darf ich das scheinwerfergehäuse (NICHT DIE REFLEKTOREN!) in wagenfarbe lacken??

VW Vento 1H

also wie gesagt nciht die reflektoren sonder das ganze "umzu" weils ja machne z.b. in silber gibt und die gleichen in schwarz..

oder auch diese bluechorm dinger.... deswegen die frage ob ichs qusie wie die "bluechrom" dinger machen kann bloß in wagenfarbe...

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Questor


Na da interessiert mich aber mal in welchen Papieren das vermerkt ist,...das die Scheinwerfer so genehmigt sind.

das kann der entsprechende prüfer bzw. beamte vor ort binnen sekunden anhand der vermerkten prüfnummer auf dem entsprechenden bauteil beim kba abfragen und erhält den prüfbericht bzw. die zulassungsbescheinigung....

Also ich kenn jemand *g*, der hat bei seinen Rückleuchten die Blinker mit nem sog. Verdunklungsspray bearbeitet. Sieht gut aus, fällt nicht großartig auf, hat noch nie Ärger gekriegt aber das ganze ist nicht zugelassen im Bereich der StVO.
Fazit: Wenns keiner merkt hats keiner gesehn, oder so ähnlich 😉

Zitat:

Original geschrieben von ...GT...


Also ich kenn jemand *g*, der hat bei seinen Rückleuchten die Blinker mit nem sog. Verdunklungsspray bearbeitet. Sieht gut aus, fällt nicht großartig auf, hat noch nie Ärger gekriegt aber das ganze ist nicht zugelassen im Bereich der StVO.
Fazit: Wenns keiner merkt hats keiner gesehn, oder so ähnlich 😉

sag mir mal wo der wohnt. ich brauch ne neue front.

nee jetzt mal im ernst, wenn dem einer hinten reinknallt hat er automatisch die schuld und muss alles aus eigener tasche zahlen und das kann ziemlich teuer werden.

wenn ich irgendwo unrecht hatte verbessert mich bitte.

gruß
ben

Zitat:

Original geschrieben von iBen


sag mir mal wo der wohnt. ich brauch ne neue front.

nee jetzt mal im ernst, wenn dem einer hinten reinknallt hat er automatisch die schuld und muss alles aus eigener tasche zahlen und das kann ziemlich teuer werden.

wenn ich irgendwo unrecht hatte verbessert mich bitte.

gruß
ben

Er hat Schuld wenn er DIR hinten drauf fährt, mit SEINEN manipulierten Rückleuchten??

Was hätten die jetzt mit dem Unfall zu tun?

Wenn ihm einer hinten drauf fährt kann ich das verstehen...

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**cancel**

@Questor

Die Schuld wird demjenigen mit dem Auto ohne BE zugesprochen! Da das Auto keine BE hat darf es nicht mal auf der Strasse stehen! Wäre das AUto nicht da gewesen, wäre es nicht zum Unfall gekommen, so wird das gesehen!

Sollten bei einem Fahrzeug die Scheinwerfer verändert worden sein und man fähr diesem hinten drauf, bekommt er sogar auch die Schuld zugewiesen, habich schon selber durchbekommen so was...

naja die schuld nicht! aber die haftungsfrage ändert sich dann gaaaanz schnell 😁

Zitat:

Original geschrieben von thommen


@Questor

Die Schuld wird demjenigen mit dem Auto ohne BE zugesprochen! Da das Auto keine BE hat darf es nicht mal auf der Strasse stehen! Wäre das AUto nicht da gewesen, wäre es nicht zum Unfall gekommen, so wird das gesehen!

Sollten bei einem Fahrzeug die Scheinwerfer verändert worden sein und man fähr diesem hinten drauf, bekommt er sogar auch die Schuld zugewiesen, habich schon selber durchbekommen so was...

Man lernt immer dazu.

Ich habe mir deine Antwort mal kopiert, falls ich einen schuldlosen (oder auch nicht) Unfall haben sollte, werde ich das andere Fahrzeug genauestens Inspizieren.

Danke für den Hinweis.

