Darf mich die Fahrerin des anderen Fahrzeuges anzeigen?
Hallo MT-Community!
Ich habe da ein kleines Problem und eine Frage dazu.
Ich war heute in Kitzbühel, um dort die letzten Weihnachtsgeschenke für meine Eltern und Freunde zu besorgen. Nachdem ich das erledigt habe, wollte ich noch eine Milch beim Supermarkt kaufen. Also bin ich mit meinem Auto aus der Einfahrt zur Straße gefahren.
Dort angekommen schien alles frei, weshalb ich auch gefahren bin. Ich sah nur von rechts die Fahrerin eines Dacia Logan, die noch weit entfernt war und deshalb war es kein Problem, vor ihrem Auto in die Straße einzubiegen. Als sie mich aber sah, hat sie anscheinend Gas gegeben und ich musste auch mein Auto in der Mitte der Straße sehr stark beschleunigen, um zu verhindern, dass mir die Fahrern des Dacias in das Heck kracht. Hätte ich nicht Gas gegeben, würde ich vielleicht nicht mehr hier sitzen, sondern im Krankenhaus liegen. Ich gehe mal davon aus, der Fahrer des anderen Fahrzeuges hat mit Absicht beschleunigt, weil ich ihm ja auch ins Gesicht geschaut habe und der Fahrer vorher langsam heran fuhr.
Zufällig fuhr die Fahrerin des anderen Fahrzeuges auf den gleichen Parkplatz des Supermarktes, bei dem ich noch die Milch kaufen wollte. Sie stieg aus, kam zu mir und sprach mich in lauter Tonlage mit den Worten "Ticken Sie noch richtig? Was fällt ihnen ein, so knapp vor mit auszuscheren? Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ich mich von einem Schnösel wie Ihnen nötigen lasse."
Ich versuchte der Frau zu erklären, dass sie doch Gas gegeben hätte und sie noch weit genug weg war, sodass ich noch in die Kreuzung einbiegen konnte. Sie stritt das alles ab und meinte sie wollte mich bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen.
Daraufhin bin ich einfach in den Supermarkt gegangen und habe die Milch gekauft, weil es mir zu blöd war, mit so einer bildungsfernen Person ein Gespräch zu führen.
Meine Frage wäre: Wer ist hier im Recht?
Kann mich die Frau anzeigen und hätte ich sogar etwas zu befürchten?
Freue mich auf eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Ich hoffe mal, das sollte keine Beleidigung sein....
Ich hoffe mal doch...
Rekapitulieren wir mal:
Du bist auf die Hauptstraße eingebogen, auf der sie sich bereits befand, also hatte die gute Frau Vorfahrt.
Du unterstellst ihr Bildungsfernheit und suggerierst somit deine intellektülle Überlegenheit und glaubst sie kann sich eh keinen guten Anwalt leisten (weil sie dumm ist)... hast aber selbst die Hosen gestrichen voll (sonst würdest du nicht in einem Internetforum nach Rat suchen)...
Und plötzlich kennst du die Frau auch noch und sie ist ALGII-Empfängerin... die in Kitzbühel einkaufen fährt...
Mein Fazit:
Denk dir ne bessere Geschichte aus oder besuch eine Therapie 😉
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Man weiss nie, was die Staatsanwaltschaft draus macht, sie stellt es ein, oder sie verhängt ein Bußgeld, oder sie hängt es an die große Glocke und macht ein riesen Bimm Bamm draus..
Lieber in guter in Erinnerung behalten, was man in den Anhörungsbogen geschrieben hat, bis das Verfahren eingestellt oder abgeschlossen ist.
Dass der geschilderte Fall vor Gericht kommt, hoffe ich doch nicht. Und wenn, dass die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten bezahlen muss, weil sie das Verfahren verliert.
Jetzt liegt es wohl an der Polizei, ob der Fall zu den Akten gelegt oder viel Rauch darum gemacht wird.
Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Für die Gerichtsverhandlung? Oder warum sollte man das nach so langer Zeit noch wissen?Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Wichtig ist, das man auch in einigen Wochen/Monaten noch weiss, was man in den Anhörungsbogen geschrieben hat..
Jepp - der eigene Anwalt kann damit sicher noch was anfangen. Wobei ich auch bei überschaubarer Kenntnis dea AT-Rechts davon ausgehe, dass nicht mal ein Anwalt (egal zu welchen Kosten) noch was bewegen kann. Bei den Fakten....
Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Dass der geschilderte Fall vor Gericht kommt, hoffe ich doch nicht. Und wenn, dass die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten bezahlen muss, weil sie das Verfahren verliert.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Man weiss nie, was die Staatsanwaltschaft draus macht, sie stellt es ein, oder sie verhängt ein Bußgeld, oder sie hängt es an die große Glocke und macht ein riesen Bimm Bamm draus..
Lieber in guter in Erinnerung behalten, was man in den Anhörungsbogen geschrieben hat, bis das Verfahren eingestellt oder abgeschlossen ist.Jetzt liegt es wohl an der Polizei, ob der Fall zu den Akten gelegt oder viel Rauch darum gemacht wird.
