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Detsches Auto, deutscher Fahrer, auf US Army zugelassen --> dt. Versicherung?

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 10:00

Hallo,

meine Frau arbeitet beim US Militär hier in Deutschland als zivile Kraft.

Ich bin Deutscher, habe ein deutsches Auto, das ich nun beim US Militär zulassen möchte (spart KFZ Steuer und vor allem Spritkosten).

Nun habe ich mich bei meiner Versicherung erkundigt, die besitzt keine spezielle Zulassung / Genehmigung und kann mich daher nicht versichern.

Muss ich nun eine amerikanische Versicherung nehmen oder kann mir jemand sagen, welche DEUTSCHE Versicherung mein Auto versichern würde, obwohl es beim US Militär registriert ist?

Danke im Voraus.

Gruß

Martin

Beste Antwort im Thema

Ich würde einfach mal die zuständige Versorgungseinrichtung beim US-Militär, also dem Arbeitgeber Deiner Frau befragen. Dort wurde man sicher schon öfter mit Fragen dieser Art konfrontiert.

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Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 19. Februar 2022 um 19:42:36 Uhr:

 

Ich würde es bestenfalls nur abgemeldet übergeben, der Rest ist Sache des Käufers.

Abgemeldet verkaufen, es wird schwierig werden den Gi über eine zuständige Zulassungsstelle zum Umschreiben zu bewegen.

Danke euch. Ich habe schon viel gesucht, aber finde eigentlich nur das zum AutoKAUF und nicht Verkauf.

Was meinst du denn mit Betrugsmaschen im V&S?

Nun... zum Autokauf gehört auch gern der Verkauf. Man muss evtl. den Sichtwinkel verändern. Ich bin mir aber sicher, dass Du hier auch zum Verkauf Tipps findest.

Betrugsmaschen: https://www.motor-talk.de/.../...utokauf-bzw-autoverkauf-t1246526.html

Nun,

"für US-Soldaten ein Fahrzeug mit "deutschem" Kennzeichen zuzulassen."

Das geht.

Aber da Du kein Ami bist, sondern "NUR" ein quasi "Gastarbeiter" innerhalb der US-Kaserne, hast Du keinerlei dieser Sonderrechte, die einer der US-Armee hat.

Würdest Du in den USA leben und den dortigen Militärdienst machen und dann nach D versetzt werden, nur dann bist Du quasi ein US-Armee-Mensch.

Da Du aber hier in "Posemuckel" wohnst, Deinen deutschen Perso hast und dem deutschen Steuerrecht unterliegst: NO GO !

Etwas anders war´s bei mir - allerdings schon Ende der 1970-er Jahre.

Da hatte ich 1 Jahr auf MALTA gearbeitet, hatte den maltesischen Führerschein nach 6 Monaten dort machen und mein Auto mit maltesischer Nummer und VERSICHERUNG zulassen müssen. Meine deutsche Versicherung und die Kfz-Steuer ruhten in der Zeit.

(Und das alles ohne eMails oder FB, etc... Nur mit Telex, wenn das noch jemand kennt D:rolleyes:)

Dann mußte ich nach 364 Tagen das Land verlassen und war nach 366 Tagen wieder daheim.

Mit dem Auto und dem "wunderschönen" maltesischem Nummernschild durfte ich exakt 6 Monate nach Wiedereinreise in D fahren (das war für mich Jungspund damals eine echt geile Zeit! Ich konnte parken, wo immer ich wollte und hatte nachher lauter wirkungslose "Knöllchen" im Handschuhkasten :D )

Aber dann, nach den 6 Monaten, griff wieder meine Versicherung und ich montierte meine alten NrSchilder wieder dran...

Und so ähnlich ist es heutzutage auch noch, aber jede Kfz_Zulassungsstelle oder das Straßenverkehrsamt gibt kompetente Auskunft !

D- Auto temporär auf Malta zugelassen

:) wassn das fürn Auto?

Renault 16

Da sahen die Autos der verschiedenen Hersteller noch verschieden aus, auch Modellabhängig.

Heuer ist's manchmal schwierig Modell und Marke zu unterscheiden

Besonders bei ABM.

 

Das oben dürfte ein TL sein, den hatte mein Vater, ich hatte den FL als TS und TX mit den eckigen Heckleuchten.

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