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db und Phone

Themenstarteram 28. August 2007 um 18:38

Wer kann sagen ob es irgendwo eine Zuordnung der Standgeräusche gibt die Baujahr abhängig zulässig sind. so und soviel für das baujahr usw. oder ist das alles eine maximaler Wert? Und wenn....was ist der höchste Wert im Strassenverkehr?

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12 Antworten

Moin, ich hoffe das ist noch aktuell:

 

Auspuffanlagen:

Es werden auf unserem Markt Auspuffanlagen ohne Zulassung, mit TÜV oder ABE angeboten. Klar mit

ABE ist am allerbeste, da diese nicht eingetragen werden müssen.

Die ABE Auspuffanlagen sind mit einer E-Nummer-Stempelung versehen. Wenn diese ABE Auspuffanlagen

abgeändert werden, entfällt die ABE auch wenn die E-Nummer-Stempelung weiterhin auf der Auspuffanlagen

ist.

Ist keine ABE, sondern ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß der Auspuff vom Prüfer abgenommen und in

die Papiere eingetragen werden. Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis

Bj. 1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung und ab Bj. 89 zusätzl. eine Abgasmessung notwendig.

Achtung sehr hohe Kosten!

Bei Fahrzeugen ab 500ccm gelten z. B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:

EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone EZ bis 30.09.89 - 86 dB(A)

EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phone EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)

EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phone EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)

EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-Phone

EZ bis 30.09.83 - 84 dB(A)

Diese Grenzwerte gelten für das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist Abfallprodukte und somit egal.

Wenn man in Magazinen, Kleinanzeigen etc. irgendwas von 101db liest, ist hiermit das Standgeräusch

gemeint und somit völliger Unrelevant. Fakt ist: bei allen neuen Fahrzeugen und somit bei allen Auspuffanlagen gilt 80dB Fahrgeräusch also "Saubsauger" Lautstärke. Das schlimmste ist, daß Auspuffanlagen völlig "zugestopft" sind, so daß bei großvolumigen Motoren oder Motortuning das Bike schlecht läuft. Daher werden die meisten Auspuffanlagen manipuliert. Bei Manipulation entfällt die ABE. Die Manipulation wird

bei Eagle und Vance+Hines Dämpfer durch den Tauch der Innendämpfer geregelt. Bei Supertrapp durch mehr Scheiben, bei dem neuem Kess-Tech System über eine manuelle Verstellung (ob diese manuelle Verstellung jedoch so bleibt ist fraglich, da es früher ein Gesetz gab, das aussagte, daß eine Manipulationnicht zu einfach möglich sein darf. Es kann daher sein, daß evt. dies in Zukunft durch einen Schweißpunkt

oder Niete nicht mehr möglich ist). Bei den alten Kess-Tech konnte nicht manipuliert werdem (Änderung nur durch rausflexen möglich - keine Rückmanipulation möglich). 

 

Gruß Megalusche

Hallo Megalusche,

was soll denn das mit ner Niete oder Schweisspunkt von wegen zu leicht manipulierbar.Wo ist die Info her ?

Wenn die Anlagen nicht mehr hergestellt werden dürften wäre es unter Umständen o.k. ,aber ich lasse mir nicht diese Mechanick zuschweissen bzw. nieten , dafür habe ich ne Menge Scheine hingelegt.

Moin Vzwei,

 

wie ich schon geschrieben hatte: ich hoffe ............aktuell.

 

Hab den Bericht irgendwann einmal kopiert und abgespeichert.

Wo und wann weiß ich auch nicht mehr. Eine Niete oder einen Schweißpunkt setzten halte ich für sehr unwahrscheinlich. Mir ging es hauptsächlich um die db Angaben und die sind meines Wissens noch aktuell.

 

Bei Fahrzeugen ab 500ccm gelten z. B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:

 

EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone EZ bis 30.09.89 - 86 dB(A)

 

EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phone EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)

 

EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phone EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)

 

EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-Phone

 

EZ bis 30.09.83 - 84 dB(A)

 

Diese Grenzwerte gelten für das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist Abfallprodukte und somit egal.

 

Den Rest (Niete, Schweißpunkt setzen) kannste meiner Meinung nach vergessen. Das war wohl eher Wunschdenken von einigen Rechtsverdrehern.

