Darf man den Fahrzeugschein einschweissen???
hi! ein kollege von mir hat sich ein neues Auto geholt und naja leider kein vw kann man nichts machen!
aufjedenfall ist er hingegangen und seinen Fahrzeugschein eingeschweisst also so wie der personalausweis!!
darf man das überhaupt?? beim tüv muss doch auch stempel drauf usw oder?? und auf so ner folie hält ein stempel nicht!
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mademer
Laut Zulassungsstelle und meiner örtlichen Polizeistelle ist deine Aussage falsch. Die behaupten beide, dass weder eine Kopie, noch eine beglaubigte Kopie gültig ist!!
hi,
also mein dad hat auch mehrmals anschiss bekommen weil er nur ne kopie vom schein hatte und nicht das original.
dadurch das er nen firmenwagen hat und oft mal nen anderen und auch andere leute den wagen fahren haben die halt ne kopie vom schein drinne liegen......und jedes mal bei der kontrolle meckern die bullen , aber strafen gab es noch keine.
mfg
ist auch so ne kopie ist nicht erlaubt höchstens zusätzlich zu beispielsweise einem leiwagenvertrag
und papiere sind nie im auto aufzubewaren den wer den fahrzeugschein hat braucht bei ner kontrolle keine weiteren nachforschungen seitens der polizei zu beführchten also fahrzeugschein in ne hülle die gibbet ja überall und ab damit ins portmonait!!
wenns auto weg ist haste keine schnitte das das irgendwo auffliegt der dieb braucht nur sagen er hätte das auto von dir geliehen..
also ist nur zur eigenen sicherheit den so kannste auch glaich den brief ins auto legen
ps: schön das ihr nen dicken safe und mit vielen fahrzeugbriefen drinne habt bringt ja viel wenn die scheine im handschuhfach sind!!!!
:-)
Zu der Sache mit dem laminieren (einschweißen) bin ich auch sehr mißtrauig. Geht das nicht schon in Richtung Urkundenfälschung. Ist zwar jetzt etwas hochgegriffen, aber dennoch ist die Zulassung ein amtlicher Schein an dem keine Veränderungen in welcher Form auch immer vorgenommen werden darf, die das Material, Schrift, Farbe ändern.
Die mutter vo nnem Freund musste, wie mir gestern abend grade erzählt wurde, sogar mal am Flughafen zum BGS, nur weil sie die Ecken vom Perso abgeschnitten hatte, damit der ins Portemonnaie passt... ALso halt nur das Plastik... Die meinten nur "Sie wissen, dass das ein Amtliches Dokument ist, das in keinster Form verändert werden darf, oder?" SChätze mal, dass das beim Fzgschein dann genauso sein wird...
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Zitat:
Original geschrieben von Crystalprince
mit dem fahrzeugschein kann keiner was anfangen - wer den Brief hat, ist der Besitzer und der liegt daheim im Safe mit den andren Fahrzeugbriefen.
greetz
Falsch. Wer den Schein hat, wird als Besitzer angesehen. Wer den Brief hat, ist der
Eigentümerdes Fahrzeugs! Ein kleiner, aber sehr wesentlicher Unterschied. Deshalb bleibt der KFZ-Brief bei einer Fahrzeugfinanzierung im Regelfall beim Kreditgeber, er ist der Eigentümer des Fahrzeugs während der Laufzeit der Finanzierung. Den Schein bekommst Du, Du bist der
Besitzerdes Fahrzeugs. Erst nach Ablauf der Finanzierung bekommst Du den KFZ-Brief und wirst damit Eigentümer des Fahrzeugs und kannst damit "machen was Du willst"...
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Crystalprince
mit dem fahrzeugschein kann keiner was anfangen - wer den Brief hat, ist der Besitzer und der liegt daheim im Safe mit den andren Fahrzeugbriefen.
greetz
Ja und die Einbrecher räubern immer zuerst den Safe aus und dann kannst du dich darum kümmern, daß du beweisen musst, daß es dein Auto ist, das da einen neuen "BRIEF" braucht !
...
Gruß Kai
Zitat:
Original geschrieben von DFP
Die mutter vo nnem Freund musste, wie mir gestern abend grade erzählt wurde, sogar mal am Flughafen zum BGS, nur weil sie die Ecken vom Perso abgeschnitten hatte, damit der ins Portemonnaie passt... ALso halt nur das Plastik... Die meinten nur "Sie wissen, dass das ein Amtliches Dokument ist, das in keinster Form verändert werden darf, oder?" SChätze mal, dass das beim Fzgschein dann genauso sein wird...
genauso werden persos entwertet. ecken abschneiden 🙂 sie hat ihn also eigentlich entwertet mit dem rumgeschnippel
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Falsch. Wer den Schein hat, wird als Besitzer angesehen. Wer den Brief hat, ist der Eigentümer des Fahrzeugs!
besitzer bist du rein rechtlich auch ohne den fahrzeugschein, wenn du z.B. ein auto geklaut hast. wenn auch unrechtmässig.
Eben. Nur das Du dir mit dem passenden KFZ-Schein bei einer möglichen Kontrolle unangenehme Fragen ersparst.
Ciao!