Darf ich Zugmaschinen Klasse L Privat fahren !?

Hallo,es geht zwar um einen Traktor,aber zwecks der Fahrerlaubniß denke ich mal das die Trucker hier mehr ahnung davon haben was man fahren darf und was nicht.

Es ist der Führerschein B vorhanden,dieser beinhaltet auch Klasse L für Traktoren und bis 32 km/h und Anhänger bis 25 Km/h.

SO weit so gut,darf man zwar fahren,aber da steht was von Forst und Landwirtschafliche zwecke und Baurtbedingt.
Heißt das man darf dieses gespann nur fahren wenn man in einem Landwirtschaftlichen betrieb arbeitet ? Und wie ist das Privat ? Da wird man doch auch einen alten Traktor bis 32 km/h bewegen düfen oder ? Eventuell mit Anhänger ? Also ich steigt da nicht mehr durch,hoffe es kann jemand mit Informationen aushelfen.

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Na und dann machst du halt mal ne schöne Trecker Reise über 200 km sind bei 20 km/h doch gerade einmal 10 Std. 😁 

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Der Schlepper in meinem Fall hat auch ein grünes Kennzeichen.
Aber naja, da ich ja eh CE hab, brauch ich mich auch nicht drum kümmern, ob ich das mit nem PKW-Führerschein fahren dürfte oder nicht

Na ja,das Thema Trecker hat sich auch erstmal erledigt.Es ist im moment leider nichts zu finden,außer man legt 6 Scheine hin.Leider hab ich nur die hälfte zu verfügung,und die Traktoren die für 3 Tausend Euro im guten zustand sind,befinden sich in über 200 Km endfernung.

Na und dann machst du halt mal ne schöne Trecker Reise über 200 km sind bei 20 km/h doch gerade einmal 10 Std. 😁 

Das ist alles recht verwirrend jeder erzählt was anderes. Also wenn man das Fahrzeug mit der entsprechenden Geschwindigkeit deklariert und das auch so ist . Hat man deineGründe der Fahrt ja schon angegeben . Also in deinen Fall als lob Fahrzeug .das bedeutet die Polizei musste dir jetzt nachweisen das es nicht so ist. Im Zweifel immer für den angeklagten . Wenn du jetzt natürlich dein halbes Haus oder dach auf den Hänger hast . Wird dies ihnen natürlich nicht schwer fallen .

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Zitat:

Original geschrieben von christiangle

Chef, das Thema ist über ein Jahr alt... Glaube das hat sich erledigt 😉

Ne, das hat sich ganz und gar nicht erledigt! Da blickt doch keiner durch 😉
Hab ich das jetzt so richtig verstanden:
Seit dem 30.6.2012 darf man mit L auch 40 km/h fahren: "http://www.lwk-niedersachsen.de/.../19567.html"
Wie sieht es jetzt wegen der Hängergenehmigung aus, wenn ich als selbstständiger Lebensraumgestalter für einen Landwirt tätig bin und für diesen mit seinem Traktor und einem 3,5 t Anhänger ohne Betriebserlaubnis mit 25 km/h fahre? So wie ich das sehe ist das legal, bis auf die fehlende Betriebserlaubnis, oder? Mit welcher Strafe müsste man in diesem Fall rechnen?

Gruß Benno

http://www.bernd-huppertz.de/.../...ng%20lof%20Anh%C3%A4nger%20ppt.pdf

Zitat:

bis auf die fehlende Betriebserlaubnis, oder? Mit welcher Strafe müsste man in diesem Fall rechnen?

Gruß Benno

Fehlende BE = 150€, 1 Punkt.
Aber, wenn das in Tateinheit mit fehlender Zulassung / fehlendem Versicherungsschutz verläuft, dann ist das eine Straftat und damit beschäftigt sich dann die Staatsanwaltschaft und ggfls. das zuständige Amtsgericht und das wird idr. sehr sehr teuer...

Was der Richter daraus macht steht in den Sternen, aber alle die ich kenne die so einmal erwischt wurden, machen es seit dem NIE WIEDER !

Hallo in die Runde,
Privatfahrten mit Führerschein L bzw. T sind " Fahren ohne Führerschein".
Beide Klassen sind an Land- o. Forstwirtschaft Zweckgebunden. Punkt und Ende.
Man darf für L o. F Traktor mit zwei Anhängern fahren, egal ob Getreide oder Kies, Schotter, Baumaterial, solange es für landwirtschaftliche Betriebe gebraucht wird. Fahrten zum Reifenhändler, Werkstatt, Tankstelle sind abgedeckt, wenn es zum Erhalt der Verkehrs- u. Betriebssicherheit von Traktor und Anhänger dient. Am Wochenende zum Treckertreffen ist nicht, weil kein L o. F- Zweck vorhanden. Ob grünes oder schwarzes Kennzeichen am Zug, das ist eine Geschichte, die steuerliche Gründe hat.

Gruß,

Thomas

Hallo in die Runde,
es gibt eine Ausnahme.
Wer einen Führerschein Klasse 3 von vor 1990 hat, mit Schlüsselzahl 174, ist von der L o F- Zweckbindung befreit.
Das Heißt : Traktor bis 40 Km/h, Traktor mit Anhänger bis 25 Km/h, Gesamtzuggewicht bis 40 t., Zuggesamtlänge bis 18 m sind auch privat möglich.
C1E ist auch mit drin. Die 174 kann wertvoll sein. Dank C/E war es für mich bisher nicht interessant.

Gruß,
Thomas

Zitat:

Am Wochenende zum Treckertreffen ist nicht, weil kein L o. F- Zweck vorhanden. Ob grünes oder schwarzes Kennzeichen am Zug, das ist eine Geschichte, die steuerliche Gründe hat.

Treckertreffen fallen gemeinhin unter eine "Landwirtschaftliche Brauchtumsveranstaltung" und sind daher idr. kein Problem bei grünem Kennzeichen...

Hallo Mark-86,
da geht wohl was in die falsche Richtung.
Erntefest ist Brauchtum, Treckertreffen nicht.
Deswegen habe ich vor ca. zwei Jahren in der Zulassungsstelle mal nachgefragt. Es ging mir darum, ob beide Sachen mit dem grünen Kennzeichen funktionieren. Erntefest geht ohne weiteres, Treckertreffen mit Steuerzahlung für den betreffenden Monat, Nachweis unbedingt mitführen, weil kein direkter Zusammenhang mit L o. F besteht.
Auch die Führerscheine L u. T decken kein Treckertreffen ab, weil die L o. F -Bindung fehlt.
Bei meiner letzten Kraftfahrerschulung hat mir der Fahrlehrer das auch bestätigt.
Ausprobieren und bitte berichten !

Gruß,
Thomas

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