 

Gruß Megalusche

 

 

Moin Megalusche,

ja dann passt ja wieder alles und brauche nicht mit einer Flex und Schweissgerät durch die Gegend fahren.:D

Nee im ernst, dachte hätte was verpasst.Die Anlage ist erst seit dieser Saison drauf und es wäre echt ärgerlich

für Kess-Tech wenn ich mir die Kohle wieder holen müsste.:)

So long.

[quote] Diese Grenzwerte gelten für das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist Abfallprodukte und somit egal.

 

So ganz egal ist das sicher nicht, oder hat schon mal jemand das Fahrgeräusch gemessen ? 

Das ist ein Riesenaufwand ,den so glaube ich zumindest nur sehr wenige Tüv Stellen in D durchführen, alle anderen können das gar nicht.  Also wird bei Messungen immer das Standgeräusch als Vergleich genommen. 

 

Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von Megalusche

[quote] Diese Grenzwerte gelten für das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist Abfallprodukte und somit egal.

 

Zitat:

Original geschrieben von kyra55

So ganz egal ist das sicher nicht, oder hat schon mal jemand das Fahrgeräusch gemessen ? 

Das ist ein Riesenaufwand ,den so glaube ich zumindest nur sehr wenige Tüv Stellen in D durchführen, alle anderen können das gar nicht.  Also wird bei Messungen immer das Standgeräusch als Vergleich genommen. 

 

Wolfgang

 

 

 

 

RICHTIG !

 

 

Gruss  T O M 

 

PS:

@Megalusche,

aber sonst top Post !

Hab noch was gefunden,aber Megalusche hat eh schon alles auf den Punkt gebracht.

 

Im letzten Abschnitt "diverses aus MOTORRAD 21/1998:" ,trift das hier wohl nicht mehr zu:

........... wie das Abgasverhalten. In diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei jederzeit möglich.

am 29. August 2007 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Megalusche

Moin Vzwei,

 

wie ich schon geschrieben hatte: ich hoffe ............aktuell.

 

Hab den Bericht irgendwann einmal kopiert und abgespeichert.

Wo und wann weiß ich auch nicht mehr.

....ich erinner mich das dieser Wortlaut mit den DB-Angaben bei FINE 3 zu lesen war. Mir kam es damals so vor, als wenn wieder einmal ein Konkurrent ausgeschaltet werden sollte. Meine Meinung ist, wenn ein Auspuff mit einem Verstellsystem erstmal eine ABE bekommen hat, kann man das nicht mehr rückgängig machen. Natürlich könnte man ab einem bestimmten Datum bzw. Bj. die Erlaubnis zur Herstellung weiterer Anlagen wieder Rückgängig machen, aber die Anlagen die bis dahin auf dem Markt gekommen sind, werden keinesfalls durch einen Schweißpunkt oder ähnlichem festgestellt. Das wird wohl so ähnlich sein wie die maximalen Lautstärken bei den verschiedenen Baujahren. Da würde man auch nicht verlangen das eine alte Harley genauso laut ist wie ein neues

Bj. mit 80 Db. und sie auf diese Lautstärke runterdrosseln. Ja ja, da wollte wohl FINE 3 seine Anlagen verkaufen.... erinnert mich ein wenig an den Krieg zwischen Kess und AMC.

Dyna

Wolfgang hat Recht wenn dann wird nur das Standgeräusch gemessen die Mehlmützen sind eh zu blöd das fahrgeräusch zu messen den vorher haben wir diese mit unseren Abgasen zu grunde gerichtet.LG.Tim

Themenstarteram 2. September 2007 um 15:05

also wenn ich 125 phone eingetragen habe nützt es nichts weil laut gesetzt bei baujahr 57 nur 84 phone erlaubt sind ??

@olenicw,

ich glaub das bei deinem Baujahr ein anderes Messverfahren angewandt wird, da kommt einiges an Toleranz dazu glaub ich, aber hier gibts bestimmt jemand ders genau weiss.

 

gruss

wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von kyra55

@olenicw,

ich glaub das bei deinem Baujahr ein anderes Messverfahren angewandt wird, da kommt einiges an Toleranz dazu glaub ich, aber hier gibts bestimmt jemand ders genau weiss.

 

gruss

wolfgang

Hi,

Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:

Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.

(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)

 

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Zusätze in den Fahrzeugpapieren

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'

 

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Gruss T O M

 

 

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