Darf man "hinter" Halteverbotsschild parken? - s. Skizze
Guten Morgen!
Derzeit beschäftigt mich die Frage, ob man in dem roten Kreis parken darf oder nicht. Das Halteverbotsschild steht vor den Pollern oben in der Straße. Unten sind keine Poller, dafür 2 "Parkplätze" - zumindest könnte man da mit 2 Autos parken ohne jemanden zu stören und man steht ja sozusagen hinter dem Halteverbotsschild. Auch die Durchfahrt bei den versenkbaren Pollern würde man nicht beeinflussen.
Hat jemand eine Idee?
Danke!
Beste Antwort im Thema
5 Antworten und 4 davon sind OT. Chapeau.
Das Zeichen 283 bezieht sich immer nur auf die Fahrbahn, sonst wäre das Halteverbot nur mit einem Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen gültig. Wenn es sich hier um einen Seitenstreifen oder eine Parkbucht handelt, darf dort natürlich auch gehaltne und geparkt werden. Wenn es sich aber um einen Bürgersteig oder eine nicht für den Verkehr vorgesehene Fläche (Grünfläche etc.) handelt, darfst du dort eh nicht fahren, halten oder parken.
19 Antworten
1. Auf der Straße darf wegen dem Halteverbot nicht geparkt werden.
2. Auf einem Gehweg darf generell nicht geparkt werden (egal wie breit der ist), außer ein Schild erlaubt das ausdrücklich.
Wenn also kein Parkplatz ausdrücklich ausgewiesen ist, dann darf man dort nicht parken.
Das Ticket wäre in dem Fall "unerlaubtes Parken auf dem Gehweg" (20 Euro) und nicht "unerlaubtes Parken im Halteverbot" (15 Euro): https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
3. Dort ist eine Parkbucht, dann darf man dort parken.
Aber, wie schon so oft gesagt, ohne dass man die Örtlichkeit kennt, kann man nix Fundiertes dazu sagen. Alles andere ist ja schon mehrfach gesagt.
4. wir wissen nicht ob da eine Parkbucht ist.
1, 2 und 3 haben Möglichkeiten aufgezählt, keine Tatsachen berichtet.
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Der TE hat geschrieben, daß dort ein freier Raum ist, wo zwei Autos Platz haben. Wörtlich: "...zumindest könnte man da mit 2 Autos parken ohne jemanden zu stören..."
Wäre dort eine Parkbucht, dann wäre die entsprechend beschildert.