Der Klassiker: Auffahrunfall/Teilkasko

Hallo zusammen,

die neue Arbeitswoche begann heute bei mir leider mit einer dummen Unaufmerksamkeit, ich denke es ist ein Klassiker schlechthin, die zu einem Auffahrunfall führte. Bis auf einen Riesenschreck ist es zum Glück niemandem was passiert.
30er-Zone, der Vordermann biegt nach rechts in eine Einbahnstraße (Südstraße) ab, keine 10 Meter weiter ist ein Fussgängerübergang, links ist frei, er biegt also ab, ich lenke bereits auch schon leicht ein, in dem Moment wo ich aber nach links schaue und freie Fahrt erkenne, bremst er, aufgrund eines Fussgängers, ich gebe aber bereits Gas... und schon ist es passiert.
Die Schuld liegt ganz klar bei mir, keine Diskussion. Beide Fahrzeuge fahrbereit, auch wenn bei meinem Opel gefühlt die halbe Stossstange fehlt. Die Polizei wurde nicht gerufen. Kontaktdaten ausgetauscht. Trotzdem schöne Arbeitswoche gewünscht und ab zur Arbeit.

Jetzt zum Wesentlichen:
Ich bin absolut unerfahren was ich anschließend tun soll. Versichert bin ich bei der OVS (SF 16-17-18, keine Ahnung) Teilskaskoversichert mit 150€ Selbstbeteiligung. Fahrzeug Opel Astra H; Z18XE; 10/2004; 295Tkm; Ausstattungsvariante Sport mit Vollleder, CD70 Navi und Bi-Xenon mit Kurvenlicht und Nebelscheinwerfern (was wahrscheinlich interessant sein kann)
Es ist klar ein selbstverschuldeter Unfall, habe ich trotzdem Ansprüche an meine Versicherung wegen Leichtmitteln und kann/darf diese Ansprüche auch geltend machen (ich will nicht wissen was ein Bi-Xenon Scheinwerfer kosten kann) Muss ich dafür einen Gutachter aufsuchen oder wird dieser mir von der Versicherung vorgeschrieben.

Ich bitte um Aufklärung welche Rechte mir zustehen und wie ich vorgehen soll.

Vielen Dank!

MfG

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Blöde Frage: Die TK ersetz Glasschäden. Soweit klar. In meinen AKBs steht zB: "Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist." Können sich jetzt nicht ganz spitzfindige Leute auf das Scheinwerferplastik berufen?

Nein, das ist in den AKB ausdrücklich eingeschlossen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2018 um 10:15:09 Uhr:


Nein, das ist in den AKB ausdrücklich eingeschlossen.

Hmm, also zumidnest in meinen ist das der einzige Abschnitt wo "Glas" bzw. "Scheinwerfer" vorkommt.

Versteif dich nicht auf die Verwendung des Wortes "Glas" in den AKB. Es gibt keine modernen Scheinwerfer mehr mit Glas.

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Also meine Hauptscheinwerfer sind definitiv nicht aus Glas.

Update:
heute meldete sich der Sachbearbeiter. Morgen kommt der Gutachter. Aussage Sachbearbeiter: liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann auch fiktiv abgerechnet werden. Liegt Totalschaden vor, so kann nur nach Vorlage einer Rechnung abgerechnet werden. Ist das so?
Mfg

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 9. Oktober 2018 um 11:18:58 Uhr:


Versteif dich nicht auf die Verwendung des Wortes "Glas" in den AKB. Es gibt keine modernen Scheinwerfer mehr mit Glas.

Natürlich sind sie das schon lange nicht mehr. Gerade deswegen ist es ja so spannend. Vor Gericht, sollte es denn jemals so weit kommen, wird nicht selten jedes Wort auf die Goldwage gelegt. Und da bietet Glas durchaus einen Interpretationsspielraum. Nämlich Glas im Sinne von Material oder Glas im Sinne von "Abdeckung". Nichts anderes wäre meine Frage 😉
Diesbezüglich wäre wohl eine Novellierung der AKB mal angebracht, wenngleich ich nicht davon ausgehe.

Zitat:

@be_crazy schrieb am 9. Oktober 2018 um 11:47:03 Uhr:


Also meine Hauptscheinwerfer sind definitiv nicht aus Glas.

Update:
heute meldete sich der Sachbearbeiter. Morgen kommt der Gutachter. Aussage Sachbearbeiter: liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann auch fiktiv abgerechnet werden. Liegt Totalschaden vor, so kann nur nach Vorlage einer Rechnung abgerechnet werden. Ist das so?
Mfg

Schau in deine Bedingungen, da kann dir niemand bei helfen 🙂

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