Dachschneelawine zerstört Motorhaube: fahrlässiges Parkverhalten?
Hallo
Wenn das geparkte Auto von einer Dachschneelawine erwischt wird (Motorhaube hin und vielleicht die Wischermechanik), kann da die Kfz-Vollkaskoversicherung fahrlässiges Verhalten des Versicherten geltend machen?
Spielt dabei eine Rolle, dass die Menge als auch Gewalt und Reichweite des Schneeabgangs durch die vollständige Belegung des Daches mit Photovoltaik erheblich begünstigt wurde? Alle 'normalen' Dächer rundum haben keinerlei Schneeabgänge!
Merci
61 Antworten
Durchaus ist das so.
Eigenschadendeckung ist ein Premiummerkmal von Kfz-Versicherungen und ganz oft in der Standard Deckung nicht mit dabei.
Zitat:
@stahlbacke schrieb am 10. Dezember 2023 um 19:25:59 Uhr:
Um sicherzugehen, dass damit nicht (nur) klassische Lwainen gemeint sind (Elementarereignis), hab ich auf den Seiten meiner kfz-Verischerung recherchiert:
'Schäden durch Lawinen, Dachlawinen oder Murgänge: Wird das Auto durch Lawinen oder Muren bzw. Erdrutsche beschädigt, springt die Teilkasko normalerweise ein.'Also müsste meine Vollkasko vollkommen ausreichend sein....
Ist sie auch.
Das ist in deinem Fall dann auch sogar nur kein Teilkasko Schaden.
Du hast es auch schon richtig erkannt.
Eine Lawine ist nicht automatisch eine Dachlawine.
Auch dafür braucht man eine Deckungserweiterung.
Diese scheinst du ja zu haben.
Den Schaden also einfach über die Teilkasko abrechnen.
Du kannst ja mal fragen, ob diese Regress gegen den Hausbesitzer nehmen wollen.
Falls die das machen und damit Erfolg haben, dann kannst du dir auch noch deine 150,- € SB holen.
Ich denke aber eher nicht, da die Erfolgsaussichten vermutlich zu gering sind.
Wenns so geregelt wird, wär ich natürlich froh.
Im Web hab ich einen Fall gefunden, in dem dem Parker 50% Mitverschulden angelastet wurden, weil er hätte sehen müssen, dass auf den Dächern viel Schnee liegt und Abgänge vorhersehbar gewesen seien......
Bin gespannt auf das Telephongespräch morgen mit der Versicherung; gemeldet hab ich den Schaden ja sofort online.
Zitat:
@Traveler schrieb am 10. Dezember 2023 um 21:58:44 Uhr:
Zitat:
@stahlbacke schrieb am 10. Dezember 2023 um 19:25:59 Uhr:
Um sicherzugehen, dass damit nicht (nur) klassische Lwainen gemeint sind (Elementarereignis), hab ich auf den Seiten meiner kfz-Verischerung recherchiert:
'Schäden durch Lawinen, Dachlawinen oder Murgänge: Wird das Auto durch Lawinen oder Muren bzw. Erdrutsche beschädigt, springt die Teilkasko normalerweise ein.'Also müsste meine Vollkasko vollkommen ausreichend sein....
Ist sie auch.
Das ist in deinem Fall dann auch sogar nur kein Teilkasko Schaden.Du hast es auch schon richtig erkannt.
Eine Lawine ist nicht automatisch eine Dachlawine.
Auch dafür braucht man eine Deckungserweiterung.
Diese scheinst du ja zu haben.Den Schaden also einfach über die Teilkasko abrechnen.
Du kannst ja mal fragen, ob diese Regress gegen den Hausbesitzer nehmen wollen.
Falls die das machen und damit Erfolg haben, dann kannst du dir auch noch deine 150,- € SB holen.
Ich denke aber eher nicht, da die Erfolgsaussichten vermutlich zu gering sind.
Zitat:
@Traveler schrieb am 10. Dezember 2023 um 21:54:05 Uhr:
Durchaus ist das so.Eigenschadendeckung ist ein Premiummerkmal von Kfz-Versicherungen und ganz oft in der Standard Deckung nicht mit dabei.
Nein, es ist nicht durchaus so. Bei einer Dachlawine, selbst wenn diese vom eigenen Dach käme, an einen Eigenschaden zu denken, ist absurd.
Die Eigenschadendeckung hat eine ganz andere Bewandnis. Hier geht es in aller Regel um 2 Fahrzeuge, wobei der Versicherungsnehmer des einen auch Halter des anderen Kfz ist.
@stahlbacke Du meldest den Schaden einfach deiner Versicherung. Die werden schon prüfen, ob ein Regress gegen den Hauseigentümer möglich ist. Falls dir das Haus gehört, geht natürlich kein Regress.
Ähnliche Themen
@ beachi
Meine Antwort bezog sich nicht auf die Dachlawine, sondern auf den Text der über meiner Antwort steht.
Das war der hier:
Zitat:
@beachi schrieb am 10. Dezember 2023 um 21:43:48 Uhr:
Bsp.: Ich fahre selbst mit meinem Auto gegen mein 2. mir gehörendes Auto. Oder ich fahre mit meinem Auto gegen meine Hauswand. Meinst du wirklich, die Vollkaskoversicherung lehnt die einzelnen Schäden ab wegen Eigenschäden ab?
Fahre ich gegen mein eigenes Auto oder mein eigenes Gebäude, so ist eine Ablehnung durchaus normal.
Eigenschadendeckung in der Kfz Versicherung ist eine Deckungserweiterung und damit oft nur in den Premium Tarifen mit dabei.
