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Darlehnsnehmer Verstorben

VW
Themenstarteram 26. Juni 2019 um 12:09

Guten Tag,

Meine Oma ist leider vor einpaar tagen verstorben...

Jetzt hab ich dies bezüglich einpaar fragen offen...

Wie der Titel schon verrät war Sie die Darlehnsnehmerin

Sie hat mir vor einem Jahr den Golf finanziert als Geschenk aber auf Ihren namen. Problem liegt darin das Sie jetzt verstorben ist und ich das Auto auch nicht mehr bezahlen kann... Auto ist vollkasko versichert mit 1000€ SB ich weiß nicht ob Sie eine KSB abgeschlossen hat aber das nächste problem folgt noch. An dem Tag wo Sie verstorben ist hatte ich mit diesem Fahrzeug auch ein Verkehrsunfall was ein Schaden von ca 20.000€ hat. Nun ist die Frage Wie kann ich herausfinden ob meine Oma damals eine KSB abgeschlossen hat oder nicht denn ich find die Papiere auch nicht weder den Vertrag oder sonstwas... wie ist hier vorzugehen und was erwartet mich ich würde mich sehr freuen um eine Schnelle Antwort...

Mit freundlichen Grüßen,

Christian

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10 Antworten

Hallo Christian,

 

zunächst möchte ich mein Beileid ausdrücken.

 

Um Deine Fragen klären zu können, muss zunächst der Erbe (Testament, gesetzliche Erbfolge etc.) Deiner Oma identifiziert werden, da dieser - Ausnahmen mal ausgeklammert - alle Rechte und Pflichten übernimmt. Sofern das Kfz Dir geschenkt wurde - es sei mal dahingestellt, ob das überhaupt rechtlich möglich war, da das Kfz sicherlich noch nicht im Eigentum Deiner Oma stand -, sollte man dies ebenfalls überprüfen. Ohne eine rechtlich zuständige Person wirst Du nicht viel klären können..... .

 

Michael

Wer hat denn die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)? Wenn du den hast, kann man vielleicht von einer vollzogenen Schenkung ausgehen, es sei denn, du wusstest, dass das Auto dem Kreditgeber sicherungsübereignet ist.

Das Darlehen weiter zurück zahlen "dürfen" die Erben deiner Oma. Vererbt werden nicht nur Guthaben, sondern auch Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, kann man die Erbschaft ausschlagen (per Notar oder direkt beim Amtsgericht).

Gesetzliche Erbfolge wäre: Ehegatte und Abkömmlinge. Abkömmlinge sind Kinder, Enkel, Urenkel usw. Wobei immer nur der erste Abkömmling in der Kette erbt, also wenn das Kind der Oma noch lebt, erbt dieses und nicht das Kind von dem Kind.

Testamentarisch kann aber was anderes bestimmt werden.

Eventuell kannst du dich über den Verkehrsunfall freuen. Die Vollkasko wird die Schadenssumme (netto, abzgl. SB) an den Kreditgeber überweisen, sofern das Auto sicherungsübereignet und die Ansprüche abgetreten waren.

Problem wird aber sein, dass die offene Restsumme höher als der Erstattungsbetrag der VK sein wird daher die Frage nach der Gap-Versicherung bzw. KSB.

Hab ich schon verstanden. Nur wenn der TE nicht selbst Erbe ist, ist das weniger sein Problem, als vielmehr dass der Erben. Dazu die Frage, ob eine wirksame, vollzogene Schenkung vorliegt - ist nicht ganz einfach für ihn.

Das Beste für ihn wäre: Oma hat Kredit aufgenommen, aber Auto nicht sicherungsübereignet, sondern ihm mit ZB II geschenkt und übergeben. dann wäre er Eigentümer, könnte, falls er selbst Erbe geworden wäre, die Erbschaft ausschlagen. Ist Oma überschuldet, schlägt jeder die Erbschaft aus, ansonsten erben die Erben halt etwas weniger Vermögen.

Kleiner Tipp: Schau mal in die Versicherungsbedingungen, was die zum Totalschaden innerhalb bestimmter Fristen sagen. Meine z.B. erstattet innerhalb des ersten Jahres den Neuwagenpreis.

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 11:56

Hallo leute,

Danke für eure Zahlreichen kommentare, kann man dies eigentlich im Vertrag ersehen was passiert wenn die Person stierbt?

War kein Direkter geschenk Darleehn in der VW-Bank und der Vertrag lief/läuft über meine Oma und ich hab dies alles nur Bezahlt und bin auch den Wagen gefahren... also Auto darleehn läuft immernoch über Oma gehören tut es der Bank... Im vertrag steht zwar etwas über Todesfall aber ich weiß nicht ob dies dann eintritt...

Dann stand das Fahrzeug im Eigentum deiner verstorbenen Oma und ist somit Teil der Erbmasse. Es war zum Zeitpunkt des Todes an die Bank sicherungsübereignet.

Und jetzt wird es spannend. Der/die Erben treten (wie oben schon ganz richtig bemerkt) in diesen Darlehensvertrag ein, sofern Sie das Erbe nicht ausschlagen. Das geht nur in Gänze, sie können also nicht sozusagen nur die Schulden ausschlagen. Es wird also ganz entscheidend darauf ankommen, was es bei der Oma sonst noch zu vererben gab.

Bei deinem Unfall wird die Versicherung genau hinschauen, ob du ein berechtigter Fahrer warst oder nicht. Sie wird in jedem Fall erstmal die genauen Vertragsbedingungen prüfen. Falls du nicht berechtigt warst, geht die Sache mit dir nach hause - die Versicherung wird sich an dir schadlos halten. Das wird auch die gegnerische Versicherung versuchen (falls du den Unfall nicht verschuldet hast).

