Darf meine TÜV Plakette bei einer Abnahme für ein Teilegutachten entfernt werden?
Moin, ich mache es kurz:
Ich will meinen Audi mittels Federn tiefer legen. Ich hab da schon Federn im Auge, die ein teilegutachten haben.
Damit muss ich dann ja zum TÜV, um mir das eintragen zu lassen, und wollte hier fragen ob mir mein TÜV "aberkannt" werden kann, wenn ein anderer mängel festgestellt wird? Guckt sich der Prüfer überhaupt irgendwas anderes außer die Federn an? Mein Auspuff ist beispielsweise hinten ein wenig undicht, wird das beachtet?
Liebe grüße 🙂
20 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Apr. 2024 um 20:44:10 Uhr:
Bei einer Tieferlegung mit Teilegutachten dürfen alle Serien-Rad-/Reifenkombis gefahren werden, also auch unterschiedliche Größen.
Danke für den Einwand @MZ-ES-Freak der absolut korrekt ist. Im Nachhinein ist mir nämlich eingefallen das die damaligen Sommerräder original 17 Zoll von Opel waren, die 15 Zöller für den Winter aber von Ronal, und
deshalb der Einwand des Prüfers.
Gruß
Andre
Warum statt Federn nicht Mal das Auto zuerst reparieren? Wenn du eh schon weißt, dass da Dinge nicht passen? Unverständlich.
Zitat:
@Smartroady schrieb am 30. April 2024 um 10:13:45 Uhr:
Warum statt Federn nicht Mal das Auto zuerst reparieren? Wenn du eh schon weißt, dass da Dinge nicht passen? Unverständlich.
Es scheint sich hier um einen jüngeren Mann zu handeln, da sind die Prioritäten irgendwie anders verteilt. Da versteht man auch noch nicht den Unterschied zwischen sinnvoll und sinnlos.
Klar sollte man erst mal die kaputten Dinge reparieren, und wenn dann Geld übrig ist, kann man das immer noch in die Federn investieren.