Detective Vehicle
Hi Leute,
Ich kaufe mir dieses Jahr einen Ford Crown Victoria in den USA.
Dazu habe ich mit einem Händler auch schon das passende Rot-Blau-Licht zusammengestellt.
Es wird keine Lightbar auf dem Dach geben sondern nur Lichtmodule in dem Fahrzeug.
Stört das irgendjemanden beim Tüv oder von der Polizei, wenn ich es öffentlich nicht einschalte und auch die Steuereinheit nicht eingebaut und dabei habe?
Gruß,
Ford Crown Vic
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FordCrownVictoria
Sind ja wieder alle freundlich hier.
Normal schon. Wer hat sich denn beim Begriff "Discolights" sofort auf den Schlips getreten gefühlt?
Mal ein bisschen locker bleiben, dann klappt das auch. 😉
mfg
15 Antworten
Zitat:
Das mit der ABE gilt ja nicht für Dinge die sich im Auto befinden, von daher dürfte es ja eigentlich kein Problem sein. Die Signallichter würden auch nicht funktionieren da die Steuereinheit nur bei Veranstaltungen eingebaut wär.
Das ist ja deinerseits ein Widerspruch ansich.
Wenn Du meinst das sich die Dinger ja im Fahrzeuginneren befinden,deshalb nicht der StvZO unterliegen bräuchtest Du sie ja auch nicht von der Steuereinheit zu trennen.
Alle Lichter, auch die sich im Auto befinden brauchen ein ECE Prüfzeichen. Gehe mal auf die Suche im fahrzeuginneren eines Autos mit KBA Typengenehmigung. Da wirst Du nahezu an allem was irgendwie leuchtet oder refklektiert ein ECE Prüfsiegel finden.
Alles weitere geht über Ausnahmegenehmigung. Dazu kann man keine Tips geben da wir in einem ungezügelten Föderalisismus leben wo jedes Land, jeder Kreis und Stadt ihre eigenen Regeln im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufstelle kann.
Und was der TÜV abnickt muss bei der Zulassung nicht automatisch zu einer Ausnahmegenehmigung führen.
Aber @Quart hat ja schon eigentlich alle Fragen beantwortet. §§49a ff StvZO steht erstmal alles, auch für nicht Juristen oder Ingenieure, verständlich geschrieben.