Im Falle einer Berechtigung sind wir wieder im Erbfall - dann greift das oben gesagte und es ist Sache der Erben (wobei ich mal davon ausgehe, dass du nicht zu diesem Kreis gehörst) das alles zu regeln. In diesem Fall ist es für dich Jacke wie Hose, ob es eine Gap-Versicherung gab oder nicht.

Kannst du irgendwie nachweisen, dass die Oma dir das Auto zur Nutzung überlassen hat ? Gibt es evtl. Ausschlüsse für bestimmte Fahrergruppen im Versicherungsvertrag ? Und ganz wichtig: hast du eine Rechtsschutzversicherung ? Bei der Schadenshöhe ist die Hinzuziehung eines Anwalts dringend geboten.

am 27. Juni 2019 um 12:26

Heißt das jetzt du hast die Raten bis jetzt bezahlt und der Kreditvertrag lief quasi als Bürge über deine Oma?

Ein weiterer Tipp: Lies dir den Darlehensvertrag durch. Könnte was von Restschuldversicherung drin stehen.

Zitat:

@Christian.Klene schrieb am 27. Juni 2019 um 13:56:20 Uhr:

Hallo leute,

Danke für eure Zahlreichen kommentare, kann man dies eigentlich im Vertrag ersehen was passiert wenn die Person stierbt?

War kein Direkter geschenk Darleehn in der VW-Bank und der Vertrag lief/läuft über meine Oma und ich hab dies alles nur Bezahlt und bin auch den Wagen gefahren... also Auto darleehn läuft immernoch über Oma gehören tut es der Bank... Im vertrag steht zwar etwas über Todesfall aber ich weiß nicht ob dies dann eintritt...

Gibt es dazu eine schriftliche Regelung mit der Verstorbenen? Vermutlich nicht, daher wird das sehr schwierig zu beweisen. Zudem verstehe ich nicht, wie das ein Geschenke sein sollte, wenn du alles inkl. der bisherigen Raten bezahlt hast? Oder war das nur so gewählt, weil du selber nicht kreditwürdig warst und daher der Vertrag über die Oma lief?

So oder so dürftest du jetzt das Auto los sein, aber zum Glück musst du die noch offene Summe nicht mehr bezahlen, wenn du nicht gerade selber der Alleinerbe sein solltest. Auch die SB der VSK dürftest du nicht bezahlen müssen, außer du warst selbst der Versicherungsnehmer.

Von daher fehlen hier immer noch grundlegende Infos: Wer hat die Versicherung abgeschlossen, wer war als zulässiger Fahrer eingetragen, wer wird erben, stellen die Erben womöglich an dich die Kosten in Rechnung, etc.

platte frage: bist du ein erbe deiner großmutter? oder lebt dein elternteil (also das kind deiner großmutter) noch ? wieviele geschwister hat deine mutter/vater, also wieviele erben gibt es? und wenn das vater/mutter gestorben ist, wieviele geschwister hast du ? je nachdem kann es 1 bis ganz viele erben geben. wenn deine mutter/vater verstorben ist, bist du nämlich (teil)erbe.

das blöde beim antworten ist halt wie so oft, das es beim vertragsrecht immer auf spitzfindigkeiten hinausläuft. die aussagen sind so schwammig, das im prinzip alles richtig sein könnte.

Zitat:

War kein Direkter geschenk Darleehn in der VW-Bank und der Vertrag lief/läuft über meine Oma und ich hab dies alles nur Bezahlt und bin auch den Wagen gefahren... also Auto darleehn läuft immernoch über Oma gehören tut es der Bank... Im vertrag steht zwar etwas über Todesfall aber ich weiß nicht ob dies dann eintritt...

ich versuche das mal aufzuschlüsseln

finanzierung über vw bank

finanzierungsnehmerin ist die großmutter, die raten hast du aber bezahlt ? / oder ist deine großmutter nur bürge

der fahrzeugbrief /zulassung 2 liegt bei der bank zur sicherheit

wenn die finanzierung über deine großmutter läuft, ist die finanzierung und somit das fahrzeug + schulden erbmasse. die bank hat zb kein problem damit, das jemand die finanzierung und das fahrzeug übernimmt (bonität vorausgesetzt).

wenn das fahrzeug über dich finanziert ist und deine oma nur bürger war, hat die ganze erbschaft damit nix zu tun. vielmehr könnte die bank einen neuen bürgern fordern, die finanzierung läuft weiter mit allen vor und nachteilen.

Zitat:

 

Bei deinem Unfall wird die Versicherung genau hinschauen, ob du ein berechtigter Fahrer warst oder nicht. Sie wird in jedem Fall erstmal die genauen Vertragsbedingungen prüfen.

glaube hier wird zuviel wind gemacht. die oma hat dem enkel das auto finanziert. je nachdem wer die versicherung abgeschlossen hat, ist der enkel/TE als fahrer wahrscheinlich sogar als hauptfahrer gemeldet. das der enkel nicht berechtigt war, "sein" auto zu fahren, ist wohl eher unwahrscheinlich. probleme gäbe es eigentlich sowieso nur, wenn der fahrer/TE unter 25jahre alt ist.(bzw unter dem alter in den agb der versicherung).

also:

- wer ist finanzierungsnehmer

- wer ist versicherungsnehmer

- wer ist halter des fahrzeuges

in keinen der fälle geht es darum wer zahlt, sondern wer drin steht.

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