Das kl. Alphabet d. Techn. Daten

Liebe Leut, eigentlich dachte ich, ich sei durch, durch die technischen Daten, weil hier schon tausendmal durchgekaut.

Meinte im Gedächtnis zu haben, dass mein Eifelland 465 TF mit einem zul. GG von 1.200 kg und einer Masse im f. Zust. von ca. 1.050 kg, eine Stützlast von 50 kg hätte.

War da schon bei 70 kg und habe wieder abgespeckt auf 55-60 und jetzt lese ich im Betriebsheft 30 kg sollen es sein !!!
Ist das nicht normalerweise ein Witz? In meinem Staukasten sind zwei 5 kg Gasflaschen und ein bisschen Finki-Funki.
In meinem Kfz-Schein steht von Stützlast garnix, nur das zGG von 1.200 kg.

Ist das so üblich? Wie kann da der dienstbeflissene Gesetzeshüter exekutieren ohne diese Angabe?!

Zum Luftdruck in den Reifen, .... ich weiss nicht wieviel reinkommt.

Da nur zwei Reifen vorhanden dachte ich mir, ich solle den Reifen die Walkarbeit so weit wie möglich erleichtern und den Spritverbrauch auch nicht in die Höhe treiben, drum hab ich mal 4,1 bar reingemacht. Sehr viel zu viel?

19 Antworten

Hallo!

Also normalerweise müsste die zulässige Stützlast auf der Deichsel (Typenschild) vermerkt sein und auch am Fahrzeug müsste bei der AK die zulässige Stützlast vermerkt sein.

Zum Reifendruck kann ich so nix sagen, aber ich richte mich da nach den montierten Reifen. Normalerweise steht an der Seite die maximale Tragfähigkei und der Luftdruck bei dem die Tragfähigkeit erreicht wird, und genau den Wert fülle ich. Da ich bei meinem WW C-Reifen drauf habe sind es bei mir glaub ich 4,6bar.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



In meinem Kfz-Schein steht von Stützlast garnix, nur das zGG von 1.200 kg.

Zum Luftdruck in den Reifen, .... ich weiss nicht wieviel reinkommt.

Hallo Tempomat,

die Stützlast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 13;  falls Du noch einen "alten" Fahrzeugschein hast findest Du die unter Ziffer 16 : zulässige Achslast vorne.  (Achtung: maximal zulässige Stützlast vom PKW beachten !)

Bei den 30 kg handelt es sich IMHO um die MINDEST-Stützlast....

Zum Luftdruck der Reifen: auf der Flanke der Reifen findest Du eine Angabe zum Luftdruck in PSI. Bei mir steht da zum Beispiel 65 PSI. 1 Psi entspricht 0,0689 bar; also muß in den Reifen, um die auf dem Reifen angegebene Last (Lastindex) tragen zu können, ein Luftdruck von 4,48 bar.

Grüße
Stefan

Danke Jungs, Ihr habt mit PERFEKT !!! geholfen.

Zur Achslast im alten Fahrzeugschein steht bei mir 100 (100kg, so viel, dann könnt ich ja wieder einräumen!).
Werde das heute dem TÜV-Prüfer noch einmal unter die Nase halten, wenn wenn ich mir meine 100ter-Plakette hole.

Besten Dank und schönen Gruß, Tempomat

"Zur Achslast im alten Fahrzeugschein steht bei mir 100 (100kg, so viel, dann könnt ich ja wieder einräumen!)."

Aber nur, wenn dein Auto auch mindestens 100kg zulässige Stützlast hat, wie Tourensauser auch schon geschrieben hat.
gruß
navec

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salve tempomat,
ich bin kein fachmann. kann auch nichts konstruktives zum thread beitragen. aber eines interesiert mich. ist achslast von 100 kg für einen wowa mit 1200kg  nicht a bissl wenig? oder hat dein wowa 12 achsen? 😁 oder versteh ich da was nicht?
ansonsten, wenn es sich um stützlast handelt. wusste gar nicht das es 100kg st.last gibt? kenn nur max 75 kg.
aber bitte, ich kenn mich da ned so aus. würd mich aber um aufklärung freuen. man will ja ned ganz dumm sterben.😉

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin


salve tempomat,
ich bin kein fachmann. kann auch nichts konstruktives zum thread beitragen. aber eines interesiert mich. ist achslast von 100 kg für einen wowa mit 1200kg nicht a bissl wenig? oder hat dein wowa 12 achsen? 😁 oder versteh ich da was nicht?
ansonsten, wenn es sich um stützlast handelt. wusste gar nicht das es 100kg st.last gibt? kenn nur max 75 kg.
aber bitte, ich kenn mich da ned so aus. würd mich aber um aufklärung freuen. man will ja ned ganz dumm sterben.😉

Es ist genau so, wie von Garry74 und Tourensauser dargestellt.

Die 100 kg stehen im alten Kfz-Schein und auf dem Typenschild auf der Deichsel.

Im alten Kfz-schein ist die Stützlast unter dem Punkt `Achslast vorne´ aufgeführt, ... wahrscheinlich weil dort im Schein explizit keine Stützlast aufgeführt ist.
In Kombination mit dem Zugfahrzeug gilt natürlich die kleinste Stützlastangabe von beiden; in diesem Falle vom Zugfahrzeug und hier sind es 75 kg.

