rehaantrages gemacht wurde. Und drittens, in meinem Fall ist der Restwert meines Autos nur unwesentlich höher als die Kosten für Ummeldung, neue Kennzeichen etc.

am 29. Juli 2014 um 8:16

Im Antrag wird ja explizit gefragt, ob man in den letzten 5 Jahren ein Kfz besessen hat. Also ist man u.U. selbst dann nicht aus dem Schneider, wenn man sein Auto 1 Jahr vorher ummeldet.

In meinem Fall hätte es sogar funktioniert. Wir haben seit 2006 das Auto meines Schwiegervaters benutzt, das er uns unentgeltlich zur Verfügung stellte (wir mussten nur den Sprit bezahlen). Leider ist er 2009 gestorben, so dass wir das Auto auf uns ummelden mussten. Da meine Frau an Steuern/Versicherung etwa 200€ im Jahr mehr hätte bezahlen müssen, hab ich ihn dann doch auf mich zugelassen. Im April diesen Jahres hab ich dann schließlich meinen GTD gekriegt, und der Alte wurde noch mit 3000€ bewertet. Da ich auf Grund meines Einkommens jedoch nur 16% des Sockelbetrags erhalten habe, schlug der Gebrauchte im Endeffekt nur mit 480€ zu Buche. Somit hat es sich für uns doch gelohnt, da wir in den Jahren davor fast 900€ an Steuern/Versicherung gespart haben...

am 11. Februar 2018 um 12:28

Hallo Zusammen,

ich arbeite gerade an meiner Abschlussarbeit und suche noch Meinungen und Erfahrungen zur Kraftfahrzeughilfe. Falls Ihr bereit wärt an einer kurzen Umfrage teilzunehmen schreibt mir bitte eine private Nachricht damit ich euch den Umfragelink zukommen lassen kann.

Über Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Die Umfrage ist auch anonym und dauert nur 1 Minute :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Deutsche Rentenversicherung will KFZ nicht fördern