Darf man hier Parken?
Darf man hier Parken? (Schwarze PKW)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 27. November 2018 um 19:14:01 Uhr:
1. Reinfahren :
Man kann bei manchen Wegen aber auch von der anderen Seite einfahren (selbst wenn auf dieser Seite diese beiden Schilder stehen, steht auf der anderen Seite manchmal nix).
Hmm, eine Sackgasse mit zwei "Sackoeffnungen"... 😁
Schon wieder so ein Wunder!
Ciao
Ratoncita
98 Antworten
Zitat:
@Ue8wiwjd88 schrieb am 27. November 2018 um 19:08:51 Uhr:
Darf man hier Parken? (Schwarze PKW)
Da du deine Frage nur auf den schwarzen Pkw beziehst, geht es wohl tatsächlich um das Parken auf der Grünfläche. Das ist verboten, es handelt sich hier auch nicht um einen befestigen Seitenstreifen. Geahndet wird das aber nicht nach dem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldkatalog, weil es kein Verstoß gegen die StVO ist, sondern gegen bundeslandspezifische Naturschutz- oder Waldgesetze.
Der rote Pkw parkt aber nach überwiegender Rechtsprechung auch falsch, weil das Zeichen 250 jeglichen Fahrzeugverkehr in dieser Straße verbietet, damit auch das Parken. Außerdem ist er keine 5 m vom Einmündungsbereich entfernt.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 28. November 2018 um 01:39:39 Uhr:
Zitat:
@Ue8wiwjd88 schrieb am 27. November 2018 um 19:08:51 Uhr:
Darf man hier Parken? (Schwarze PKW)Da du deine Frage nur auf den schwarzen Pkw beziehst, geht es wohl tatsächlich um das Parken auf der Grünfläche. Das ist verboten, es handelt sich hier auch nicht um einen befestigen Seitenstreifen. Geahndet wird das aber nicht nach dem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldkatalog, weil es kein Verstoß gegen die StVO ist, sondern gegen bundeslandspezifische Naturschutz- oder Waldgesetze.
Der rote Pkw parkt aber nach überwiegender Rechtsprechung auch falsch, weil das Zeichen 250 jeglichen Fahrzeugverkehr in dieser Straße verbietet, damit auch das Parken. Außerdem ist er keine 5 m vom Einmündungsbereich entfernt.
Danke für die ausführliche und sachliche Antwort!
Zählt eine eher steinige bzw. schotter überwachsene Fläche auch als Grünfläche? Wie sieht da die Definition aus? Und noch zum Bußgeld, wie hoch wäre dies in Baden-Württemberg? (Hab auf die schnelle 30€ gefunden, allerdings ohne genaue Angaben)
MfG
Mal zum wichtigen 🙂 welcher ist deiner? Oder sind beide von den Nachbarn?
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Zitat:
@Ue8wiwjd88 schrieb am 28. November 2018 um 03:25:06 Uhr:
Zählt eine eher steinige bzw. schotter überwachsene Fläche auch als Grünfläche? Wie sieht da die Definition aus? Und noch zum Bußgeld, wie hoch wäre dies in Baden-Württemberg? (Hab auf die schnelle 30€ gefunden, allerdings ohne genaue Angaben)
MfG
Das hängt von der örtlichen Satzung ab. Um die 30€ ist so der Standard. Ob das eine "echte" (geschützte) Grünfläche ist, die so angelegt wurde, oder eine von wild wachsenden Gräsern besiedelte Schotterfläche kann und muss man wohl spontan selbst beurteilen. Im Zweifel parkt man lieber woanders. Was nicht als Parkfläche ausgewiesen oder aufgrund der Bauart klar als solche erkennbar ist, ist im Zweifel eben keine. Nachdenken beim Autofahren ist ja nicht verboten, sondern erwünscht. V+S-Experten diskutieren das Problem natürlich immer hinterher mit der Ordnungsbehörde im Empörungsmodus. 😉
Grüße vom Ostelch
Wenn ich mir den steilen Abhang ansehe weiß ich schon, warum ich da nicht parken solllte.
Und das Durchfahrtverbot bestätigt dies!
Ist die Fläche Privateigentum und sind die PKW von den im Holz arbeitenden Menschen?? Da müssen wir ja bei den an den Straßen arbeitenden erstmal Parkplätze bauen. :-)
Zitat:
@Bitboy schrieb am 28. November 2018 um 08:56:35 Uhr:
Ist die Fläche Privateigentum und sind die PKW von den im Holz arbeitenden Menschen?? Da müssen wir ja bei den an den Straßen arbeitenden erstmal Parkplätze bauen. :-)
Ich sehe weder Menschen "im Holz" noch an der Straße arbeiten. Ich finde auch keine gesetzliche Regelung, die mit dieser Begründung das Parken an verbotenen Stellen ausnahmsweise erlaubt. 😉
Grüße vom Ostelch
Jetzt kommt wieder: "wenn ich das kann dann darf ich das auch"!.
Alle anderen sind halt nur zu blöd dafür...
Wenn man es schafft, dort zu parken, ohne vorher hineingefahren zu sein, kann ich mir vorstellen, dass dies erlaubt sein könnte.
Nach meiner bescheidenen Meinung ist hier lediglich die Durchfahrt verboten. Einfahren darfst Du schon, um beispielsweise dort zu parken. Warum dort jedoch die Kombination "Durchfahrt verboten" und "Sackgasse" steht, erschließt sich mir nicht.
Parken darf man prinzipiell überall, wo es nicht verboten ist. Interessant wäre für mich zunächst, wer denn der Eigentümer der Grünfläche ist. Es könnte ja beispielsweise Privatgrund sein, der zum gegenüberliegenden Haus gehört. Gut zu wissen wäre auch, ob irgendwo ein Schild steht- oder eben nicht.
Ich würde davon ausgehen, dass hier das Parken erlaubt ist.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 28. November 2018 um 10:09:58 Uhr:
Nach meiner bescheidenen Meinung ist hier lediglich die Durchfahrt verboten. Einfahren darfst Du schon, um beispielsweise dort zu parken. Warum dort jedoch die Kombination "Durchfahrt verboten" und "Sackgasse" steht, erschließt sich mir nicht.
(...)
Nein, ohne ein Zusatzzeichen bedeutet das Schild 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art", auch wenn sich die Interpretation "Durchfahrt verboten" eingebürgert hat. Streng genommen darf man hier nicht einmal mit dem Fahrrad hineinfahren.
Parken ist allerdings erlaubt, solange man nicht hineinfährt... 😁
Das Verbot für Fahrzeuge aller Art ist richtig, sogar ein Radfahrer müsste hier absteigen. Einfahren darf ich schon, nur eben nicht durchfahren, eben beispielsweise zum Schutz der Anwohner. Das Verbot des Einfahrens regelt doch das Zeichen 267, oder irre ich?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 28. November 2018 um 10:27:26 Uhr:
Das Verbot für Fahrzeuge aller Art ist richtig, sogar ein Radfahrer müsste hier absteigen. Einfahren darf ich schon, nur eben nicht durchfahren, eben beispielsweise zum Schutz der Anwohner. Das Verbot des Einfahrens regelt doch das Zeichen 267, oder irre ich?
Das Verbot schließt ein Einfahren ja bereits mit ein. Alles dazu wird unter diesem Artikel schön erläutert.