Zitat:
@stahlbacke schrieb am 10. Dezember 2023 um 22:06:42 Uhr:
Im Web hab ich einen Fall gefunden, in dem dem Parker 50% Mitverschulden angelastet wurden, weil er hätte sehen müssen, dass auf den Dächern viel Schnee liegt und Abgänge vorhersehbar gewesen seien......
So ist es auch.
Oft sogar auch die volle Schuld.
Aber deine Kasko zahlt den Schaden trotzdem
Immer darauf achten, dass man nicht nur Lawinen, sondern auch Dachlawinen mitversichert hat und auch grobe Fahrlässigkeit.
Dann hat man keine Probleme bei solchen Schäden.
Zitat:
@beachi [url=https://www.motor-talk.de/.../...siges-parkverhalten-t7566828.html?...]schrieb am 10. Dezember 2023 um 22:22:42
Nein, es ist nicht durchaus so. Bei einer Dachlawine, selbst wenn diese vom eigenen Dach käme, an einen Eigenschaden zu denken, ist absurd.Die Eigenschadendeckung hat eine ganz andere Bewandnis. Hier geht es in aller Regel um 2 Fahrzeuge, wobei der Versicherungsnehmer des einen auch Halter des anderen Kfz
Eine völlig neue und interessante Definition des Eigenschadens. Da darf man mal gespannt sein wie die Versicherung das sieht.
Grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls in meiner Kfz-Versicherung inkludiert.
Ich hatte dieses Paket (plus Zusatzversicherungen) nur deswegen gewählt, weil ab da Tierverbiss (Marder) mitversichert ist.
Hier laufen eine Menge von den Viechern rum, und meinen Touran zuvor haben die gern gemocht. Der neue Touran schmeckt denen aber wohl nicht mehr. An eventuellen Schaden durch Dachlawine hab ich nie gedacht.
Na, wohl nochmal Glück gehabt..... aber man solls ja nicht verschreien....
Zitat:
@Traveler schrieb am 10. Dezember 2023 um 22:59:08 Uhr:
Zitat:
@stahlbacke schrieb am 10. Dezember 2023 um 22:06:42 Uhr:
Im Web hab ich einen Fall gefunden, in dem dem Parker 50% Mitverschulden angelastet wurden, weil er hätte sehen müssen, dass auf den Dächern viel Schnee liegt und Abgänge vorhersehbar gewesen seien......So ist es auch.
Oft sogar auch die volle Schuld.Aber deine Kasko zahlt den Schaden trotzdem
Immer darauf achten, dass man nicht nur Lawinen, sondern auch Dachlawinen mitversichert hat und auch grobe Fahrlässigkeit.
Dann hat man keine Probleme bei solchen Schäden.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 10. Dezember 2023 um 23:13:13 Uhr:
Eine völlig neue und interessante Definition des Eigenschadens. Da darf man mal gespannt sein wie die Versicherung das sieht.
Die Versicherung reguliert diesen Schaden ganz normal als Teilkasko Schaden.
Ein Eigenschaden ist eine ganz andere Baustelle.
Wenn in diesem Thread richtig zitiert worden wäre, wäre das das Lesen und Verstehen der ganzen Geschichte sehr viel einfacher.
FALSCH, der haftet nicht
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 10. Dezember 2023 um 18:15:20 Uhr:
Übrigens haftet hier im Normalfall der Hausbesitzer.
Hab schon eine erste Antwort meiner kfz-Versicherung!
Ich solle ihr mitteilen, ob der Schaden durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers gedeckt ist. Und wenn die ablehnt, solle ich die Ablehnung meiner Versicherung zukommen lassen und mitteilen, ob ich die Kasko-Versicherung nutzen möchte.
Dann werd ich mal die Eigentümer anfragen, damit was weitergeht.
Bei der Beschau heute früh durch VW-Werkstatt wurde 'nur' eine kaputte Motorhaube und beschädigter Wasserfangkasten (oder wie das heisst) festgestellt. Das Wischergestänge funktioniert einwandfrei, und hat wohl entgegen meines Eindrucks nichts abbekommen.
Es wurde auch gleich die Farbe 'aufgenommen', damit nach Freigabe durch Versicherer sofort die neue Haube lackiert werden kann und ich nur noch zum Einbauen der Haube und des WFK vorbeikommen muss.
Wär schön, wenn die Sache so bald erledigt sein könnte.
Nicht abwimmeln lassen.
Es ist schlichtweg dein gutes Recht den Schaden über die TK zu regulieren.
Deine Kfz Verischerung kann dann prüfen, ob sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Regress nehmen wollen.
Damit brauchst du dich aber nicht rumärgern.
Zitat:
@Traveler [url=https://www.motor-talk.de/.../...siges-parkverhalten-t7566828.html?...]schrieb am 10. Dezember 2023 um 22:56:05
Fahre ich gegen mein eigenes Auto oder mein eigenes Gebäude, so ist eine Ablehnung durchaus normal.
Mit Verlaub, das ist absoluter Quatsch!
Selbstverständlich zahlt die Vollkasko auch Schäden am eigenen Kfz, welches bspw. die eigene Garage geküsst hat.
Zitat:
@beachi schrieb am 11. Dezember 2023 um 12:59:59 Uhr:
Selbstverständlich zahlt die Vollkasko auch Schäden am eigenen Kfz, welches bspw. die eigene Garage geküsst hat.
Den Autoschaden schon, aber nicht den Schaden an deiner Garage, Tor zum Beispiel.