Da in Deutschland kein Recht gesprochen wird, sondern Gerechtigkeit Übungsache ist, ist mittels der Übung von Gerechtigkeit mit allem zu rechnen..
Zur Not müssen weitere Instanzen die Ergebisse der Übungsaufgaben der vorherigen berichtigen oder an eine der vorherigen, mit der Aufgabe die Fehler selbst zu korrigieren, zurückschicken
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Da in Deutschland kein Recht gesprochen wird, sondern Gerechtigkeit Übungsache ist, ist mittels der Übung von Gerechtigkeit mit allem zu rechnen..Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Dass der geschilderte Fall vor Gericht kommt, hoffe ich doch nicht. Und wenn, dass die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten bezahlen muss, weil sie das Verfahren verliert.
Jetzt liegt es wohl an der Polizei, ob der Fall zu den Akten gelegt oder viel Rauch darum gemacht wird
Zur Not müssen weitere Instanzen die Ergebisse der Übungsaufgaben der vorherigen berichtigen oder an eine der vorherigen, mit der Aufgabe die Fehler selbst zu korrigieren, zurückschicken
🙄 der Fall dürfte sich in Kitzbühel, Österreich zugetragen haben, mit einer österreichischen Hartz IV Empfängerin (welche es so garnicht gibt)... 🙄
Deutsche Rechtsprechung sollte da garnicht ins Spiel kommen ...
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Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Dass der geschilderte Fall vor Gericht kommt, hoffe ich doch nicht. Und wenn, dass die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten bezahlen muss, weil sie das Verfahren verliert.
Da sie nicht vor Gericht die Klage eingebracht hat, wird sie keine Kosten haben - sie hat nur eine Anzeige gemacht. Das ergibt im schlimmsten Fall ein Verwaltungsstrafverfahren - in etwa so wie Schnellfahren. Wenn du hier den Strafbescheid bekommst, kannst du zahlen oder nicht zahlen. Wenn du nicht zahlst und/oder Einspruch erhebst, wird "von Amts wegen" geklagt und ein Richter entscheidet.
Hier kannst du vielleicht einen Anwalt gebrauchen - aber auf diesen Kosten bleibst du selbst sitzen.
Die Dame hat damit nichts mehr zu tun.
Aber auch du wirst lernen, dass es nicht immer mit dem Kopf durch die Wand geht.
comprende ?
LG robert
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Da in Deutschland kein Recht gesprochen wird, sondern Gerechtigkeit Übungsache ist, ist mittels der Übung von Gerechtigkeit mit allem zu rechnen..
Zur Not müssen weitere Instanzen die Ergebisse der Übungsaufgaben der vorherigen berichtigen oder an eine der vorherigen, mit der Aufgabe die Fehler selbst zu korrigieren, zurückschicken.
Da bitte ich dich mal, uns ein Land zu nennen, in welchem die Rechtsprechung über alle Maßen erhaben ist. In dieser Richtung immer nur mit dem Finger auf die deutsche Justiz zu deuten, ist einfach nur billig. Computer könnten es vielleicht besser, denn ihnen sind menschliche Gefühle fremd.
Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Dass der geschilderte Fall vor Gericht kommt, hoffe ich doch nicht. Und wenn, dass die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten bezahlen muss, weil sie das Verfahren verliert.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Man weiss nie, was die Staatsanwaltschaft draus macht, sie stellt es ein, oder sie verhängt ein Bußgeld, oder sie hängt es an die große Glocke und macht ein riesen Bimm Bamm draus..
Lieber in guter in Erinnerung behalten, was man in den Anhörungsbogen geschrieben hat, bis das Verfahren eingestellt oder abgeschlossen ist.Jetzt liegt es wohl an der Polizei, ob der Fall zu den Akten gelegt oder viel Rauch darum gemacht wird.
Da hat aber jemand viel Ahnung, sprich zeigt sich bildungsüngeübt.
Wieso sollte die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten zahlen? Es geht nicht um einen Zivilprozess. Es geht um Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeit.
Hoffe, dass ich hiermit Informationsdefizite des TE ausgleichen konnte.
Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Ich war gestern bei der Polizei, nachdem ich vorgeladen wurde und musste dort einen Anhörungsbogen zu dem von mir im Thread geschilderten Fall ausfüllen.Zitat:
Original geschrieben von twindance
Lasst Bier und Chips in der Vorratskammer - hier zumindest werdet Ihr sie nicht mehr brauchen.
Der TE darf bei neuen Erkenntnissen gern eine PN an mich senden - in diesem Fall würde ich den Thread wieder öffnen.
twindance/MT-Moderation
Edit 23.12. 23.40 Uhr
nach PN des TE gibt es wohl Neuigkeiten, daher ist der Threaad wieder geöffnet
Die Fahrerin des anderen Fahrzeuges beschuldigt mich jetzt der Nötigung, wirft mir vor, sie beleidigt zu haben (was nicht stimmt) und möchte Anzeige gegen mich erstatten.Wie sollte ich eurer Meinung nach vorgehen und was kommt jetzt auf mich zu?
