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Der legal / illegal Thread

Themenstarteram 23. Juli 2005 um 10:03

Der legal /illegal Thread

 

Hallo,

In diesem Thread sollen alle Veränderungen die an einem Fahrzeug vorgenommen werden können eingestuft werden im Bezug auf die STVZO! Sprich es wird aufgelistet, was legal ist und wovon man lieber die Finger lassen sollte!

Legal: All die Umbauten und Veränderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen werden dürfen, ohne dass man dadurch die BE (Betriebserlaubnis) des Autos verliert! Dazu gehören Auch Veränderungen, die durch eine ABE (AllgemeineBetriebsErlaubnis / dazu bitte die Auflagen der ABE genau befolgen) oder E-Prüfzeichen abgesichert sind!

Legal, in Verbindung mit einer TÜV-Eintragung: All die Umbauten, die an einem Fahrzeug vorgenommen werden können, die aber erst durch eine TÜV-Eintragung nach §19 oder §21 STVZO legal werden! Nicht dazu zählen Gefälligkeitsabnahmen! Die TÜV-Abnahmen müssen vor einem deutschen Gericht standhalten!

Illegal: Alle Umbauten, bzw Veränderungen, die laut STVZO nicht zugelassen sind! Hierzu zählen Auch Umbauten, die den Anschein einer Legalität durch "Gefälligkeitsgutachten" haben!

Dieser Thread ist auch dazu gedacht, dass über das Thema selbst diskutiert werden kann! Lediglich aber nur um das Thema Legal oder illegal, alles andere gehört hier nicht in den Thread und wird als OT oder SPAM-Post angesehen! Solche Posts werden kommentarlos gelöscht und ziehen jeh nach Art des Posts eine Verwarnung nach sich!

Wichtig: Eine Aktualisierung der legal/illegal Listen wird nur dann vorgenommen, wenn dieser Punkt dann auch in dem Thread hier selber steht und einer von uns MOD's dies auch via PN mitgeteilt bekommt, was der Liste hinzugefügt werden soll! Ansonsten kann es recht schnell passieren, das evtl der eine oder andere Punkt übersehen wird und nicht mit in die Liste Aufgenommen wird!

Gruss thommen / MT-Team

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32 Antworten

Zitat:

audi tt pedalaufsätze müssen an anderen fahrzeugen ausser einem tt eingetragen werden... wissen auch sehr viele leute nicht...

stimmt nicht ganz, hatte mich damit auch schon beschäftigt und deswegen beim TÜV nachgefragt, der meinte das dies nicht notwendig sei, weil die alten auflagen mit den neuen 1:1 getauscht werden können. des weiteren stammt das pedalset von VW/AUDI und nicht von einem anderen hersteller...und wird für einige fahrzeuge aus dem VW-konzern als orginal zubehör angeboten, leider nicht für den golf 3. jedenfalls hat die TÜV prüfstelle eine eintragung nicht für notwendig gehalten.

fahre schon über 2 jahre damit rum und hatte noch keine probleme deswegen....

am 23. Juli 2005 um 15:07

Was mich mal interessieren würde:

Viel fahren ja ohne Mitteltopf. Wenn die Auspuffanlage dann die vorgeschriebenen max db nicht überschreitet, ist es dann illegal oder legal?

Und wie hoch fallen die Strafen eigentlich aus, wenn man illegale Teile verbaut hat?

Zitat:

Original geschrieben von Zw3rcH

Was mich mal interessieren würde:

Viel fahren ja ohne Mitteltopf. Wenn die Auspuffanlage dann die vorgeschriebenen max db nicht überschreitet, ist es dann illegal oder legal?

Und wie hoch fallen die Strafen eigentlich aus, wenn man illegale Teile verbaut hat?

Ein MSD an sich ist nicht vorgeschrieben. Es müssen aber eben die Grenzen für die Lautstärke eingehalten werden, was beim entfernen des MSD in aller Regel nicht mehr zutrifft.

Ich hatte damals bei meinem 4er Golf(1,6SR) den MSD durch

das "Leer-Rohr" vom TDI ersetzt.

Der Tüv-Prüfer schaute sich nur die Anlage an-lobte,die

VW-Einstanzung und gab sein OK.

Habs sogar trotz Röhrendem-Sound eingetragen bekommen.

Er sagte: Alte Leute sind meist eh schwerhörig-und wenn

wegen mir nachts die Rentner nicht schlafen können-sollen dies am Tag nachholen:p

mein Fazit: Coooler Tüv Fuzzi von meinem VW-Dealer

am 23. Juli 2005 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von Melfja

Legal:

-Fußraumbeleuchtung, sofern diese am Türkontakt geschaltet ist.

Illegal:

-Tönungen an der Front- und an den vorderen Seitenscheiben

Da muss ich mal berichtigen, da ich einen sehr langen Vortrag von Polizei und TÜV bekommen habe, was die Beleuchtung angeht!

Der grüne Mann sagte mir:

"Es ist egal, wie und wo was verbaut ist an Beleuchtung, auch völlig egal wie es geschaltet ist...ob per Zündung, Handbremse, Türkontakt oder was es da alles gibt.

Fußraumbeleuchtung (welchen Sinn die auch immer hat) ist nur mit Leuchten erlaubt, die ein E-Zeichen besitzen und dafür vorgesehen sind. Neonröhren beispielweise haben KEIN E-Zeichen und dürfen deshalb auch nicht in einem Fahrzeug verbaut werde. Wie und wo auch immer...."