Gruß, Tempomat

Danke Tempomat. 
Ich wollte schon nachlesen was bei mir steht, aber ich hab ja keinen Wowa mehr... naja, habs noch retzeitig gemerkt 😁

Wichtig ist nur, das wir uns in Deutschland mit dem ganzen Datenwirrwarr schön brav auseinander zu setzen haben... so wird uns nicht langweilig, und schlau werd`ma  au... 😉

@ Tempomat

Du mustt nur aufpassen beim Messen der Stützlast. Im Schein steht zwar Achslast vorne, was ja logischerweise das Stützrad ist. Wenn Du aber Deine Stützlast unter dem Stützrad misst, bekommst Du einen viel zu hohen Wert.

Das heißt: wenn Du am Stützrad 75 kg misst, hast Du keine 75 kg Stützlast.

Du musst immer an der Kupplung messen. Das kann man machen, indem man z.Bsp. ein Kantholz unter die Kupplung auf eine Personenwaage stellt....

@ maddin

Jaa, ein Wohnwagen hat 2 Achsen (ich spreche nicht von einem Doppelachser).

Die deutschen Behörden machen es möglich: 1 Achse mittig und 1 vorne = Stützrad  😕

Übrigens, mein Dethleffs Wohnwagen hat auch max.100 kg Stützlast. ist anscheinend nicht ungewöhnlich.

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser


@ Tempomat

Du mustt nur aufpassen beim Messen der Stützlast. Im Schein steht zwar Achslast vorne, was ja logischerweise das Stützrad ist. Wenn Du aber Deine Stützlast unter dem Stützrad misst, bekommst Du einen viel zu hohen Wert.

Das heißt: wenn Du am Stützrad 75 kg misst, hast Du keine 75 kg Stützlast.

Du musst immer an der Kupplung messen. Das kann man machen, indem man z.Bsp. ein Kantholz unter die Kupplung auf eine Personenwaage stellt....

Bist Du sicher, dass mit der eingetragenen `Achslast´ die (Achs)Stützlast unterhalb des Stützrades gemeint ist?!

Selbst bei denen von und zu Amtsschimmel dürfte doch klar sein, dass diese Kraft schon fast eine virtuelle Kraft ist, abhängig von der Stellung des aus der Mittenachse abgewinkelten Stützrades zum einen.

Zum anderen würde eine solche (Achs)Stützlast NIRGENDWO eine Relevanz haben.

Da denk ich schon, dass bei diesen Angaben schon die Stützkraft unterhalb des Kupplungskopfes gemeint ist.

Gruß, Tempomat (der seine KFZ-Brief nicht findet, Schei...)

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


 
Bist Du sicher, dass mit der eingetragenen `Achslast´ die (Achs)Stützlast unterhalb des Stützrades gemeint ist?!

Nein, stop. Das hast Du falsch interpretiert:

Ich meine nicht, daß mit dem Eintrag die Last unter dem Stützrad gemeint ist. Es ist die Stützlast auf dem Kugelkopf gemeint.
Es besteht nur die Gefahr, daß man aufgrund der Bezeichung Achslast vorne auf die Idee kommt, unter dem Stützrad zu messen. Ist ja etwas verwirrend...

Zitat:

...Übrigens, mein Dethleffs Wohnwagen hat auch max.100 kg Stützlast. ist anscheinend nicht ungewöhnlich....

Jetzt aber mal ne Bescheidene Frage. Was unterscheidet eigentlich ob/warum man 50, 75 oder 100 Kg Stützlast hat? Das verbaute Material? Ist das nicht immer aus dem gleichen "Baukasten" ? Mir ist klar, das Zugfahrzeuge unterschiedliche Aufnahmen haben. Aber ein Anhänger?

Zitat:

Original geschrieben von tourensauser


[
Es besteht nur die Gefahr, daß man aufgrund der Bezeichung Achslast vorne auf die Idee kommt, unter dem Stützrad zu messen. Ist ja etwas verwirrend...

Nun gut, das war mir in diesem Fall klar. Habe noch am Spätnachmittag wieder alles in den Staukasten zurück gepackt, sodass meine Stützwaage nun 80 kg anzeigt.

Gruß, Tempomat (der seinen Kfz-Brief nun doch (uff) endlich gefunden hat).

Das wird durch die Hersteller berechnet und vorgegeben:

Zitat:

Sowohl der Anhängerkonstrukteur als auch der Automobilhersteller berechnen die höchstzulässige Stützlast auf Grund der Lastverteilung auf den Achsen und auf dem Kupplungspunkt.

Zitat von : 

www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin



Zitat:

...Übrigens, mein Dethleffs Wohnwagen hat auch max.100 kg Stützlast. ist anscheinend nicht ungewöhnlich....

Jetzt aber mal ne Bescheidene Frage. Was unterscheidet eigentlich ob/warum man 50, 75 oder 100 Kg Stützlast hat? Das verbaute Material? Ist das nicht immer aus dem gleichen "Baukasten" ? Mir ist klar, das Zugfahrzeuge unterschiedliche Aufnahmen haben. Aber ein Anhänger?

Nun ja, die Stützlast (SL) steht halt in einem gewollt bestimmten Verhältnis zum GG des WW.

Faustregel: SL mindestens 3% vom GG, i. d. Regel ca. 5%.

Bei mir sind es ca. 8% vom GG, mir nur recht.

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