Das kl. Alphabet d. Techn. Daten
Liebe Leut, eigentlich dachte ich, ich sei durch, durch die technischen Daten, weil hier schon tausendmal durchgekaut.
Meinte im Gedächtnis zu haben, dass mein Eifelland 465 TF mit einem zul. GG von 1.200 kg und einer Masse im f. Zust. von ca. 1.050 kg, eine Stützlast von 50 kg hätte.
War da schon bei 70 kg und habe wieder abgespeckt auf 55-60 und jetzt lese ich im Betriebsheft 30 kg sollen es sein !!!
Ist das nicht normalerweise ein Witz? In meinem Staukasten sind zwei 5 kg Gasflaschen und ein bisschen Finki-Funki.
In meinem Kfz-Schein steht von Stützlast garnix, nur das zGG von 1.200 kg.
Ist das so üblich? Wie kann da der dienstbeflissene Gesetzeshüter exekutieren ohne diese Angabe?!
Zum Luftdruck in den Reifen, .... ich weiss nicht wieviel reinkommt.
Da nur zwei Reifen vorhanden dachte ich mir, ich solle den Reifen die Walkarbeit so weit wie möglich erleichtern und den Spritverbrauch auch nicht in die Höhe treiben, drum hab ich mal 4,1 bar reingemacht. Sehr viel zu viel?
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Nun ja, die Stützlast (SL) steht halt in einem gewollt bestimmten Verhältnis zum GG des WW.Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
Jetzt aber mal ne Bescheidene Frage. Was unterscheidet eigentlich ob/warum man 50, 75 oder 100 Kg Stützlast hat? Das verbaute Material? Ist das nicht immer aus dem gleichen "Baukasten" ? Mir ist klar, das Zugfahrzeuge unterschiedliche Aufnahmen haben. Aber ein Anhänger?
Faustregel: SL mindestens 3% vom GG, i. d. Regel ca. 5%.
Bei mir sind es ca. 8% vom GG, mir nur recht.
...und warum hat "sauser" dann 100kg bei 1200kg? und ich bei meinem 2000kg Hänger 75kg? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
...und warum hat "sauser" dann 100kg bei 1200kg? und ich bei meinem 2000kg Hänger 75kg? 😕
Mein Wohnwagen hat 1500 kg.
Ich denke, daß das mit den Abmessungen und der Gewichtsverteilung zusammenhängt. Ein Hänger mit einem großen Überhang nach hinten hat natürlich eine kleinere Stützlast als ein Hänger mit einer langen Deichsel... denke ich mir zumindest mal so 😕
Im § 44 STVZO steht, daß die Stützlast vom Hersteller festgelegt wird...
Blickt da jemand richtig durch ?
Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
...und warum hat "sauser" dann 100kg bei 1200kg? und ich bei meinem 2000kg Hänger 75kg? 😕Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Nun ja, die Stützlast (SL) steht halt in einem gewollt bestimmten Verhältnis zum GG des WW.
Faustregel: SL mindestens 3% vom GG, i. d. Regel ca. 5%.
Bei mir sind es ca. 8% vom GG, mir nur recht.
Könnte mir vorstellen, dass es sich beim 2.000kg Hänger/WW um einen Tandem handelt.
Da sind halt bei der Kraftaufnahme die Achsen anders berücksichtigt als bei der Monoachse.
Eine z.B. SL von 100kg würde die Vorderachse des Tandem unnötig schwer belasten.
ich denke mal, dass die Höhe der maximalen Stützlast meistens von 2 Faktoren abhängt:
1. die maximale zulässige Stützlast der verwendeten Kupplung.
2. die Stabilität der Deichselkonstruktion. (Stichwort: Biegesteifheit)
Punkt 2 liegt dann ausschließlich im Ermessen des Anhängerherstellers.
Ich habe schon alle möglichen Kombinationen von Einachsern, Doppelachsern mit den unterschiedlichsten zul. Stützlasten gesehen. Klar, das zul. GG hat meistens einen Einfluss auf die zul. SL. Aber klare Zusammenhänge habe ich, auch zwischen Doppel- und Einachsern, bisher nicht erkennen können.
Laut Gesetz gibt es, meines Wissens, nur die Vorgabe, dass die tatsächliche Stützlast mindestens 4% des zul. GG oder mindestens 25kg sein muss.
Gruß
navec
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Hallo Tempomat,
"Eine z.B. SL von 100kg würde die Vorderachse des Tandem unnötig schwer belasten."
Die Stützlast beim Doppelachser hängt doch in großem Maße von der Kupplungshöhe ab.
Ich habe einen 2,7-T-Bootsanhänger. Den kann ich mit Boot ohne Verbindung zum Zugfahrzeug abstellen.
Dann befindet sich die Kupplung ca. 20cm über dem Erdboden, also Stützlast Null.
Der Schwerpunkt befindet sich beim Doppelachser etwas vor der Mitte beider Achsen, so dass die vorderen Räder jetzt mehr belastet sind als die hinteren.
Wenn ich jetzt die Kupplung anhebe, bis ca 50kg SL erreicht sind entlaste ich das Vorderrad.
Wenn ich die Kupplung weiter anhebe, bist 100kg Stützlast erreicht sind entlaste ich das Vorderrad noch mehr.
Was ich damit sagen will:
Beim Doppelachser sind die Verhältnisse komplizierter als beim Einachser. Eine höhere Stützlast muss nicht immer eine Erhöhung der Belastung der Vorderachse bedeuten.
Gruß
navec