Der TÜV sagt das gleiche dazu. Kein E-Zeichen: Keine Erlaubnis diese Dinge zu verbauen.

Gibts ne Rechtssprechung oder einen § wo es anders drinsteht?

 

Zu dem Tönen der Seitenscheiben:

Es ist nicht definitiv verboten. Die Firma CFC bietet eine Folie namens Wave-Edition an, welche über die vorderen Seitenscheiben geht und erlaubt ist!

guckst du hier...

also ich hatte den tüv wegen der tt pedale auch gefragt, denen war das eigenlich egal, die meinten, orginal wären die nicht für das fahrzeug, also eintragung... aber kann schon sein, das selbst der tüv dort ermessenspielraum hat...

 

das mit der ubb ist auch so ein streitpunkt... es gibt mittlerweile genug ubb´s die mit e-prüfung verkauft werden.. leute, die diese gekauft haben haben dann einer abe mit beibekommen, die es erlaubt in form einer einstiegsbeleuchtung diese zu verbauen.. aber selbst beim wort einstiegsbeleuchtung streiten sich die geister...

eine einstiegsbeleuchtung hat eigendlich weisses licht zu haben... denke das thema sollten wir erstmal aussen vor lassen und hier wirklich veruschen hier eine oder mehrere schriftliche schtellungnahmen zum thema ubb und einstiegsbeleuchtung zu bekommen.... wer hat also eine abe für diese "UBB" bzw Einstiegsbeleuchtung hat und Fotos von den leuchtmitteln inkl E-Nr. bitte per PN mal melden...

Legal:

Xenonumrüstung mit Komplettscheinwerfern.

Z.B. darf der komplette Golf IV Xenon-Scheinwerfer in einen Golf II eingebaut werden.

Anschließend muss das vom TÜV abgenommen werden. Nur so ist das möglich.

Doorboardbau ist problemlos möglich (solange der Fahrer nicht behindert wird, sowohl physisch als auch visuell)

Sitzbezüge dürfen ohne Weiteres verändert werden.

Illegal:

Mit Teilen zu fahren, die eine Eintragung beim TÜV brauchen, ohne diese zu tätigen.

Teile mit ABE einzubauen, die sich aber gegenseitig beeinflussen. Zum Beispiel andere Reifen/Felgen und Sportlenkrad.

Oder Hosenträgergurte und andere Sitze.

Andere Beleuchtungsfarben. Z.b. rote/blaue/grüne etc. Lichter nach vorne oder andere Lichter nach hinten.

ohne rechten Außenspiegel die hinteren Scheiben tönen

Oftmals lassen sich auch Teile eintragen bzw. genehmigen lassen, obwohl es nicht geht.

Zum Beispiel lassen sich auch vordere getönte Seitenscheiben oder rote hintere Blinker eintragen, wenn sie an einem importierten US-Fahrzeug montiert sind.

das mit den xenonscheinwerfern geht allerdings nur in verbindung mit einer automatischen leuchtweitenregulierung und einer waschanlage für die scheinwerfer...

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

das mit den xenonscheinwerfern geht allerdings nur in verbindung mit einer automatischen leuchtweitenregulierung und einer waschanlage für die scheinwerfer...

Deswegen habe ich auch von einem kmpletten SW gesprochen ;)

Zitat:

Original geschrieben von querys

 

Deswegen habe ich auch von einem kmpletten SW gesprochen ;)

bei einem kompletten scheinwerfer sind trotzdem die reinigungsanalge und die automatische leuchtweitenregulierung nicht mit dabei... diese sind extra zu verbauen und das nicht gerade ohne grossen aufwand

Zitat:

Original geschrieben von hotte

Ne Unterbodenbeleuchtung kriegt man auch eingetragen, wenn diese nur als Einstiegsbeleuchtung funktioniert.

Um eine Eintragung zu ermöglichen, ist in diesem Fall aber erst einmal eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) erforderlich.

Da es aber auf dem deutschen Markt keine Unterbodenbeleuchtung mit Bauartzulassung gibt, kann es sich bei den auf dem Markt befindlichen Teilen MIT Bauartzulassung nur im von vorn herein als Einstiegsbeleuchtung klassifizierte Leuchtmittel handeln.

An meinem 3er Golf sind die TT-Pedalauflagen von der Dekra eingetragen worden. Laut dem Prüfer muss man das auch.

@Suksten

Hast du deswegen beim TÜV Coburg nachgefragt?

Zitat:

Original geschrieben von querys

Legal:

Sitzbezüge dürfen ohne Weiteres verändert werden.

Hab ich auch immer gedacht, bis ich in dem Golf, den ich mir als Teileträger zugelegt ahbe, nen Gutachten für SITZBEZÜGE gefunden habe.....

Zitat:

Original geschrieben von Jettadeluxe

Hab ich auch immer gedacht, bis ich in dem Golf, den ich mir als Teileträger zugelegt ahbe, nen Gutachten für SITZBEZÜGE gefunden habe.....

entweder gilt die komplett für den sitz oder sie ist vorhanden, weil die bezüge vielleicht für sitzairbags ne zulassung haben...

@Josh

Ja das hab ich.

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