Es kommt nichts auf Dich zu, denn es ist m.E. alles erstunken und erlogen.
Die Straftat oder OWi war in Kitzbühel. Dies liegt bekanntermaßen in Österreich.
Wie kommt die deutsche Polizei dazu, Dich wegen so einer Untat vorzuladen?
Es gilt hier das Recht von Österreich und sonst nichts. Da wird wegen einem solchen Scheißdreck die deutsche Polizei bestimmt nicht tätig. Das sind Träumereien.
Also veräppele Dich selbst und steige etwas runter vom hohen Ross.
Der Thread sollte wegen rechtsfeindlichem Schwindeln des TE geschlossen werden.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Wie kommt die deutsche Polizei dazu, Dich wegen so einer Untat vorzuladen?
Nach dem Lesen des Threads bin ich zu dem Schluß gekommen, daß der TE die österreichische Polizei meinte (er hat's nur nicht extra erwähnt). Schließlich ist er Einheimischer und die "Gegnerin" ist ebenfalls Einheimische. Noch dazu hat sich die Tat in Österreich ereignet. Da ist die deutsche Polizei komplett außen vor.
Zitat:
Original geschrieben von Blechkasten89
Dass der geschilderte Fall vor Gericht kommt, hoffe ich doch nicht. Und wenn, dass die Dacia-Fahrerin die Gerichtskosten bezahlen muss, weil sie das Verfahren verliert.
Jetzt liegt es wohl an der Polizei, ob der Fall zu den Akten gelegt oder viel Rauch darum gemacht wird.
Ich hoffe, du nimmst uns hier alle auf den Arm. Wenn das hier aber dein Ernst sein sollte, dann fehlt es dir an Lebensfähigkeit und der Erkenntnis elementarer Lebensumstände. Es ist ein STRAFVERFAHREN. Da geht es nicht um die Frau gegen dich, sondern um den STAAT gegen dich. Das ist kein kleiner Gegner.
Zu deiner Erhellung: ob AT oder D, die Polizei entscheidet hier gar nix. Die Polizei ermittelt hier nur. Die Staatsanwaltschaft entscheidet auf Basis dieser und eigener Ermittlungen, ob Anklage erhoben oder an die Bußgeldstelle verwiesen wird. Ein Richter prüft dann die Anklage und eröffnet eventuell dann das Strafverfahren gegen dich - dann viel Spaß. Bei geringem Verstoß entscheidet eventuell die Bußgeldstelle über ein Bußgeld. Deine nette Anzeigenerstatterin kostet der Spaß - egal wie es ausgeht - nada, null, nix. Die braucht keine Rechtsberatung und wie die Sachlage aussieht auch nicht eine Verfolgung wegen falscher Beschuldigung (in D §164 StGB) zu fürchten.
Der größte Depp (und das ist keine Herabwürdigung) in der ganzen Sache bist du - der TE. Bei der Beschuldigung einer Straftat sich ohne rechtlichen Rat - obwohl du dir ja die "besten Anwälte" leisten kannst - überhaupt irgendwie zu äussern, ist das Dümmste, was man machen kann. Man geht zu so einer Vernehmung als BEschuldigter einfach nicht hin und gibt schriftlich nix an außer seinen Personalien. Die Staatsanwaltschaft pickt sich aus deinen Äußerungen die belastenden Momente heraus und lässt die entlastenden unter den Tisch fallen. Ich brauche die Details nicht zu kennen, aber die Falle schnappt jetzt erbarmungslos zu. Du hast zugegeben am Tatort gewesen zu sein und dass du die Frau behindert hast. Das reicht wohl nicht für eine Nötigung, da dir Vorsatz wahrscheinlich nicht nachgewiesen werden kann - es sein denn du hättest das eingeräumt - aber ohne Konsequenzen geht das nicht mehr für dich aus.
Lies mal diesen Artikel bevor du das nächste Mal am Straßenverkehr teilnimmst und wieder andere Verkehrsteilnehmer behinderst oder denen sogar die Vorfahrt nimmst:
http://www.faz.net/.../...-schweigen-schweigen-schweigen-12699753.htmlJa, darauf hatte der TE ja hingewiesen. Er hat nur den Begriff Hartz-4 gewählt, weil er davon ausging, daß hier überwiegend Deutsche lesen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, darauf hatte der TE ja hingewiesen. Er hat nur den Begriff Hartz-4 gewählt, weil er davon ausging, daß hier überwiegend Deutsche lesen...
Und deswegen hat er auch von Aldi gesprochen. Ist klar. Der ganze Thread entspringt der Phantasie eines gelangweilten Schülers.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Und deswegen hat er auch von Aldi gesprochen.
Da meint er wohl den Discounter "Hofer". Der gehört übrigens zum Aldi-Konzern, was man als deutscher Tourist schon an der Aufmachung der Supermärkte erkennen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da meint er wohl den Discounter "Hofer".
Ja. Und kein Österreicher spricht in dem Zusammenhang von Aldi, nur weil er sich mit einem Deutschen unterhält.
Aber lass du dich nur weiter hier verarschen. Ganz schön naiv.