Detective Vehicle

Ford Crown Victoria 2nd Generation

Hi Leute,

Ich kaufe mir dieses Jahr einen Ford Crown Victoria in den USA.
Dazu habe ich mit einem Händler auch schon das passende Rot-Blau-Licht zusammengestellt.
Es wird keine Lightbar auf dem Dach geben sondern nur Lichtmodule in dem Fahrzeug.
Stört das irgendjemanden beim Tüv oder von der Polizei, wenn ich es öffentlich nicht einschalte und auch die Steuereinheit nicht eingebaut und dabei habe?

Gruß,
Ford Crown Vic

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Zitat:

Original geschrieben von FordCrownVictoria


Sind ja wieder alle freundlich hier.

Normal schon. Wer hat sich denn beim Begriff "Discolights" sofort auf den Schlips getreten gefühlt?

Mal ein bisschen locker bleiben, dann klappt das auch. 😉

mfg

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Keine Panik, mich stört es nicht.

und wer bist du?

Kannst Du mal einen Link zu den Dingern einstellen?

So wirklich der Sinn dahinter erschließt mir nicht, reine Deko?

Was aussen am Auto angebaut ist hat auch zu funktionieren. Gibt es dafür keine ABE erlischt die Betriebserlaubnis unabhängig der Benutzung.

So kenne ich das noch.

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Funktionierende Discolights sind natürlich nicht erlaubt.

Erst einmal sind das keine Discolights.
Zweitens sind sie für Showzwecke gedacht, aber das Fahrzeug soll auch für den alltäglichen Gebrauch gefahren werden.

Das mit der ABE gilt ja nicht für Dinge die sich im Auto befinden, von daher dürfte es ja eigentlich kein Problem sein. Die Signallichter würden auch nicht funktionieren da die Steuereinheit nur bei Veranstaltungen eingebaut wär.

hier sind ein paar links.
http://feniex.com/product.php?prod_id=222
http://www.whelen.com/.../product.php?...
http://www.whelen.com/.../product.php?...

in den USA gibts den Terminus "whacker" dafür 😉

obs funktioniert oder nicht wird bei einer kontrolle nicht interessieren (verbaut ist verbaut),
du wirst auf jedenfall viel Spaß und Zeit mit den Ordnungshütern haben, da Rote und blaue Blinklichter ganz gerne gesehen werden. einzigst mit einer Gelbe variante wirst du weiterkommen.
und die Geschichte mit ABE ist in dem Fall ja mal sowas von egal

Ich bin ich, nun mal im ernst mit ein wenig nachdenken und logischem überlegen erklärt es sich doch von selbst. Frag doch mal einfach direkt beim TÜV oder der Organisation die deine Beleuchtung sowie das Fahrzeug abnehmen bzw. die Geschichte eintragen soll. Ggf mal die StVZO googeln und auch lesen dann erklärt sich vieles von selbst. Ich bin persönlich für alles sinnvollen oder auch sinnlosen umbauten offen, getreu dem Motto "jeder wie es ihm gefällt" aber gerade der mögliche Missbrauch von Blaulicht sollte ja verhindert werden.

Zitat:

Original geschrieben von FordCrownVictoria


Erst einmal sind das keine Discolights.
Zweitens sind sie für Showzwecke gedacht, aber das Fahrzeug soll auch für den alltäglichen Gebrauch gefahren werden.

Das mit der ABE gilt ja nicht für Dinge die sich im Auto befinden, von daher dürfte es ja eigentlich kein Problem sein. Die Signallichter würden auch nicht funktionieren da die Steuereinheit nur bei Veranstaltungen eingebaut wär.

hier sind ein paar links.
http://feniex.com/product.php?prod_id=222
http://www.whelen.com/.../product.php?...
http://www.whelen.com/.../product.php?...

Warum fragst Du wenn Du es eh besser weisst?

Und von welcher Show ist hier die Rede?

Sind ja wieder alle freundlich hier.
Ich habe nur das wiedergegeben was ich weiß. Obs richtig ist oder nicht weiß ich nicht, deswegen frage ich.

ich dachte an diverse US-Car treffen die es in Deutschland gibt, sofern es auf privatem Gelände stattfindet.

Zitat:

Original geschrieben von FordCrownVictoria


Sind ja wieder alle freundlich hier.

Normal schon. Wer hat sich denn beim Begriff "Discolights" sofort auf den Schlips getreten gefühlt?

Mal ein bisschen locker bleiben, dann klappt das auch. 😉

mfg

Zitat:

Original geschrieben von FordCrownVictoria


Sind ja wieder alle freundlich hier.
Ich habe nur das wiedergegeben was ich weiß. Obs richtig ist oder nicht weiß ich nicht, deswegen frage ich.

ich dachte an diverse US-Car treffen die es in Deutschland gibt, sofern es auf privatem Gelände stattfindet.

Freundlich bist Du ja auch nicht gerade. Nur weil Du nicht die gewünschte Antwort erhalten hast. Und dann hast Du Dir selber geantwortet, dass es ja eigentlich ok sein sollte...

Nun wenn Du nicht weisst was wir hier disco lights nennen ist das Dein Problem.
Aber nochmal das ist mit aller Wahrscheinlichkeit nicht erlaubt und in den meisten Fällen auch lächerlich ausser es ist ein komplett Original ausgestattetes Polizeiauto.

Hy zusammen

Dash Lights heißen die Dinger.

Wenn jemand welche braucht , ich hab noch Original USA Police Dash Lights zu verkaufen.

Sind natürlich nicht erlaubt, hab die aber immer im Fahrzeug hängen und gab bisher noch keine Probleme.

Gruß Oliver

Richtig, die Dinger sind nicht erlaubt. §49a der StVZO sagt eindeutig: "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. "

Das Argument, die Steuereinheit sei ausgebaut, zieht also nicht. Was da ist, muss funktionieren. Es ist auch wurscht, ob die Dinger draußen oder im Innenraum angebracht sind, da ihre Wirkung eindeutig nach außen gerichtet ist. Die StVZO macht da keinen Unterschied. Die Whacker als Innenraumbeleuchtung erklären zu wollen ist illusorisch.

§ 52 läßt sich auch ausdrücklich über die Verwendung von blauen Licht aus.

Das alles hätte man mit einem Mausklick aus der StVZO auch selber heraus suchen können, ich unterstelle bei Leuten, die in Deutschland den Führerschein gemacht haben, dass sie den Begriff StVZO schon einmal gehört haben.

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