Zitat:

Original geschrieben von Questor


werde ich das andere Fahrzeug genauestens Inspizieren.

und direkt vor ort die polizisten auf den "mangel" hinweisen, spätestens bei aussagen wie "das bremslicht war sehr schwer zu erkennen" sollten die die kamera zücken.. 😁 ....

der sicherheitsabstand sollte aber so groß sein, dass man auch bei einem auto mit 2 defekten bremslichtern nicht auffährt! der andere bekommt dann möglicherweise ne teilschuld, aber aus dem schneider ist man niemals. das gerichtsurteil möchte ich mal sehen...

und dass ein auto immer schuld bekommt, dass keine BE hat, naja... wenn ich auf der landstraße fahre mit sagen wir mal kürzeren federn die ich noch nicht eingetragen habe und es kommt ein überholer frontal, der mein auto zermalmt und mich in den rollstuhl befördert, bin ich schuld?

klar, denn mein fahrzeug hatte zu der zeit keine BE und der überholer hat ja nichts falsches gemacht, denn mein auto wäre ja sonst gar nicht da....sorry, aber da muss ich lachen.

Zitat:

Original geschrieben von 318erTouring


der sicherheitsabstand sollte aber so groß sein, dass man auch bei einem auto mit 2 defekten bremslichtern nicht auffährt! der andere bekommt dann möglicherweise ne teilschuld, aber aus dem schneider ist man niemals. das gerichtsurteil möchte ich mal sehen...

und dass ein auto immer schuld bekommt, dass keine BE hat, naja... wenn ich auf der landstraße fahre mit sagen wir mal kürzeren federn die ich noch nicht eingetragen habe und es kommt ein überholer frontal, der mein auto zermalmt und mich in den rollstuhl befördert, bin ich schuld?

klar, denn mein fahrzeug hatte zu der zeit keine BE und der überholer hat ja nichts falsches gemacht, denn mein auto wäre ja sonst gar nicht da....sorry, aber da muss ich lachen.

nein schuld ist der andere! aber haften musst dann du weil du mit diesem auto nicht fahren darfst! ausnahmen sind fahrten zum tüv! aber nur der direkte weg! diese sind versicherungstechnisch abgedeckt!

wie der andere das mit seinem gewissen vereinbaren kann das er dich in den rollstuhl befördert hat ist dann wieder was anderes!

sicher, wenn mein auto auf der straße steht mit nicht eingetragenem lenkrad und ein anderer knallt rein, muss ich meinen und seinen schaden zahlen, aber er ist schuld? wenn mein auto eigentlich gar nicht da stehen dürfte, da es keine be hat, ist er doch auch nicht schuld! denn er wäre ja auch sonst nicht in mich reingefahren. oh gott, jetzt wird's albern...

Zitat:

Original geschrieben von 318erTouring


sicher, wenn mein auto auf der straße steht mit nicht eingetragenem lenkrad und ein anderer knallt rein, muss ich meinen und seinen schaden zahlen, aber er ist schuld? wenn mein auto eigentlich gar nicht da stehen dürfte, da es keine be hat, ist er doch auch nicht schuld! denn er wäre ja auch sonst nicht in mich reingefahren. oh gott, jetzt wird's albern...

eben, da bist du schuld!

aber was, wenn er betrunken war?

xD

Zitat:

Original geschrieben von 318erTouring


oh gott, jetzt wird's albern...

Du magst es albern finden, aber die Gesetzeslage ist nun mal so! Es wäre dir ja auch von vornherein klar gewesen, dass du das Auto dirkt zum TÜV bringen musst für eine Eintragung...

Zitat:

Original geschrieben von TheRealGTIfreak


aber was, wenn er betrunken war?

Ich kanns nicht zu 100% sagen, aber wenn ich nicht ire, bleibt jeder dann auf seinem Schaden sitzen, sowie den eventuellen Anzeigen die folgen, die sein könnten "trunkenheit am Steuer"(betrunkener Fahrer) und eingriff in den Strassenverkehr (Halter des gepartkten Fahrzeugs)...

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